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Home Österreich

Haft in Heimat: Österreich überführt so viele Häftlinge wie Nie

by Maik
16. Februar 2026
in Österreich
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📅 Aktualisiert: 15. Februar 2026
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✅ Geprüft

Haft in der Heimat, was bedeutet das konkret? Im Wesentlichen handelt es sich um die Überstellung von ausländischen Straftätern zur Strafvollstreckung in ihr Herkunftsland. Im vergangenen Jahr wurden in Österreich 208 Häftlinge auf diese Weise in ihre Heimatländer überführt, was einen neuen Höchststand darstellt. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Justizanstalten zu entlasten und die Resozialisierung der Häftlinge im heimatlichen Umfeld zu fördern. Haft In Heimat steht dabei im Mittelpunkt.

Symbolbild zum Thema Haft In Heimat
Symbolbild: Haft In Heimat (Bild: Picsum)
📑 Inhaltsverzeichnis
+
  • Was sind die Vorteile von „Haft in der Heimat“?
  • Entlastung der Justizanstalten
  • Resozialisierung im Heimatland
  • Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für die „Haft in der Heimat“?
  • Herausforderungen und Kritik
  • Häufig gestellte Fragen

Das ist passiert

  • 208 Häftlinge wurden im Vorjahr zur Strafvollstreckung in ihre Herkunftsländer überstellt – ein Höchststand.
  • Die Maßnahme „Haft in der Heimat“ soll die österreichischen Justizanstalten entlasten.
  • Die Resozialisierung der Häftlinge im heimatlichen Umfeld wird als weiterer Vorteil gesehen.
  • Die Justiz plant, die Überstellungen in Zukunft weiter auszubauen.
Inhaltsverzeichnis
  1. Was sind die Vorteile von "Haft in der Heimat"?
  2. Entlastung der Justizanstalten
  3. Resozialisierung im Heimatland
  4. Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für die "Haft in der Heimat"?
  5. Herausforderungen und Kritik
  6. Häufig gestellte Fragen

Was sind die Vorteile von „Haft in der Heimat“?

Die Vorteile von „Haft in der Heimat“ sind vielfältig. Zum einen werden die österreichischen Justizanstalten entlastet, was zu einer besseren Betreuung der verbleibenden Häftlinge führen kann. Zum anderen wird die Resozialisierung der Häftlinge im heimatlichen Umfeld gefördert, da sie dort in der Regel bessere Chancen auf soziale Integration haben. Dies kann auch die Rückfallquote senken.

Die Überstellung von Häftlingen in ihre Herkunftsländer ist ein komplexer Prozess, der von verschiedenen Faktoren abhängt. Zunächst muss der Häftling selbst zustimmen. Dann müssen die Behörden des Herkunftslandes die Übernahme der Strafvollstreckung zusichern. Schließlich muss das österreichische Gericht die Überstellung genehmigen. Wie Der Standard berichtet, plant die Justiz, diese Maßnahme weiter auszubauen.

Entlastung der Justizanstalten

Ein wesentlicher Aspekt der „Haft in der Heimat“ ist die Entlastung der österreichischen Justizanstalten. Die Gefängnisse in Österreich sind oft überbelegt, was zu einer angespannten Situation für Häftlinge und Personal führt. Durch die Überstellung von ausländischen Häftlingen kann die Belegung reduziert und die Arbeitsbedingungen verbessert werden. Dies ermöglicht es dem Personal, sich intensiver um die verbleibenden Häftlinge zu kümmern und gezieltere Maßnahmen zur Resozialisierung anzubieten.

Die Kosten für die Unterbringung und Betreuung von Häftlingen sind erheblich. Durch die Überstellung in die Heimatländer können diese Kosten reduziert werden, was wiederum dem österreichischen Steuerzahler zugutekommt. Die freigewordenen Ressourcen können dann in andere Bereiche des Justizsystems investiert werden, wie beispielsweise in die Prävention von Kriminalität oder die Verbesserung der Ausbildung von Justizpersonal.

