Trunkenheit im Verkehr auf dem Fahrrad ist kein Kavaliersdelikt. Ein Fahrradfahrer in der Erfurter Krämpfervorstadt wurde in den frühen Morgenstunden des 7. Februar 2026 von der Polizei kontrolliert, nachdem er durch seine auffällige Fahrweise mit deutlichen Schlangenlinien aufgefallen war. Im Zuge der Kontrolle bestätigte sich der Verdacht der Beamten. Trunkenheit Im Verkehr Fahrrad steht dabei im Mittelpunkt.

Was sind die rechtlichen Konsequenzen von Trunkenheit im Verkehr auf dem Fahrrad?
Wer mit einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille oder mehr auf dem Fahrrad unterwegs ist, begeht eine Straftat. Dies kann zu einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe führen. Zudem drohen Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot für motorisierte Fahrzeuge. Auch ein niedrigerer Promillewert kann bereits Konsequenzen haben, wenn der Radfahrer Ausfallerscheinungen zeigt.
Die wichtigsten Fakten
- Fahrradfahrer fiel durch Schlangenlinien auf.
- Kontrolle ergab Alkoholisierung.
- Einsatzort war die Krämpfervorstadt in Erfurt.
- Der Vorfall ereignete sich in den frühen Morgenstunden.
Auffällige Fahrweise führte zur Kontrolle
Einer Streifenwagenbesatzung der Polizeiinspektion Erfurt-Süd fiel der Radfahrer aufgrund seiner unsicheren Fahrweise auf. Die Beamten beobachteten, wie der Mann in deutlichen Schlangenlinien durch die Krämpfervorstadt fuhr. Dies veranlasste sie, den Fahrradfahrer einer Kontrolle zu unterziehen. (Lesen Sie auch: Fahrrad Promille Grenze: Lpi-G: (LK ABG) Promillegrenze)
Alkoholtest bestätigte den Verdacht
Im Rahmen der Kontrolle führten die Beamten einen Alkoholtest durch. Dieser bestätigte den Verdacht, dass der Fahrradfahrer alkoholisiert war. Die genaue Höhe des Alkoholwertes wurde nicht bekannt gegeben, jedoch reichte er aus, um weitere Maßnahmen einzuleiten. Die Polizei leitete ein entsprechendes Verfahren ein. Die rechtlichen Konsequenzen bei Alkohol am Steuer sind nicht zu unterschätzen.
Auch auf dem Fahrrad gilt die 0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Die weiteren Schritte
Nach der Kontrolle wurde dem Fahrradfahrer die Weiterfahrt untersagt. Die Polizei wird nun die weiteren Ermittlungen führen und den Fall an die zuständige Staatsanwaltschaft übergeben. Diese wird dann über die Anklageerhebung und das weitere Vorgehen entscheiden. Es ist ratsam, sich über die Promillegrenzen im Straßenverkehr zu informieren, um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden. Die Bußgelder bei Trunkenheit im Verkehr sind auf Bussgeldkatalog.org einsehbar. (Lesen Sie auch: Alkoholkontrolle A5: Pol-Og: Bühl, A5 – Trunkenheit…)
Zeugen gesucht
Die Polizei bittet Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben oder weitere Hinweise geben können, sich zu melden. Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Erfurt-Süd unter der Telefonnummer 0361/xxxx entgegen. Es wird um Angabe des Aktenzeichens XY123 gebeten. Die Landespolizeiinspektion Erfurt ist auch per E-Mail unter lpi.erfurt@polizei.thueringen.de erreichbar. Weitere Informationen zur Thüringer Polizei finden Sie auf der offiziellen Webseite.
Der Vorfall in Erfurt zeigt, dass die Polizei auch bei Fahrradfahrern aufmerksam ist, wenn der Verdacht auf Trunkenheit im Verkehr besteht. Die Konsequenzen können erheblich sein, daher ist es wichtig, auch auf dem Fahrrad auf den Alkoholkonsum zu achten. Die Gefahren von Alkohol im Straßenverkehr sollten nicht unterschätzt werden, wie auch die Wikipedia erläutert.

Ursprünglich berichtet von: Presseportal (Lesen Sie auch: Verkehrsunfall Bietigheim: Pol-Lb: Bietigheim-Bissingen)











