Im Stadtgebiet Nürnberg kam es zwischen Samstagabend und Montagnachmittag zu zwei Geschäftseinbrüchen. Die Kriminalpolizei Nürnberg hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Hinweise aus der Bevölkerung, um die Täter zu identifizieren und zu fassen. Die Einbrüche ereigneten sich am Dianaplatz und in der Regensburger Straße. Geschäftseinbruch Nürnberg steht dabei im Mittelpunkt.

Das ist passiert
- Einbrüche in zwei Gewerbeobjekte in Nürnberg
- Tatzeitraum: Samstagabend bis Montagnachmittag
- Tatorte: Dianaplatz und Regensburger Straße
- Kriminalpolizei Nürnberg bittet um Zeugenhinweise
Was ist bisher bekannt?
Nach derzeitigem Ermittlungsstand ereigneten sich die Einbrüche im Zeitraum vom 7. Februar 2026 (Samstagabend) bis zum 9. Februar 2026 (Montagnachmittag). Betroffen waren ein Geschäft am Dianaplatz sowie ein weiteres in der Regensburger Straße. Die Täter verschafften sich gewaltsam Zutritt zu den Objekten. Ob und in welcher Höhe etwas entwendet wurde, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Die Kriminalpolizei Nürnberg bittet Zeugen, die im genannten Zeitraum verdächtige Beobachtungen gemacht haben, sich unter der Telefonnummer 0911 2112-3333 zu melden. Hinweise können auch per E-Mail an KDD-Mittelfranken@polizei.bayern.de gesendet werden. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail das Aktenzeichen 260208091234 an. (Lesen Sie auch: Jugendlicher Wiedergefunden Erfurt: 15-Jähriger ist Wohlbehalten!)
Wie geht die Polizei nun vor?
Die Kriminalpolizei sicherte Spuren an den Tatorten und wertet diese aus. Des Weiteren werden Videoaufzeichnungen aus den betroffenen Bereichen gesichtet. Die Ermittler prüfen, ob es einen Zusammenhang zwischen den beiden Geschäftseinbrüchen in Nürnberg gibt. Die Polizei verstärkt ihre Präsenz in den betroffenen Stadtteilen, um weitere Einbrüche zu verhindern.
Welche Rolle spielen Zeugenaussagen bei der Aufklärung?
Zeugenaussagen sind für die Aufklärung von Straftaten von entscheidender Bedeutung. Oftmals können Zeugen durch ihre Beobachtungen wichtige Hinweise auf Täter, Fahrzeuge oder Tatabläufe geben. Die Polizei ist daher auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen, um Straftaten aufzuklären und Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Informationen zur Arbeit der Polizei Nürnberg finden sich auf der Website des Polizeipräsidiums Mittelfranken.
Ursprünglich berichtet von: Presseportal (Lesen Sie auch: Brand Lebensmittelgeschäft in Osnabrück: Feuerwehreinsatz!)
Was soll ich tun, wenn ich verdächtige Beobachtungen gemacht habe?
Wenn Sie verdächtige Beobachtungen gemacht haben, melden Sie sich umgehend bei der Polizei. Notieren Sie sich Kennzeichen von Fahrzeugen, Beschreibungen von Personen und andere Details, die für die Ermittlungen relevant sein könnten. Zögern Sie nicht, auch vermeintlich unwichtige Beobachtungen zu melden. (Lesen Sie auch: Firmeneinbruch Walldorf: Täter Suchten Elektrofirma Heim)

Wie kann ich mein Geschäft vor Einbrüchen schützen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Ihr Geschäft vor Einbrüchen zu schützen. Dazu gehören unter anderem der Einbau von Alarmanlagen, Überwachungskameras und einbruchhemmenden Türen und Fenstern. Lassen Sie sich von Fachleuten beraten, welche Maßnahmen für Ihr Geschäft am besten geeignet sind. Weitere Informationen zum Thema Einbruchschutz bietet die Polizeiliche Kriminalprävention.
Welche Strafe droht bei einem Geschäftseinbruch in Nürnberg?
Die Strafen für Einbruchdiebstahl sind im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Gemäß § 244 StGB droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Die konkrete Strafhöhe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, wie beispielsweise der Höhe des Schadens, der Anzahl der Täter und ob Waffen eingesetzt wurden.
Wie kann ich mich als Zeuge verhalten?
Als Zeuge sollten Sie sich an die Wahrheit halten und keine falschen Angaben machen. Schildern Sie Ihre Beobachtungen so genau wie möglich und beantworten Sie die Fragen der Polizei umfassend. Scheuen Sie sich nicht, auch Details zu erwähnen, die Ihnen unwichtig erscheinen. Diese können für die Ermittlungen von Bedeutung sein. (Lesen Sie auch: Zoll Ermittlungen Schwarzarbeit: 2,8 Mio Schaden in…)
Was passiert mit meinen persönlichen Daten, wenn ich mich als Zeuge melde?
Ihre persönlichen Daten werden von der Polizei vertraulich behandelt und nur im Rahmen der Ermittlungen verwendet. Sie haben das Recht, Auskunft über die gespeicherten Daten zu erhalten und deren Berichtigung oder Löschung zu verlangen, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Bayerische Datenschutzbehörde bietet weitere Informationen zum Thema Datenschutz.

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