Ein selbstgebauter Bolzplatz im Garten in Telgte sorgt seit Wochen für Aufsehen und Streit. Aktualisiert am 15.02.2026, erfüllt ein Vater seinen Kindern den Traum eines eigenen Fußballfeldes, doch nun droht der Abriss. Die Auseinandersetzung zwischen der Familie, den Nachbarn und der Stadtverwaltung wirft eine grundsätzliche Frage auf: Wie viel private Gestaltung ist im eigenen Garten erlaubt?
Der Traum vom eigenen Soccer-Feld im Garten wurde für die Kinder von Robert Salomon in einem Neubaugebiet in Telgte (NRW) zur Realität. Auf 16 mal 8 Metern entstand ein kleiner Fußballplatz mit Kunstrasen, Banden und Toren. Doch die Freude währte nicht lange, denn einige Nachbarn fühlten sich gestört und alarmierten die Behörden. Folglich prüft nun der Kreis Warendorf den Fall, da die Anlage ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtet wurde.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Traum vom eigenen Bolzplatz im Garten in Telgte
- Warum muss der Bolzplatz in Telgte weg?
- Die rechtliche Lage in NRW: Genehmigungspflicht für Sportanlagen
- Streitpunkt Kinderlärm: Was müssen Nachbarn erdulden?
- Wie geht es in Telgte weiter?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Fazit: Ein komplexer Konflikt
Das Wichtigste in Kürze
- Konflikt: In Telgte (NRW) hat ein Vater einen 16×8 Meter großen Bolzplatz in seinem Garten gebaut, was zu einem Streit mit Nachbarn und Behörden führte.
- Problem: Die Anlage wurde ohne die notwendige Baugenehmigung errichtet. Der Kreis Warendorf prüft den Fall.
- Begründung der Behörde: Private Sportanlagen dieser Art widersprechen grundsätzlich dem Nutzungszweck eines reinen Wohngebietes.
- Rechtslage: Nach der Bauordnung NRW (BauO NRW) gelten solche Sportflächen als genehmigungspflichtige „bauliche Anlagen“.
- Nachbarschaft: Einige Anwohner beschweren sich über Lärm, während andere den Platz nicht als störend empfinden.
- Aktueller Stand: Familie Salomon hat einen nachträglichen Bauantrag gestellt, über den noch entschieden werden muss. Ein Abriss droht.
- Kinderlärm: Grundsätzlich ist Kinderlärm privilegiert, jedoch entbindet dies nicht von baurechtlichen Vorschriften für die Errichtung von Anlagen.
Der Traum vom eigenen Bolzplatz im Garten in Telgte
Im beschaulichen Telgte im Münsterland wollte Robert Salomon (41) seinen drei Kindern eine besondere Freude machen. Anstatt in den Urlaub zu fahren, investierte die Familie in ein privates Soccer-Feld im eigenen Garten. Auf einer Fläche von 16 mal 8 Metern entstand eine professionell anmutende Anlage mit Kunstrasen, umlaufenden Banden, Fangnetzen und kleinen Toren. Für die Kinder ein Paradies, das es ihnen ermöglicht, jederzeit sicher Fußball zu spielen. Allerdings wurde dieser Traum schnell von der Realität eingeholt, als sich Nachbarn bei der Stadt beschwerten. Der Fall landete schließlich beim zuständigen Bauamt des Kreises Warendorf.
Die Reaktionen der Nachbarn
Die Meinungen im Viertel gehen auseinander. Während sich einige Nachbarn, Berichten zufolge vor allem jene ohne eigene Kinder, über den Lärm beschweren, zeigen andere Verständnis. Eine direkte Nachbarin gab gegenüber Medien an, dass sie der private Bolzplatz im Garten in Telgte nicht störe. Dennoch sind die eingegangenen Beschwerden der Auslöser für das bauordnungsrechtliche Verfahren, das nun läuft und den Fortbestand des Platzes gefährdet. Der Fall zeigt, wie schnell private Projekte zu einem öffentlichen Streitpunkt werden können, insbesondere wenn es um das Thema Lärm geht, wie es auch bei einem Polizeieinsatz in Stadthagen nach einer Lärmbeschwerde der Fall war.
Warum muss der Bolzplatz in Telgte weg?
Das Hauptproblem ist nicht der Lärm spielender Kinder, sondern das Baurecht. Der Kreis Warendorf als zuständige Behörde argumentiert, dass für die Errichtung des Feldes eine Baugenehmigung erforderlich gewesen wäre. Diese wurde jedoch nicht beantragt. Nach Auffassung des Kreises widerspricht ein privates Kleinfeld-Spielfeld dem Charakter und dem Nutzungszweck eines reinen Wohngebietes, das primär dem Wohnen und der Ruhe dienen soll. Öffentliche Bolzplätze werden aus diesem Grund gezielt an den Rändern von Wohngebieten oder in Parks angelegt.
Die Stadt Telgte hat sich der Auffassung des Kreises angeschlossen und eine Ablehnung des nachträglich eingereichten Bauantrags empfohlen. Die endgültige Entscheidung liegt jedoch beim Kreis Warendorf. Der Fall hat eine Debatte über die Grenzen der Gartengestaltung und die oft als starr empfundene deutsche Bürokratie entfacht.