📊 Zahlen & Fakten

Im Jahr 2022 betrugen die durchschnittlichen Kosten für einen Häftling in Österreich rund 130 Euro pro Tag. Bei einer durchschnittlichen Haftdauer von mehreren Jahren summieren sich diese Kosten erheblich. (Lesen Sie auch: Kreml Einfluss österreich: Was Steckt Hinter dem…)

Die Überstellung von Häftlingen zur Strafvollstreckung in ihre Heimatländer ist nicht nur in Österreich ein Thema. Auch andere europäische Länder setzen auf diese Maßnahme, um ihre Justizsysteme zu entlasten und die Resozialisierung von ausländischen Straftätern zu fördern. Dabei gibt es jedoch unterschiedliche Ansätze und rechtliche Rahmenbedingungen. So variieren beispielsweise die Voraussetzungen für eine Überstellung und die Art der Straftaten, bei denen eine Überstellung in Frage kommt.

Resozialisierung im Heimatland

Ein weiterer wichtiger Aspekt der „Haft in der Heimat“ ist die Förderung der Resozialisierung der Häftlinge im heimatlichen Umfeld. Studien haben gezeigt, dass die Chancen auf eine erfolgreiche soziale Integration nach der Haftentlassung höher sind, wenn die Häftlinge in ihrem Heimatland leben. Dort haben sie in der Regel ein stabileres soziales Netzwerk und bessere Möglichkeiten, eine Arbeit zu finden. Die kulturellen und sprachlichen Barrieren sind geringer, was die Integration erleichtert.

Die Resozialisierung ist ein komplexer Prozess, der von vielen Faktoren abhängt. Dazu gehören die Unterstützung durch Familie und Freunde, der Zugang zu Bildung und Arbeit sowie die Möglichkeit, eine sinnvolle Freizeitgestaltung zu finden. Im Heimatland sind diese Faktoren oft besser gegeben als in einem fremden Land, in dem die Häftlinge isoliert und stigmatisiert sind. Die österreichische Justiz arbeitet eng mit den Behörden der Herkunftsländer zusammen, um die Resozialisierung der überstellten Häftlinge zu unterstützen.

Allerdings gibt es auch Herausforderungen bei der Resozialisierung im Heimatland. So kann es beispielsweise schwierig sein, eine geeignete Arbeitsstelle zu finden, wenn der Häftling eine Vorstrafe hat. Auch die Akzeptanz in der Gesellschaft ist nicht immer gegeben. Es ist daher wichtig, dass die überstellten Häftlinge auch im Heimatland eine umfassende Betreuung und Unterstützung erhalten, um ihre Chancen auf eine erfolgreiche soziale Integration zu erhöhen.

Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für die „Haft in der Heimat“?

Die rechtlichen Grundlagen für die „Haft in der Heimat“ sind im Übereinkommen des Europarats über die Überstellung verurteilter Personen sowie im Strafvollzugsgesetz (StVG) geregelt. Das Übereinkommen des Europarats ermöglicht die Überstellung von verurteilten Personen in ihren Heimatstaat, um dort ihre Strafe zu verbüßen. Das StVG regelt die konkrete Umsetzung der Überstellung in Österreich.

Gemäß § 67a StVG kann ein ausländischer Staatsangehöriger, der in Österreich zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, in seinen Heimatstaat überstellt werden, wenn er dies beantragt und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört unter anderem, dass die Strafe noch nicht vollstreckt ist, dass der Heimatstaat die Übernahme der Strafvollstreckung zusichert und dass die Überstellung nicht gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung verstößt. Laut einer Meldung von Der Standard werden die rechtlichen Rahmenbedingungen regelmäßig überprüft und angepasst. (Lesen Sie auch: Koalition österreich Aktuell: ÖVP im Aufwind?)

Die Überstellung ist nur mit Zustimmung des Häftlings möglich. Er muss sich freiwillig dazu entscheiden, seine Strafe im Heimatland zu verbüßen. Dies ist ein wichtiger Aspekt, da die Überstellung nicht gegen den Willen des Häftlings erfolgen darf. Die Entscheidung des Häftlings wird in der Regel von einem Gericht überprüft, um sicherzustellen, dass sie freiwillig und informiert getroffen wurde.

