Das Hauptzollamt Landshut stellte Ende Februar auf der A3 am Parkplatz „Bayerischer Wald Nord“ Bargeld in Höhe von knapp 85.000 Euro sicher. Die Beamten kontrollierten einen Pkw mit slowakischem Kennzeichen und fanden das Geld in einem Müllsack. Hauptzollamt Landshut Bargeld steht dabei im Mittelpunkt.

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Fahrzeug-Daten
- Kontrollort: BAB 3, Parkplatz „Bayerischer Wald Nord“
- Kontrollzeitraum: Ende Februar
- Fahrzeug: Pkw mit slowakischem Kennzeichen
- Bargeldmenge: Knapp 85.000 Euro
Was bedeutet das für Autofahrer?
Wer mit größeren Mengen Bargeld im Auto unterwegs ist, sollte sich über die geltenden Bestimmungen informieren. Innerhalb der EU gibt es zwar keine generelle Meldepflicht, aber bei Reisen in oder aus der EU sind Barmittel ab 10.000 Euro beim Zoll anzumelden. Andernfalls drohen Bußgelder und die Einleitung eines Strafverfahrens. (Lesen Sie auch: Zigarettenschmuggel LKW: Zoll Landshut Entdeckt Geheime Verstecke)
Wie vermeidet man Probleme mit dem Zoll?
Um Schwierigkeiten mit dem Zoll zu vermeiden, sollte man Barmittel über 10.000 Euro bei der Ein- oder Ausreise aus der EU anmelden. Das entsprechende Formular kann online heruntergeladen werden. Bei innerdeutschen Kontrollen, wie der des Hauptzollamt Landshut, können die Beamten die Herkunft des Geldes hinterfragen.
Welche Konsequenzen drohen bei Nichtanmeldung?
Wer Barmittel nicht anmeldet, riskiert ein Bußgeldverfahren. Die Beamten können das Geld vorläufig sicherstellen, um die Herkunft zu klären. Im schlimmsten Fall kann es zu einem Strafverfahren wegen Geldwäsche kommen. Wie Presseportal berichtet, wird in solchen Fällen genau geprüft, ob das Geld aus illegalen Aktivitäten stammt. (Lesen Sie auch: Zoll Findet Zigaretten: 30.000 Schmuggelware auf A3…)
Barmittel ab 10.000 Euro müssen bei Reisen in oder aus der EU beim Zoll angemeldet werden. Andernfalls drohen hohe Strafen.
Ab welcher Bargeldmenge muss ich etwas beim Zoll anmelden?
Barmittel ab einem Wert von 10.000 Euro müssen bei der Einreise in die Europäische Union oder der Ausreise aus der EU beim Zoll angemeldet werden. Dies gilt unabhängig von der Währung. (Lesen Sie auch: LPI-G: (G) Verkehrsunfall mit verletzter Person (0074258/2026))
Wo finde ich das Formular zur Anmeldung von Barmitteln?
Das Formular zur Anmeldung von Barmitteln kann auf der Website des deutschen Zolls heruntergeladen werden. Es ist ratsam, das Formular bereits vor der Reise auszufüllen, um Zeit zu sparen.
Was passiert, wenn ich die Anmeldung vergesse?
Wer die Anmeldung von Barmitteln versäumt, riskiert ein Bußgeld. Zudem kann der Zoll das Geld vorläufig beschlagnahmen, um die Herkunft zu klären und ein Strafverfahren einzuleiten. (Lesen Sie auch: Zeugenaufruf Brandstiftung: Wer Sah den Containerbrand in…)

Gibt es Ausnahmen von der Anmeldepflicht?
Die Anmeldepflicht gilt grundsätzlich für alle Reisenden, die Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr mit sich führen. Ausnahmen können in bestimmten Fällen für bestimmte Berufsgruppen gelten.
Ein Tipp für Autofahrer: Informieren Sie sich vor Antritt einer Reise ins Ausland über die jeweiligen Zollbestimmungen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Die ADAC-Webseite bietet hierzu nützliche Informationen.









