Neues zur Besoldung der Landesbeamten (Stand 08.03.2026)
Am 14. Februar 2026 haben sich die Gewerkschaften und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf einen neuen Tarifvertrag (TV-L) geeinigt. Dieser sieht eine gestaffelte Erhöhung von insgesamt 5,8 % über 27 Monate vor:
- +2,8 % (mind. 100 €) ab 1. April 2026
- +2,0 % ab 1. März 2027
- +1,0 % ab 1. Januar 2028
Dieser Abschluss bildet die Grundlage für die Anpassung der Besoldung Beamte in den Ländern. Die Bundesländer müssen das Ergebnis nun jeweils durch eigene Gesetze auf ihre Beamten und Versorgungsempfänger übertragen. Dieser Prozess wird durch aktuelle Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation verkompliziert, was zu Verzögerungen führen kann.
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Das System der Beamtenbesoldung basiert auf mehreren Säulen: dem Grundgehalt, das von der Besoldungsgruppe und der Erfahrungsstufe abhängt, dem Familienzuschlag sowie verschiedenen Zulagen und Sonderzahlungen. Außerdem werden die Besoldungsgruppen in vier Ordnungen unterteilt: A (aufsteigende Gehälter), B (feste Gehälter für Spitzenpositionen), R (Richter und Staatsanwälte) und W (Wissenschaftler).
Seit der Föderalismusreform 2006 regeln die Bundesländer die Besoldung ihrer Beamten eigenständig. Deshalb entstehen teilweise erhebliche Gehaltsunterschiede zwischen den Ländern. Bei gleicher Besoldungsgruppe kann das Gehalt somit um mehrere hundert Euro variieren, weshalb ein genauer Blick auf die jeweilige Landestabelle unerlässlich ist.
Besoldungstabelle Bund 2025/2026
Die aktuelle Besoldungstabelle für Bundesbeamte zeigt die erhöhten Bezüge, die aus dem TVöD-Tarifabschluss vom April 2025 resultieren. Die Erhöhung um 3,0 Prozent (mindestens 110 Euro) gilt seit dem 1. April 2025, eine weitere Anhebung um 2,8 Prozent folgt zum 1. Mai 2026. Da das formale Gesetzgebungsverfahren noch andauert, erfolgen die Auszahlungen teilweise als Abschlagszahlungen. Die folgende Tabelle zeigt die monatlichen Grundgehälter für die Besoldung Beamte des Bundes.
| Besoldungsgruppe | Stufe 1 | Stufe 4 | Stufe 8 |
|---|---|---|---|
| A5 | 2.753 € | 2.972 € | 3.229 € |
| A6 | 2.807 € | 3.095 € | 3.373 € |
| A7 | 2.910 € | 3.236 € | 3.605 € |
| A8 | 3.061 € | 3.488 € | 3.902 € |
| A9 | 3.230 € | 3.666 € | 4.148 € |
| A10 | 3.443 € | 4.020 € | 4.618 € |
| A11 | 3.903 € | 4.539 € | 5.124 € |
| A12 | 4.173 € | 4.969 € | 5.641 € |
| A13 | 4.875 € | 5.584 € | 6.175 € |
Quelle: Bundesbesoldungstabelle, gültig ab 01.04.2025. Alle Angaben sind Bruttobeträge. Die tatsächliche Besoldung kann durch Zulagen und Familienzuschläge höher ausfallen.

Besoldungsgruppen A5 bis A16 im Überblick
Die Besoldungsordnung A ist die wichtigste für die Mehrheit der Beamten in Deutschland. Sie umfasst die Besoldungsgruppen A3 bis A16 und ist in vier Laufbahngruppen unterteilt. Je nach Qualifikation und Amt werden Beamte in die entsprechende Gruppe eingestuft, was die Grundlage für die Besoldung Beamte bildet.
