Ein Verstoß gegen das Waffengesetz wurde am Dienstagabend in Backnang gemeldet. Zeugen beobachteten eine Personengruppe, aus der mit einer Schreckschusswaffe in die Luft geschossen wurde. Die Polizei ermittelt.

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Das ist passiert
- Personengruppe schoss mit Schreckschusswaffe in die Luft
- Ort: Manfred-von-Ardenne-Allee, Backnang
- Polizei ermittelt wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz
Was ist bisher bekannt?
Am Dienstag, gegen 20:45 Uhr, ging bei der Polizei die Meldung über eine Personengruppe in der Manfred-von-Ardenne-Allee in Backnang ein. Zeugen gaben an, dass aus der Gruppe mit einer Schreckschusswaffe in die Luft geschossen wurde. Die Polizei hat Ermittlungen wegen eines möglichen Waffengesetz Verstoßes eingeleitet. Weitere Details sind derzeit nicht bekannt. (Lesen Sie auch: Waffengesetz Verstoß: Mann in Offenburg mit Anzeige…)
Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Derzeit werden Zeugen befragt und Spuren gesichert.
Wie geht es weiter?
Die Polizei wird die Hintergründe des Vorfalls weiter untersuchen. Dabei wird geprüft, ob tatsächlich ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorliegt und wer für die Schüsse verantwortlich ist. Zeugen werden gebeten, sich zu melden. (Lesen Sie auch: Waffengesetz Verstoß: 50 Tage Haft für 44-Jährigen)
Häufig gestellte Fragen
Welche Strafe droht bei einem Verstoß gegen das Waffengesetz?
Die Strafen bei einem Verstoß gegen das Waffengesetz sind vielfältig und hängen von der Art des Vergehens ab. Sie reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Auch der Einzug der Waffe ist möglich.
Was ist eine Schreckschusswaffe?
Eine Schreckschusswaffe ist eine Waffe, die zum Abfeuern von Reiz- oder Knallmunition bestimmt ist. Sie sehen echten Waffen oft sehr ähnlich, sind aber in ihrer Wirkung eingeschränkt. (Lesen Sie auch: POL-MA: Mannheim: Suche nach einer vermissten 77-jährigen…)
Benötigt man für eine Schreckschusswaffe einen Waffenschein?
Für das Führen einer Schreckschusswaffe in der Öffentlichkeit ist in Deutschland in der Regel ein kleiner Waffenschein erforderlich. Der Besitz ist erlaubnisfrei, sofern die Waffe das PTB-Prüfzeichen trägt.

Wo kann ich mich über das Waffengesetz informieren?
Detaillierte Informationen zum Waffengesetz finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Dort sind die aktuellen Gesetze und Verordnungen einsehbar. (Lesen Sie auch: A61 Unfall Heute bei Speyer: Mehrere Verletzte,…)
Dieser Artikel basiert auf einer Meldung von: Presseportal