💡 Tipp

Ein Rechtsanwalt kann Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der „Haft in der Heimat“ informieren und Sie bei der Antragstellung unterstützen.

Herausforderungen und Kritik

Trotz der Vorteile der „Haft in der Heimat“ gibt es auch Herausforderungen und Kritikpunkte. So wird beispielsweise bemängelt, dass die Überstellung von Häftlingen in Länder mit niedrigeren Haftstandards gegen die Menschenrechte verstoßen könnte. Es ist daher wichtig, dass die Haftbedingungen im Heimatland den internationalen Standards entsprechen und die Häftlinge dort nicht schlechter behandelt werden als in Österreich. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) überwacht die Einhaltung der Menschenrechte in den teilnehmenden Staaten.

Ein weiteres Problem kann die sprachliche und kulturelle Barriere sein. Die Kommunikation mit den Behörden und dem Justizpersonal im Heimatland kann schwierig sein, wenn der Häftling die Sprache nicht ausreichend beherrscht oder mit den kulturellen Gepflogenheiten nicht vertraut ist. Es ist daher wichtig, dass die Häftlinge auch im Heimatland eine angemessene Betreuung und Unterstützung erhalten, um diese Barrieren zu überwinden.

Detailansicht: Haft In Heimat
Symbolbild: Haft In Heimat (Bild: Picsum)

Kritiker bemängeln auch, dass die Überstellung von Häftlingen in ihre Heimatländer dazu führen könnte, dass Straftaten weniger geahndet werden, da die Haftbedingungen in einigen Ländern weniger streng sind als in Österreich. Es ist daher wichtig, dass die Strafvollstreckung im Heimatland effektiv und rechtsstaatlich erfolgt und die Häftlinge dort nicht ungleich behandelt werden.

Insgesamt ist die „Haft in der Heimat“ eine sinnvolle Maßnahme, um die Justizanstalten zu entlasten und die Resozialisierung von ausländischen Straftätern zu fördern. Es ist jedoch wichtig, dass die Überstellung rechtsstaatlich erfolgt und die Menschenrechte der Häftlinge gewahrt werden. Die österreichische Justiz hat angekündigt, die Maßnahme weiter auszubauen, was zu einer weiteren Entlastung der Justizanstalten und einer besseren Integration von ausländischen Straftätern beitragen könnte. (Lesen Sie auch: Neos Spö Mindestsicherung: Streit in Wiener Koalition?)

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Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen müssen für die „Haft in der Heimat“ erfüllt sein?

Der Häftling muss zustimmen, der Heimatstaat muss die Übernahme zusichern, und die Überstellung darf nicht gegen die öffentliche Sicherheit verstoßen. Außerdem muss die Strafe noch nicht vollstreckt sein.

Welche Vorteile bietet die „Haft in der Heimat“ für die Häftlinge?

Die Häftlinge haben im Heimatland oft bessere Chancen auf Resozialisierung, da sie dort ein stabileres soziales Netzwerk und bessere Möglichkeiten zur Arbeitsaufnahme haben.

Welche Vorteile ergeben sich für Österreich durch die Überstellung von Häftlingen?

Österreichische Justizanstalten werden entlastet, die Kosten für die Unterbringung sinken, und die freigewordenen Ressourcen können in andere Bereiche investiert werden.

Gibt es auch Kritik an der Maßnahme „Haft in der Heimat“?

Ja, Kritiker bemängeln, dass die Haftbedingungen im Heimatland möglicherweise nicht den internationalen Standards entsprechen und die Menschenrechte der Häftlinge verletzen könnten. (Lesen Sie auch: Heimwehr Devotionalien: Handel mit Dunkler Vergangenheit?)

Wie wird die Resozialisierung der überstellten Häftlinge im Heimatland unterstützt?

Die österreichische Justiz arbeitet eng mit den Behörden der Herkunftsländer zusammen, um die Häftlinge bei der sozialen Integration und der Arbeitsaufnahme zu unterstützen.

Die steigende Zahl der Überstellungen im Rahmen der „Haft in der Heimat“ zeigt, dass diese Maßnahme in Österreich zunehmend an Bedeutung gewinnt.

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