Eine Alkoholfahrt mit einem E-Scooter kann teuer werden und rechtliche Konsequenzen haben. In Augsburg wurde ein 30-Jähriger von der Polizei kontrolliert, als er alkoholisiert mit einem E-Scooter unterwegs war. Der Mann hatte zuvor den E-Scooter gegen parkende Fahrzeuge gestoßen. Alkoholfahrt E Scooter steht dabei im Mittelpunkt.

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Zusammenfassung
- 30-Jähriger in Augsburg mit E-Scooter unter Alkoholeinfluss erwischt
- Polizeikontrolle am Obstmarkt um 22:00 Uhr
- E-Scooter stieß gegen parkende Autos
- Ermittlungen wurden eingeleitet
Was droht bei einer Alkoholfahrt mit einem E-Scooter?
Wer mit einem E-Scooter unter Alkoholeinfluss fährt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall den Führerschein. Die Promillegrenzen sind die gleichen wie beim Autofahren. Ab 0,5 Promille gilt man als fahruntüchtig und muss mit Konsequenzen rechnen.
Ermittlungen nach Alkoholfahrt mit E-Scooter in Augsburg
Am Mittwoch, den 11. März 2026, fiel einer Streife des Polizeipräsidiums Schwaben Nord ein 30-jähriger Mann auf, der mit einem E-Scooter auf dem Obstmarkt in der Augsburger Innenstadt unterwegs war. Gegen 22:00 Uhr wurde der Mann einer Kontrolle unterzogen, nachdem er zuvor mit seinem E-Scooter gegen parkende Autos gestoßen war. Wie Presseportal berichtet, wurden Ermittlungen eingeleitet. (Lesen Sie auch: E Scooter Alkohol: Polizei Erwischt Zwei Fahrer…)
Die Promillegrenze für E-Scooter-Fahrer liegt bei 0,5 Promille. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt die 0,0 Promille-Grenze.
Welche Strafen drohen bei einer Alkoholfahrt mit einem E-Scooter?
Die Strafen für eine Alkoholfahrt mit einem E-Scooter sind im Wesentlichen die gleichen wie für andere Kraftfahrzeuge. Bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis 1,09 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und gegebenenfalls einem Fahrverbot geahndet werden kann. Ab 1,1 Promille gilt die Alkoholfahrt als Straftat, die mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Zusätzlich kann der Führerschein entzogen werden.
Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit
Alkoholisierte Fahrer stellen eine Gefahr für sich und andere Verkehrsteilnehmer dar. Auch auf einem E-Scooter kann man die Kontrolle verlieren und Unfälle verursachen. Es ist daher wichtig, auch bei der Nutzung von E-Scootern auf Alkohol zu verzichten. Die Polizei führt regelmäßig Kontrollen durch, um Alkoholfahrten zu verhindern und die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Informationen zur Prävention von Alkohol am Steuer bietet die Polizei-Beratung. (Lesen Sie auch: Alkoholfahrt Wolfenbüttel: Frau mit Alkohol am Steuer…)
Wie geht es weiter?
Die Polizei Augsburg hat die Ermittlungen aufgenommen. Dem 30-jährigen E-Scooter-Fahrer drohen nun ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und möglicherweise ein Fahrverbot. Es bleibt abzuwarten, wie die weiteren Ermittlungen verlaufen und welche Konsequenzen der Vorfall für den Mann haben wird. Die Polizei wird den Fall der Staatsanwaltschaft übergeben. Details zu den rechtlichen Grundlagen finden sich im §24a der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Häufig gestellte Fragen
Welche Promillegrenze gilt für E-Scooter-Fahrer?
Für E-Scooter-Fahrer gilt die gleiche Promillegrenze wie für Autofahrer. Ab 0,5 Promille gilt man als fahruntüchtig. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt die 0,0 Promille-Grenze.

Was passiert, wenn man mit einem E-Scooter alkoholisiert erwischt wird?
Wer mit einem E-Scooter alkoholisiert erwischt wird, muss mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und möglicherweise einem Fahrverbot rechnen. Ab 1,1 Promille gilt die Alkoholfahrt als Straftat.
Kann man bei einer Alkoholfahrt mit einem E-Scooter den Führerschein verlieren?
Ja, bei einer Alkoholfahrt mit einem E-Scooter kann der Führerschein entzogen werden, insbesondere wenn die Blutalkoholkonzentration über 1,1 Promille liegt oder wenn es zu einem Unfall kommt. (Lesen Sie auch: E Scooter Alkohol: Frau Fährt Berauscht und…)
Gibt es spezielle Regeln für E-Scooter-Fahrer unter 21 Jahren?
Ja, für E-Scooter-Fahrer unter 21 Jahren gilt die 0,0 Promille-Grenze. Das bedeutet, dass sie überhaupt keinen Alkohol im Blut haben dürfen, wenn sie einen E-Scooter fahren.
Wo kann man sich über die rechtlichen Bestimmungen für E-Scooter informieren?
Informationen zu den rechtlichen Bestimmungen für E-Scooter finden Sie auf den Webseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur oder bei den örtlichen Polizeidienststellen.