| Laufbahngruppe | Besoldungsgruppen | Beispielberufe |
|---|---|---|
| Einfacher Dienst | A2 – A5 | Amtsgehilfe, Wachmeister |
| Mittlerer Dienst | A6 – A9 | Polizeimeister, Justizwachtmeister |
| Gehobener Dienst | A9 – A13 | Kommissar, Finanzinspektor, Grundschullehrer |
| Höherer Dienst | A13 – A16 | Studienrat, Regierungsrat, Polizeirat |

Erfahrungsstufen: So steigt das Gehalt automatisch
Innerhalb jeder Besoldungsgruppe gibt es mehrere Erfahrungsstufen, meistens acht Stufen. Der Aufstieg erfolgt dabei automatisch nach einer bestimmten Dienstzeit und ist somit unabhängig von Beförderungen. Die Verweildauer in den Stufen beträgt typischerweise zwei bis vier Jahre. Ein Beamter der Besoldungsgruppe A9 kann demzufolge allein durch Berufserfahrung von etwa 3.230 Euro (Stufe 1) auf über 4.100 Euro (Stufe 8) aufsteigen.
Unterschiede der Besoldung zwischen Bund und Ländern
Ein wesentlicher Punkt bei der Besoldung Beamte ist die Trennung zwischen Bund und Ländern. Während Bundesbeamte nach dem Bundesbesoldungsgesetz bezahlt werden, haben die 16 Bundesländer (außer Hessen, das nicht in der TdL ist) eigene Regelungen. Die Tarifergebnisse für den öffentlichen Dienst dienen dabei meist als Vorlage, müssen aber durch Landesgesetze übertragen werden.
Neue Tarifrunde der Länder (TV-L) im Februar 2026
Am 14. Februar 2026 wurde ein neuer Tarifabschluss für die Angestellten der Länder (TV-L) erzielt. Dieser Abschluss ist nun die Basis für die anstehende Anpassung der Landesbeamtenbesoldung. Viele Länder haben bereits signalisiert, das Ergebnis zeit- und systemgerecht übertragen zu wollen. Jedoch verkomplizieren neue Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation den Prozess, weshalb die genaue Umsetzung in den einzelnen Ländern noch abzuwarten bleibt.
Zulagen, Familienzuschlag und Sonderzahlungen
Neben dem Grundgehalt spielen zahlreiche weitere Bestandteile eine wichtige Rolle für die endgültige Höhe der Besoldung Beamte. Diese zusätzlichen Zahlungen können das monatliche Einkommen spürbar erhöhen und sind daher ein zentraler Teil des gesamten Vergütungssystems. Sie gleichen besondere Belastungen aus oder berücksichtigen die familiäre Situation.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann steigt die Besoldung für Beamte 2026?
Für Bundesbeamte steigt die Besoldung zum 1. Mai 2026 um 2,8 %. Für Landesbeamte ist nach dem TV-L-Abschluss vom Februar 2026 eine Erhöhung von 2,8 % (mind. 100 Euro) ab dem 1. April 2026 vorgesehen. Diese muss jedoch erst durch die Landesparlamente per Gesetz umgesetzt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Besoldung und Gehalt?
Besoldung erhalten Beamte, Richter und Soldaten; sie ist gesetzlich geregelt. Gehalt (oder Lohn) erhalten Angestellte und Arbeiter auf Basis eines Arbeitsvertrags, der oft durch Tarifverträge bestimmt wird. Die Besoldung Beamte wird also nicht frei verhandelt.
Welche Besoldungsgruppe hat ein Lehrer?
Die Eingruppierung von Lehrern ist je nach Bundesland, Schulform und Laufbahn unterschiedlich. Grundschullehrer werden oft in A12 oder A13 eingestuft. Lehrer an weiterführenden Schulen (Gymnasium, Realschule) mit abgeschlossenem Masterstudium werden in der Regel in die Besoldungsgruppe A13 (gehobener Dienst) oder höher eingestuft.
Fazit zur aktuellen Beamtenbesoldung
Die Besoldung Beamte befindet sich im Wandel. Während die Erhöhungen für Bundesbeamte für 2025 und 2026 auf Basis des TVöD-Abschlusses bereits umgesetzt werden, bringt der neue TV-L-Abschluss vom Februar 2026 Bewegung in die Besoldung der Landesbeamten. Die Übertragung dieser Tarifergebnisse bleibt jedoch eine zentrale Aufgabe der jeweiligen Landesgesetzgeber, die zusätzlich die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation beachten müssen. Beamte sollten daher die Entwicklungen in ihrem Bundesland genau verfolgen.






