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Mietspiegel Leipzig 2027: Stadt startet neue Mieterbefragung

Mietspiegel Leipzig 2027: Das Leipziger Sozialamt befragt ab 1. Oktober 2026 rund 6.200 Haushalte. Wer antworten muss und was bei Verweigerung droht.

Das Sozialamt der Stadt Leipzig befragt ab dem 1. Oktober 2026 rund 6.200 zufällig ausgewählte Leipziger Haushalte zu ihren Mietkosten. Die Angaben bilden die Datengrundlage für den neuen Mietspiegel Leipzig 2027, der laut Stadtverwaltung zum 1. Juli 2027 veröffentlicht werden soll. Mieterinnen und Mieter, Vermieterinnen und Vermieter der ausgewählten Wohnungen sind nach Art. 238 § 2 EGBGB zur Auskunft verpflichtet – wer die Angaben verweigert, riskiert laut Gesetz ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.

Das Wichtigste in Kürze
Für den neuen Mietspiegel befragt das Sozialamt Leipzig ab 1. Oktober 2026 rund 6.200 Haushalte zu Miete, Nebenkosten und Ausstattung. Auskunft ist gesetzlich Pflicht, Verweigerung kann bis zu 5.000 Euro kosten. Veröffentlichung des neuen Mietspiegels ist für den 1. Juli 2027 geplant, der aktuelle Mietspiegel 2025-2027 gilt bis dahin unverändert weiter.

Überblick

  • Befragung ab 1. Oktober 2026 bei rund 6.200 zufällig ausgewählten Wohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäusern in Leipzig
  • Erhoben werden Miethöhe, Betriebs- und Nebenkosten, Wohnungsgröße und Ausstattungsmerkmale
  • Auskunftspflicht für Mieter und Vermieter nach Art. 238 § 2 EGBGB, Bußgeld bei Verweigerung bis 5.000 Euro
  • Das Sozialamt bittet um Online-Beantwortung über leipzig.de/mietspiegel-befragung
  • Veröffentlichung des neuen Mietspiegels zum 1. Juli 2027 geplant
  • Der aktuell gültige Mietspiegel 2025-2027 bleibt bis 30. Juni 2027 in Kraft

Wer wird befragt und was wird erhoben?

Für den neuen Leipziger Mietspiegel wählt die Stadtverwaltung nach eigenen Angaben rund 6.200 Wohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser per Zufallsprinzip aus. Die betroffenen Mieterinnen und Vermieter erhalten einen Fragebogen, in dem sie Beginn des Mietverhältnisses, aktuelle Miete, Betriebs- und Nebenkosten, die Wohnungsgröße sowie weitere Ausstattungsmerkmale angeben müssen.

Den Fragebögen liegen laut Stadt Leipzig umfangreiche Ausfüllhinweise bei. Das Sozialamt bittet ausdrücklich darum, die Angaben online zu machen; alle Informationen zur Erhebung sind unter leipzig.de/mietspiegel-befragung zusammengefasst. Wer keinen Internetzugang hat, kann den Papierfragebogen weiter nutzen. Wie sich Betriebs- und Nebenkosten korrekt prüfen lassen, hat rathausnachrichten.de bereits in einer Übersicht zur Nebenkostenabrechnung erläutert.

Warum sind Mieter und Vermieter zur Auskunft verpflichtet?

Die Auskunftspflicht für qualifizierte Mietspiegel ist bundesweit einheitlich in Art. 238 § 2 EGBGB geregelt. Danach müssen sowohl Vermieterinnen als auch Mieter der ausgewählten Wohnungen Angaben zum Mietverhältnis machen – unter anderem zur Miethöhe, zum Zeitpunkt und zur Art der letzten Mieterhöhung sowie zu den Wohnungsmerkmalen. Auch von der Stadt beauftragte Erhebungsstellen dürfen diese Daten nach Art. 238 § 2 Abs. 3 EGBGB abfragen.

