Eine Trunkenheitsfahrt mit einem LKW endete am Montagmorgen für einen 45-jährigen Fahrer in Kuppenheim mit einer Anzeige. Ein aufmerksamer Mitarbeiter einer Firma verhinderte Schlimmeres, indem er den Fahrer stoppte. Trunkenheitsfahrt LKW steht dabei im Mittelpunkt.

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Wie kam es zu der Trunkenheitsfahrt mit dem LKW?
Der Mitarbeiter einer Firma bemerkte den unsicheren Fahrstil des LKW-Fahrers und schritt ein. Durch sein beherztes Eingreifen konnte der Fahrer gestoppt und die Polizei verständigt werden. Ein Alkoholtest bestätigte den Verdacht der Trunkenheit am Steuer. (Lesen Sie auch: A29 Trunkenheitsfahrt: LKW-Fahrer mit über 2 Promille…)
Die wichtigsten Fakten
- 45-jähriger LKW-Fahrer gestoppt
- Mitarbeiter zeigte Zivilcourage
- Trunkenheitsfahrt wurde festgestellt
- Anzeige erfolgte am Montagmorgen
Die Konsequenzen einer Trunkenheitsfahrt
Der LKW-Fahrer muss nun mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Neben einem Bußgeld drohen Punkte in Flensburg und möglicherweise der Entzug der Fahrerlaubnis. Die genaue Höhe der Strafe hängt von der festgestellten Alkoholmenge im Blut ab.
Zivilcourage verhindert Schlimmeres
Der couragierte Einsatz des Mitarbeiters verhinderte möglicherweise einen Unfall. Trunkenheitsfahrten stellen eine erhebliche Gefahr für die Verkehrssicherheit dar. Die Polizei appelliert an die Bevölkerung, bei Verdacht auf Alkoholkonsum am Steuer nicht wegzusehen, sondern einzuschreiten. (Lesen Sie auch: Alkoholisierter LKW Fahrer auf A28 Gestoppt: Zeuge…)
Wer unsicher ist, ob er fahrtüchtig ist, sollte auf das Fahren verzichten und gegebenenfalls ein Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen.
Wie geht es weiter?
Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Der LKW-Fahrer muss sich nun vor Gericht verantworten. Das Straßenverkehrsgesetz sieht für Trunkenheitsfahrten empfindliche Strafen vor. (Lesen Sie auch: Alkoholisierter LKW Fahrer auf A8 Gestoppt –…)

Dieser Artikel basiert auf einer Meldung von: Presseportal. Informationen zu den Gefahren von Alkohol im Straßenverkehr bietet die Seite des Bundesgesundheitsministeriums. Der ADAC informiert über Promillegrenzen und Strafen.








