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Der seit August 2025 flüchtige und verurteilte Neonazi Marla-Svenja Liebich wurde am 09. April 2026 im tschechischen Luby (Schönbach) festgenommen. Dies erfolgte auf Basis eines Europäischen Haftbefehls. Die Festnahme beendet eine monatelange Fahndung nach Liebich, der eine 18-monatige Haftstrafe wegen Volksverhetzung und anderer Delikte nicht angetreten hatte.
- Festnahme: Marla-Svenja Liebich (55) wurde am Donnerstag, den 09.04.2026, in Luby (Tschechien) verhaftet.
- Grundlage: Die Festnahme erfolgte aufgrund eines Europäischen Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Halle (Saale).
- Hintergrund: Liebich war im Juli 2023 zu 18 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden, trat die Strafe im August 2025 aber nicht an.
- Auslieferung: Es wird nun ein formales Auslieferungsverfahren eingeleitet, um Liebich nach Deutschland zu überstellen.
Nach monatelanger Flucht ist am 09. April 2026 die Festnahme des verurteilten Rechtsextremisten Marla-Svenja Liebich in Tschechien erfolgt. Der Zugriff fand in der kleinen Stadt Luby nahe der deutschen Grenze statt und war das Ergebnis verdeckter Ermittlungen in Zusammenarbeit deutscher und tschechischer Behörden.
Festnahme in Tschechien beendet Flucht
Am Donnerstagmittag klickten die Handschellen: Tschechische Polizisten nahmen Marla-Svenja Liebich in Schönbach bei Asch fest. Einem Bericht der „Mitteldeutschen Zeitung“ zufolge, der von der Staatsanwaltschaft Halle bestätigt wurde, versuchte Liebich bei dem Zugriff noch erfolglos zu fliehen. Die Fahndung nach Liebich lief, seit die Person ihre Haftstrafe im Frauengefängnis in Chemnitz am 29. August 2025 nicht angetreten hatte. Zuvor hatte Liebich über soziale Medien behauptet, sich ins Ausland abgesetzt zu haben.
Hintergründe der Verurteilung
Das Landgericht Halle hatte im August 2024 ein Urteil des Amtsgerichts vom Juli 2023 bestätigt und Liebich zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Die Anklagepunkte umfassten unter anderem Volksverhetzung, üble Nachrede und Beleidigung. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Liebich, der seit Jahren regelmäßig Demonstrationen in Halle organisiert, wiederholt Straftaten begangen hatte. Da bereits eine frühere Strafe zur Bewährung ausgesetzt war, sah das Gericht keine Möglichkeit für eine erneute Bewährung.
Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes?
Für bundesweite Aufmerksamkeit sorgte der Fall, weil Liebich, damals noch als Sven Liebich bekannt, nach seiner Verurteilung das im November 2024 in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz nutzte. Er ließ seinen Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich ändern und nahm den Vornamen Marla-Svenja an. Seine anschließende Forderung, die Haftstrafe in einem Frauengefängnis antreten zu wollen, fachte die Debatte über einen möglichen Missbrauch des Gesetzes an. Kritiker warfen Liebich vor, die Gesetzesänderung gezielt zu provozieren und die Rechte von trans Personen zu diskreditieren. Die Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit e.V. unterstellte Liebich angesichts früherer queerfeindlicher Äußerungen unlautere Motive.
Auslieferung nach Deutschland wird vorbereitet
Nach der Festnahme von Marla-Svenja Liebich wird nun das Auslieferungsverfahren eingeleitet. Der leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Halle, Dennis Cernota, bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, dass das Ziel die Überstellung nach Deutschland sei. Dieser Prozess kann erfahrungsgemäß einige Tage bis Wochen in Anspruch nehmen. In Deutschland muss Liebich dann die rechtskräftige, 18-monatige Haftstrafe antreten. Ob dies in einer Justizvollzugsanstalt für Männer oder Frauen geschehen wird, blieb zunächst offen. Laut Medienberichten trug Liebich bei der Festnahme Männerkleidung und war kahlrasiert.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Selbstbestimmungsgesetz?
Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) trat am 1. November 2024 in Kraft und erleichtert es Personen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen beim Standesamt durch eine einfache Erklärung zu ändern. Früher notwendige psychologische Gutachten und Gerichtsverfahren sind nicht mehr erforderlich.
Warum wurde Marla-Svenja Liebich nicht sofort inhaftiert?
Nachdem das Urteil des Landgerichts Halle rechtskräftig wurde, erhielt Liebich eine Ladung zum Haftantritt für den 29. August 2025. Da die Person zu diesem Termin nicht erschien, wurde ein Vollstreckungshaftbefehl erlassen und eine bundesweite sowie später europäische Fahndung eingeleitet.
Wer ist Dennis Cernota?
Dennis Cernota ist der leitende Oberstaatsanwalt und Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Halle in Sachsen-Anhalt, der die Festnahme von Marla-Svenja Liebich am 09. April 2026 offiziell bestätigte.
Fazit
Die Festnahme von Marla-Svenja Liebich am 09. April 2026 in Tschechien beendet die monatelange Flucht des verurteilten Neonazis. Die Überstellung nach Deutschland zur Verbüßung der 18-monatigen Haftstrafe wird nun vorbereitet. Der Fall wird weiterhin die juristische und gesellschaftliche Debatte um die Anwendung und mögliche Ausnutzung des Selbstbestimmungsgesetzes prägen.



