Führerschein umtauschen – Fristen 2026 nach Jahrgang
Führerschein umtauschen – Alle Fristen 2026, Kosten und nötige Unterlagen im Überblick. Prüfe jetzt, wann dein Jahrgang an der Reihe ist. Antrag starten →
Wer noch mit dem alten grauen oder rosa Papier-Dokument unterwegs ist, muss seinen Führerschein umtauschen. Bis zum 19. Januar 2033 verlieren alle alten Dokumente in der Europäischen Union ihre Gültigkeit, wobei in Deutschland gestaffelte Fristen gelten. Aktuell im Jahr 2026 rücken besonders die ersten Ausstellungsjahre der älteren Kartenführerscheine in den Fokus der Behörden, während die Fristen für die meisten reinen Papierführerscheine bereits abgelaufen sind.
- 30,30 Euro Gebühr fallen bundesweit für den regulären Wechsel an.
- 15 Jahre beträgt die gesetzliche Gültigkeit des neuen Kartenführerscheins.
- 10 Euro Verwarnungsgeld drohen bei einer Verkehrskontrolle mit abgelaufenem Dokument.
- 1 biometrisches Passfoto (maximal 6 Monate alt) ist für den Antrag zwingend erforderlich.
Warum gibt es den Zwangsumtausch?
Die Europäische Union hat mit der Richtlinie 2006/126/EG beschlossen, dass bis 2033 alle Fahrerlaubnisse in einem einheitlichen Format vorliegen müssen. Das Ziel ist eine zentrale Datenbank, die Fälschungen erschwert und grenzüberschreitende Polizeikontrollen vereinfacht. Wenn du im Jahr 2026 deinen Führerschein umtauschen möchtest, erhältst du ein Dokument im Scheckkartenformat, das den modernsten Sicherheitsstandards entspricht. Zudem stellt die Befristung auf 15 Jahre sicher, dass das Passfoto regelmäßig aktualisiert wird.
Führerschein umtauschen Tabelle: Die Fristen auf einen Blick
Der Gesetzgeber hat die Fristen in zwei Kategorien unterteilt: Papierführerscheine (ausgestellt bis 31. Dezember 1998) und ältere Kartenführerscheine (ausgestellt ab 1. Januar 1999). Bei den alten grauen oder rosa Lappen ist das Geburtsjahr des Inhabers entscheidend. Bei den ersten Kartenführerscheinen richtet sich die Frist nach dem Ausstellungsjahr.
Für Inhaber der älteren Kartenführerscheine (Ausstellung zwischen 1999 und 2013) gelten aktuell diese Stichtage:
| Ausstellungsjahr des Dokuments | Fristende für den Umtausch | Status 2026 |
|---|---|---|
| 1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 | Frist abgelaufen |
| 2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 | Aktuell an der Reihe |
| 2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 | Noch Zeit |
| 2008 | 19. Januar 2029 | Noch Zeit |
| 2009 | 19. Januar 2030 | Noch Zeit |
| 2010 | 19. Januar 2031 | Noch Zeit |
| 2011 | 19. Januar 2032 | Noch Zeit |
| 2012 bis 18.01.2013 | 19. Januar 2033 | Noch Zeit |
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
Um den Führerschein umtauschen zu können, benötigst du nur wenige Dokumente. Eine erneute Gesundheitsprüfung oder ein Sehtest sind für normale PKW- und Motorradklassen (A und B) nicht erforderlich. Bringe zu deinem Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde folgende Unterlagen mit:
- Deinen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Ein aktuelles, biometrisches Passfoto (nicht älter als sechs Monate)
- Deinen aktuellen, alten Führerschein
Kosten und Ablauf beim Bürgeramt
Die Gebühr für den gesetzlichen Umtausch ist bundesweit einheitlich geregelt und liegt bei rund 30,30 Euro. Wenn du das neue Dokument nach der Produktion durch die Bundesdruckerei nicht noch einmal persönlich auf dem Amt abholen möchtest, kannst du oft den Direktversand nach Hause wählen. Dieser Service kostet meist rund 5,10 Euro extra, spart aber wertvolle Zeit.