Wer die Auskunft vorsätzlich oder fahrlässig verweigert oder unvollständige Angaben macht, begeht laut Art. 238 § 4 EGBGB eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die Stadt Leipzig weist in ihrer Mitteilung ausdrücklich auf diese Pflicht hin, ohne dass bislang Aussagen zu einer geplanten Kontrolldichte gemacht wurden. Auch bei anderen städtischen Meldepflichten drohen bei Versäumnissen Bußgelder, wie rathausnachrichten.de am Beispiel der Ummeldung des Wohnsitzes beschrieben hat.

Hintergrund & Einordnung

Seit dem Mietspiegelreformgesetz ist für die gesetzliche Aktualisierungsfrist eines qualifizierten Mietspiegels nicht mehr allein das Veröffentlichungsdatum entscheidend, sondern der Stichtag der Datenerhebung. Die Veröffentlichung muss demnach spätestens neun Monate nach dem Erhebungsstichtag erfolgen. Für den laufenden Mietspiegel Leipzig 2027 liegt dieser Stichtag am 1. Oktober 2026 – rechnet man die Neun-Monats-Frist hinzu, passt der von der Stadt angekündigte Veröffentlichungstermin zum 1. Juli 2027 in dieses gesetzliche Zeitfenster.

Wozu dient der Leipziger Mietspiegel?

Der Mietspiegel der Stadt Leipzig gibt sowohl Mietern als auch Vermietern Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete und schafft damit laut Stadt Leipzig Rechtssicherheit bei Mieterhöhungsverlangen. Der aktuell gültige Leipziger Mietspiegel 2025-2027 wurde am 25. Juni 2025 vom Stadtrat als qualifizierter Mietspiegel anerkannt, trat zum 1. Juli 2025 in Kraft und gilt bis 30. Juni 2027.

Als qualifizierter Mietspiegel mit Vermutungswirkung nach § 558d Abs. 1 Satz 3 BGB kehrt sich im Streitfall die Beweislast um: Nicht die Mieterseite, sondern die Vermieterseite muss beweisen, dass der Mietspiegel nicht nach wissenschaftlich anerkannten Grundsätzen erstellt wurde. Die Qualifizierung des aktuellen Mietspiegels wurde sowohl von der Mieterseite – dem Mieterverein Leipzig e.V. im Deutschen Mieterbund – als auch, erstmals, von der Vermieterseite über die Genossenschaftsplattform „wohnen bei uns“ anerkannt. Welche Fristen und Grenzen für ein Mieterhöhungsverlangen gelten, hat rathausnachrichten.de in einem eigenen Ratgeber zur zulässigen Mieterhöhung zusammengefasst.

Wie geht es nach der Befragung weiter?

Nach dem Ende der Datenerhebung wertet die Stadtverwaltung die Fragebögen aus und erstellt daraus den neuen Mietspiegel, dessen Veröffentlichung für den 1. Juli 2027 vorgesehen ist. Bis dahin bleibt der Mietspiegel Leipzig 2025-2027 die gültige Grundlage für Mieterhöhungsverlangen. Über den Stand der Auswertung will die Stadt nach eigenen Angaben im Verlauf des Verfahrens weiter informieren. Der Mietspiegel ist dabei nicht das einzige Verwaltungsthema mit Wirkung auf den Leipziger Wohnungsmarkt: Auch mit dem Leipziger Haushalt 2027 hat der Stadtrat zuletzt kommunale Weichen für die kommenden Jahre gestellt.

ℹ️ Gut zu wissen

Laut Mitteilung der Stadt Leipzig beantwortet das Mietspiegel-Team Fragen zum Fragebogen telefonisch und per E-Mail an mietspiegel@leipzig.de; die aktuelle Rufnummer nennt die Stadt auf ihrer Informationsseite. Zusätzlich unterstützt Sie die Informationsstelle für Mieterinnen und Mieter beim Leipziger Erwerbslosenzentrum (LEZ) e.V., Zschochersche Straße 48a, 04229 Leipzig, Montag bis Donnerstag von 9 bis 17 Uhr und freitags von 9 bis 14 Uhr; die Kontaktdaten stehen auf der Mietspiegel-Seite der Stadt. Auch Beratungsstellen wie die Seniorenbüros helfen laut Stadt beim Ausfüllen.

