Viele Österreicher suchen aktuell nach Informationen zur Rückerstattung des ORF-Beitrags. Grund dafür ist, dass in bestimmten Fällen eine doppelte Zahlung des Beitrags vorliegen kann, beispielsweise wenn jemand sowohl für seinen privaten Wohnsitz als auch für sein Unternehmen an derselben Adresse zur Kasse gebeten wird. Betroffene können nun eine Rückerstattung beantragen.

Hintergrund: Die ORF-Beitragspflicht
Seit dem 1. Januar 2024 müssen alle Haushalte in Österreich den ORF-Beitrag entrichten, unabhängig davon, ob sie tatsächlich ORF-Programme empfangen oder nicht. Die monatliche Gebühr beträgt 15,30 Euro, zu der noch Landesabgaben hinzukommen können. Diese Regelung gilt grundsätzlich auch für Unternehmen, wobei es jedoch Ausnahmen für sozial schwache Haushalte und Ein-Personen-Unternehmen gibt. Die offizielle Webseite des ORF bietet umfassende Informationen zur aktuellen Gesetzeslage und den Beitragspflichten. (Lesen Sie auch: Orf Gebühren: Tausende könnten Rückerstattung fordern)
Doppelzahlung des ORF-Beitrags: Wer ist betroffen?
Ein Sonderfall entsteht, wenn eine Person an ihrem Firmenstandort wohnt. In diesem Fall kann es vorkommen, dass sowohl für den Haushalt als auch für das Unternehmen der ORF-Beitrag vorgeschrieben wird. Dies ist jedoch nicht rechtens, solange kein Antrag auf Ausnahme gestellt wurde. Die ORF-Beitragsservicetochter OBS (OBS) ist für die Einhebung der Beiträge zuständig.
Aktuelle Entwicklung: Anwalt macht auf Rückerstattung aufmerksam
Ein steirischer Anwalt hat nun öffentlichkeitswirksam auf die Möglichkeit der Rückforderung zu viel gezahlter ORF-Beiträge hingewiesen. Laut einem Bericht im Der Standard, bot der Jurist seine Hilfe bei der Antragsstellung „gegen geringe Gebühr“ an. Dies führte zu einer Reaktion des ORF, der auf die kostenlose Möglichkeit der Antragsstellung über die OBS hinwies. (Lesen Sie auch: Orf Beitrag zurückfordern: Wer jetzt Geld zurückbekommt)
So stellen Sie den Antrag auf Rückerstattung
Wenn Sie glauben, zu Unrecht doppelt zur Kasse gebeten worden zu sein, können Sie einen Antrag auf Rückerstattung bei der OBS stellen. Laut Kleine Zeitung ist dies kostenlos möglich. Die OBS stellt auf ihrer Webseite ein Online-Formular zur Verfügung, mit dem Sie die Rückerstattung beantragen können. Es ist ratsam, alle relevanten Unterlagen, wie beispielsweise die Vorschreibungen für den privaten Wohnsitz und das Unternehmen, bereitzuhalten.
Keine proaktive Information durch die OBS
Ein wichtiger Punkt ist, dass die OBS nicht aktiv auf Betroffene zugeht, um sie auf die Möglichkeit der Rückerstattung hinzuweisen. Dies liegt laut „Kleine Zeitung“ daran, dass der OBS keine Adressdaten einzelner Betriebsstätten vorliegen. Es ist daher Eigeninitiative gefragt, um den Antrag auf Rückerstattung zu stellen. (Lesen Sie auch: Ilia Malinin führt US-Team zu Olympia-Gold im…)
ORF wehrt sich gegen „irreführende Berichterstattung“
Der ORF selbst hat sich in einer Aussendung gegen die Berichterstattung über die Gebühren des Anwalts gewehrt. Der Sender betonte, dass die OBS bereits bisher die Möglichkeit zur kostenlosen Abmeldung bietet. Dies unterstreicht, dass es sich lohnt, die eigenen Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls selbst aktiv zu werden.
Rückerstattung ORF Beitrag: Was bedeutet das für Betroffene?
Die Möglichkeit der Rückerstattung ORF Beitrag bei Doppelzahlung ist ein wichtiger Schritt, um ungerechtfertigte Gebührenforderungen zu korrigieren. Betroffene sollten sich nicht scheuen, ihre Ansprüche geltend zu machen und die kostenlosen Angebote der OBS zu nutzen. Es ist jedoch zu beachten, dass die OBS nicht von sich aus aktiv wird, sondern die Initiative bei den Betroffenen liegt. (Lesen Sie auch: Napoli – Como: gegen: Pokal-Duell und Fabregas'…)

Wie geht es weiter?
Es ist zu erwarten, dass die Thematik der doppelten ORF-Beiträge weiterhin für Diskussionen sorgen wird.Bis dahin ist es ratsam, sich selbstständig über die eigenen Rechte und Pflichten zu informieren und gegebenenfalls einen Antrag auf Rückerstattung zu stellen. Zusätzliche Informationen und Unterstützung finden sich auch auf der Webseite der Arbeiterkammer.
Tabelle: Überblick über den ORF-Beitrag
| Beitragskomponente | Höhe (monatlich) |
|---|---|
| ORF-Beitrag | 15,30 Euro |
| Landesabgabe | Variiert je nach Bundesland |
Häufig gestellte Fragen zu rückerstattung orf beitrag
Wer kann eine Rückerstattung des ORF-Beitrags beantragen?
Eine Rückerstattung können Personen beantragen, die den ORF-Beitrag doppelt bezahlt haben, beispielsweise weil sie an ihrem Firmenstandort wohnen und sowohl für den Haushalt als auch für das Unternehmen zur Kasse gebeten werden. Es muss ein Antrag bei der OBS gestellt werden.
Wie hoch ist der monatliche ORF-Beitrag aktuell?
Der monatliche ORF-Beitrag beträgt derzeit 15,30 Euro. Hinzu kommen noch die jeweiligen Landesabgaben, die je nach Bundesland unterschiedlich hoch ausfallen können. Die Summe beider Beträge ergibt den tatsächlich zu zahlenden Betrag pro Haushalt oder Unternehmen.
Wo kann ich den Antrag auf Rückerstattung des ORF-Beitrags stellen?
Den Antrag auf Rückerstattung des ORF-Beitrags können Sie online über die Webseite der ORF-Beitragsservicetochter OBS stellen. Dort finden Sie ein entsprechendes Formular, das Sie ausfüllen und absenden können. Halten Sie alle relevanten Unterlagen bereit.
Muss ich einen Anwalt beauftragen, um eine Rückerstattung zu erhalten?
Nein, die OBS bietet die Möglichkeit der Rückerstattung kostenlos an. Es ist nicht notwendig, einen Anwalt zu beauftragen. Ein Anwalt kann zwar bei der Antragsstellung helfen, jedoch entstehen dadurch zusätzliche Kosten. Die OBS stellt alle notwendigen Informationen und Formulare bereit.
Warum informiert die OBS nicht proaktiv über die Möglichkeit der Rückerstattung?
Die OBS informiert nicht aktiv über die Möglichkeit der Rückerstattung, da ihr keine Adressdaten einzelner Betriebsstätten vorliegen. Betroffene müssen daher selbst aktiv werden und einen Antrag stellen, wenn sie glauben, zu Unrecht doppelt zur Kasse gebeten worden zu sein.