Die rechtliche Lage in NRW: Genehmigungspflicht für Sportanlagen
Die nordrhein-westfälische Bauordnung (BauO NRW) ist hier eindeutig. Ein befestigter und eingefriedeter Bolzplatz gilt als „bauliche Anlage“ im Sinne des § 2 BauO NRW. Die Errichtung solcher Anlagen ist nach § 63 BauO NRW grundsätzlich genehmigungspflichtig. Zwar listet § 62 (ehemals § 65) genehmigungsfreie Vorhaben auf, dazu zählen aber eher einfache Spielgeräte wie Schaukeln oder einzelne Tore, nicht jedoch eine komplette Sportfläche mit befestigtem Untergrund und Banden. Ein solcher Bau kann, ähnlich wie ein nicht genehmigter Carport, der in Lemwerder abbrannte, zu behördlichen Anordnungen führen.
Experten bestätigen, dass solche Anlagen als Sportflächen und nicht als einfache Spielflächen eingestuft werden, was die Genehmigungsfähigkeit in Wohngebieten erschwert. Das Gebot der Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Eine offizielle Quelle zur Bauordnung in NRW bietet das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (dofollow).
Streitpunkt Kinderlärm: Was müssen Nachbarn erdulden?
Obwohl der Auslöser der Beschwerden der Lärm war, ist die rechtliche Position hier zugunsten von Kindern klarer. Nach § 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist Lärm, der von Kindern in Kindertageseinrichtungen, auf Spielplätzen oder ähnlichen Einrichtungen ausgeht, im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Diese Regelung wird von Gerichten auch auf private Gärten angewendet. Nachbarn müssen den Lärm spielender Kinder also weitgehend tolerieren, solange die üblichen Ruhezeiten (insbesondere die Nachtruhe ab 22 Uhr) eingehalten werden. Diese Regelung schützt jedoch nicht vor der Einhaltung des Baurechts.
| Pro Bolzplatz (Familie Salomon) | Contra Bolzplatz (Behörden/Nachbarn) |
|---|---|
| Erfüllung eines Kindertraums | Fehlende Baugenehmigung |
| Sichere Spielmöglichkeit auf eigenem Grund | Widerspricht dem Charakter eines Wohngebiets |
| Sinnvolle Freizeitbeschäftigung für Kinder | Lärmbelästigung für Anwohner |
| Investition in die Familie statt in Reisen | Negative Vorbildwirkung (Bauen ohne Genehmigung) |
| Anlage ist rückbaubar | Störung des ästhetischen Gesamtbildes |
Wie geht es in Telgte weiter?
Familie Salomon hat inzwischen einen nachträglichen Bauantrag eingereicht, um ihren Bolzplatz im Garten in Telgte zu legalisieren. Die Hoffnung der Familie ist, dass die Behörden eine Duldung aussprechen oder eine Lösung gefunden wird, die den Erhalt des Platzes ermöglicht. Robert Salomon hat betont, dass er nicht auf Konfrontation aus ist, sondern sich eine gütliche Einigung wünscht. Die Entscheidung des Kreises Warendorf steht noch aus und kann Wochen dauern. Bis dahin bleibt der Bolzplatz bestehen, die Zukunft ist jedoch ungewiss. Weitere Informationen zu kommunalen Entscheidungen finden sich oft auf den offiziellen Stadtseiten, wie der der Stadt Telgte.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was genau ist das Problem mit dem Bolzplatz in Telgte?
Das Hauptproblem ist, dass der Bolzplatz im Garten in Telgte ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtet wurde. Laut Baurecht in NRW handelt es sich um eine genehmigungspflichtige bauliche Anlage, die in einem reinen Wohngebiet als unzulässig eingestuft werden könnte.
Braucht man für einen privaten Bolzplatz immer eine Genehmigung?
Ja, für eine befestigte und eingefriedete Anlage dieser Größe (16×8 Meter) ist in Nordrhein-Westfalen in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich. Einfache Spielgeräte wie eine Schaukel oder ein einzelnes Tor sind hingegen meist genehmigungsfrei.
Dürfen sich Nachbarn über Kinderlärm beschweren?
Beschweren dürfen sie sich, aber rechtlich ist Kinderlärm weitgehend geschützt und muss von Nachbarn toleriert werden. Das Gesetz sieht Kinderlärm nicht als schädliche Umwelteinwirkung an. Dies entbindet aber nicht von der Pflicht, baurechtliche Vorschriften einzuhalten.
Wie stehen die Chancen, dass der Bolzplatz bleiben darf?
Die Chancen stehen eher schlecht. Da die Stadt Telgte bereits eine Ablehnung des nachträglichen Bauantrags empfohlen hat und der Kreis Warendorf die Anlage als unzulässig für ein Wohngebiet einstuft, ist ein Abriss wahrscheinlich. Eine Duldung wäre eine seltene Ausnahme.
Was kann Familie Salomon jetzt noch tun?
Die Familie hat einen nachträglichen Bauantrag gestellt und muss nun die offizielle Entscheidung des Kreises Warendorf abwarten. Sollte diese negativ ausfallen, könnten sie theoretisch Rechtsmittel einlegen, also gegen die Entscheidung klagen. Vorerst hoffen sie auf eine Einigung.
Fazit: Ein komplexer Konflikt
Der Fall des Bolzplatz im Garten in Telgte ist mehr als nur ein einfacher Nachbarschaftsstreit. Er verdeutlicht den Konflikt zwischen dem Wunsch nach individueller Entfaltung im eigenen Heim und den strengen, dem Gemeinwohl dienenden Bauvorschriften. Während die Familie aus Liebe zu ihren Kindern handelte, pochen Behörden und einige Nachbarn auf die Einhaltung von Regeln. Letztlich wird die Entscheidung des Kreises Warendorf zeigen, ob in diesem Fall Pragmatismus oder die strikte Auslegung des Baurechts über den Kindertraum siegt.