Punkt Angabe
Beginn der Befragung 1. Oktober 2026
Befragte Haushalte rund 6.200, zufällig ausgewählt
Zuständige Stelle Sozialamt der Stadt Leipzig
Rechtsgrundlage Auskunftspflicht Art. 238 § 2 EGBGB
Bußgeld bei Verweigerung bis zu 5.000 Euro (Art. 238 § 4 EGBGB)
Aktueller Mietspiegel gültig bis 30. Juni 2027
Neuer Mietspiegel geplant zum 1. Juli 2027

Fazit und Ausblick

Mit der Befragung ab 1. Oktober 2026 beginnt die Datenerhebung für den nächsten Leipziger Mietspiegel, der zum 1. Juli 2027 den derzeit gültigen Mietspiegel 2025-2027 ablösen soll. Für die rund 6.200 ausgewählten Haushalte ist die Teilnahme keine Kür, sondern gesetzliche Pflicht. Wer Fragen zum Fragebogen hat, sollte sich frühzeitig an das Mietspiegel-Team oder die städtische Informationsstelle wenden, statt eine Auskunft zu verweigern.

– Redaktion rathausnachrichten.de

Häufige Fragen zum Mietspiegel Leipzig 2027

Muss ich beim Mietspiegel Leipzig 2027 als Mieter oder Vermieter mitmachen?

Ja, sofern Ihre Wohnung von der Stadt zufällig ausgewählt wurde. Nach Art. 238 § 2 EGBGB sind sowohl Mieter als auch Vermieter der ausgewählten Wohnungen gesetzlich zur Auskunft verpflichtet. Das Sozialamt Leipzig bittet um eine Beantwortung möglichst online über leipzig.de/mietspiegel-befragung. Wer nicht ausgewählt wurde, muss nichts unternehmen.

Was passiert, wenn ich die Auskunft verweigere?

Wer die geforderten Angaben vorsätzlich oder fahrlässig verweigert oder unvollständig macht, handelt laut Art. 238 § 4 EGBGB ordnungswidrig. Dafür kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Die Stadt Leipzig hat zur konkreten Kontrollpraxis bislang keine Angaben gemacht.

Wo bekomme ich Hilfe beim Ausfüllen des Fragebogens?

Das Mietspiegel-Team der Stadt Leipzig ist telefonisch und per E-Mail an mietspiegel@leipzig.de erreichbar, die Rufnummer nennt die städtische Informationsseite. Zusätzlich unterstützt die Informationsstelle für Mieterinnen und Mieter beim Leipziger Erwerbslosenzentrum (LEZ) e.V. in der Zschocherschen Straße 48a. Auch Beratungsstellen wie die Seniorenbüros helfen laut Stadt beim Ausfüllen. Ein Globuli-ratgeber erklärt, wie Globuli und Schüßler-Salze im Alltag eingeordnet werden.

Gilt der aktuelle Mietspiegel 2025-2027 noch während der neuen Befragung läuft?

Ja. Der Leipziger Mietspiegel 2025-2027 wurde am 25. Juni 2025 vom Stadtrat als qualifizierter Mietspiegel anerkannt und bleibt bis 30. Juni 2027 gültige Grundlage für Mieterhöhungsverlangen. Der neue Mietspiegel soll ihn zum 1. Juli 2027 ablösen, sobald die laufende Befragung ausgewertet ist.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Quellen (u. a. Pressemitteilung und Mietspiegel-Webseite der Stadt Leipzig, Art. 238 EGBGB, Stand: September 2026). Angaben zu Fristen und Bußgeldern können sich im Einzelfall ändern. Bei Fragen zur eigenen Auskunftspflicht wenden Sie sich an das Mietspiegel-Team der Stadt Leipzig oder die genannte Informationsstelle.

Maik Möhring
Autor dieses Beitrags

Chefredakteur & Gründer

Maik Möhring ist Gründer und Chefredakteur von Rathausnachrichten.de. Mit langjähriger Erfahrung in Lokaljournalismus und digitalen Medien berichtet er über kommunale Politik, Stadtentwicklung und gesellschaftliche Themen.

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