Als ich kürzlich an der Reihe war, fiel mir der Abschied vom alten Lappen zwar kurz schwer – aber der neue Ausweis passt endlich problemlos in jedes Portemonnaie und der Antrag beim Amt in München war in zehn Minuten erledigt. Laut ADAC behältst du bei der Umschreibung selbstverständlich alle alten Berechtigungen. Wer früher die Klasse 3 besaß, darf auch mit der neuen Karte weiterhin Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen steuern. Auf Wunsch wird der alte Lappen entwertet und als Andenken wieder mitgegeben.
Kann man den Antrag online stellen?
Wer in Großstädten wie Düsseldorf, Frankfurt oder Berlin seinen Führerschein umtauschen will, steht oft vor dem Problem langer Wartezeiten auf einen Termin beim Bürgeramt. Viele Kommunen haben deshalb inzwischen aufgerüstet. In mehreren Bundesländern lässt sich der Antrag mittlerweile komplett digital über das Serviceportal der Stadt abwickeln.
Voraussetzung dafür ist die Online-Ausweisfunktion (eID) deines Personalausweises sowie die AusweisApp auf dem Smartphone. Das biometrische Passfoto kann in diesen Portalen digital hochgeladen werden. Erkundige dich auf der Website deines lokalen Straßenverkehrsamtes, ob dieser digitale Weg in deinem Landkreis bereits freigeschaltet ist. Weitere Informationen zu digitalen Behördengängen findest du in unserem Ratgeber zum Personalausweis beantragen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welches Geburtsjahr muss wann den Führerschein umtauschen und welche Strafe droht?
Bei den alten Papierführerscheinen sind die Geburtsjahrgänge ab 1953 bereits abgelaufen. Nur Personen, die vor 1953 geboren wurden, haben noch bis 2033 Zeit. Wirst du mit einem abgelaufenen Dokument erwischt, droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Es handelt sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, nicht um den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, da deine generelle Fahrberechtigung bestehen bleibt.
Welche Führerscheine sind ab 2026 nicht mehr gültig?
Seit dem 19. Januar 2026 sind alle älteren Kartenführerscheine, die in den Jahren 1999, 2000 und 2001 ausgestellt wurden, nicht mehr gültig. Inhaber dieser Dokumente müssen unverzüglich ihren Führerschein umtauschen. Auch alle Papierführerscheine von Personen der Geburtsjahrgänge ab 1953 haben ihre Gültigkeit bereits in den Vorjahren verloren und müssen zwingend ersetzt werden.
Wann muss ein Führerschein ohne Ablaufdatum umgetauscht werden?
Grundsätzlich müssen alle in Deutschland ausgestellten Dokumente ohne Ablaufdatum (also alle Ausfertigungen vor dem 19. Januar 2013) spätestens bis zum 19. Januar 2033 in ein befristetes Dokument umgewandelt werden. Die genaue Frist davor wird durch die bundesweite Stufenregelung bestimmt, die sich entweder nach deinem Geburtsjahr oder dem Ausstellungsjahr auf der Karte richtet.
Welche Führerscheine sind vom Umtausch betroffen?
Betroffen sind ausnahmslos alle grauen und rosa Papierführerscheine sowie alle unbefristeten Kartenführerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 von den deutschen Behörden ausgestellt wurden. Ausgenommen sind lediglich Dokumente, die nach dem 19. Januar 2013 gedruckt wurden, da diese bereits die gesetzliche Befristung von 15 Jahren aufweisen.
Was kostet es, wenn ich meinen Führerschein umtauschen möchte?
Die reine Verwaltungsgebühr bei der Fahrerlaubnisbehörde beträgt bundesweit einheitlich 30,30 Euro. Hinzu kommen die Kosten für ein aktuelles biometrisches Passfoto (ca. 10 bis 15 Euro) sowie optionale Gebühren für den Direktversand per Post (ca. 5,10 Euro). Eine erneute ärztliche Untersuchung oder ein Erste-Hilfe-Kurs sind für den Standardumtausch nicht erforderlich.