Eine gestohlene Katze, namens Staller, konnte nach einer polizeilichen Ermittlung wieder zu ihrer Besitzerin zurückgebracht werden. Das Tier war im Zuge eines Umzugs der Nachbarn der Besitzerin im Allgäu verschwunden und tauchte schließlich im sächsischen Landkreis Bautzen wieder auf. Katze Gestohlen steht dabei im Mittelpunkt.

+
Einsatz-Übersicht
- Datum/Uhrzeit: Unbekannt (Meldung bei der Polizei)
- Ort: Füssen (Allgäu) und Landkreis Bautzen (Sachsen)
- Art des Einsatzes: Ermittlung wegen Diebstahls, Durchsuchung einer Wohnung
- Beteiligte Kräfte: Polizei Füssen, Polizei Sachsen
- Verletzte/Tote: Keine
- Sachschaden: Unbekannt
- Ermittlungsstand: Fall liegt bei der Staatsanwaltschaft
- Zeugenaufruf: Nein
Chronologie
Was ist bisher bekannt?
Wie Stern berichtet, verschwand der Birma-Kater Staller im Allgäu, nachdem die Nachbarn seiner Besitzerin nach Sachsen umgezogen waren. Die Besitzerin hegte einen Verdacht und meldete diesen der Polizei. Die daraufhin eingeleiteten Ermittlungen bestätigten den Verdacht des Diebstahls, woraufhin die Wohnung der ehemaligen Nachbarn im sächsischen Landkreis Bautzen durchsucht wurde. Dort konnte der Kater gefunden und sichergestellt werden.
Wie konnte die gestohlene Katze gefunden werden?
Die Polizei nahm die Ermittlungen auf, nachdem die Besitzerin des Katers Staller ihren Verdacht auf Diebstahl durch die umziehenden Nachbarn geäußert hatte. Die Beamten konnten den Verdacht bestätigen und erwirkten einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung der ehemaligen Nachbarn im sächsischen Landkreis Bautzen. Bei der Durchsuchung wurde Staller gefunden, womit der Verdacht des Diebstahls bestätigt wurde. Die Polizei Sachsen unterstützte die Kollegen aus Bayern bei der Durchführung des Beschlusses. (Lesen Sie auch: Yoon Suk Yeol Urteil: Ex-Präsident zu Lebenslanger…)
Einsatz-Übersicht
- Kater Staller wurde nach seinem Verschwinden in Sachsen gefunden.
- Die Polizei ermittelte wegen des Verdachts auf Diebstahl.
- Eine Wohnungsdurchsuchung führte zum Auffinden des Katers.
- Der Fall liegt nun bei der Staatsanwaltschaft.
Der Versuch der Täuschung
Während der Wohnungsdurchsuchung versuchte der 57-jährige Mann, Kater Staller über die Terrasse ins Freie zu lassen. Dies konnte jedoch durch die anwesenden Polizeibeamten verhindert werden. Der Versuch, den Kater zu verstecken, deutet auf ein Schuldeingeständnis hin und bestärkte die Polizei in ihrem Verdacht. Die Polizei stellte den Kater sicher und übergab ihn wohlbehalten seiner Besitzerin.
Die Wiedervereinigung von Hubert und Staller
Nach einer rund 600 Kilometer langen Reise konnte Staller wieder mit seinem Kater-Kompagnon Hubert vereint werden. Die beiden Birma-Kater, benannt nach den bayerischen Fernsehkommissaren Hubert und Staller, sind nun wieder ein Herz und eine Seele. Für die Besitzerin der beiden Tiere endete die Geschichte mit einem Happy End, nachdem sie ihren geliebten Kater wieder in die Arme schließen konnte.
Welche Konsequenzen drohen den ehemaligen Nachbarn?
Die polizeilichen Ermittlungen wegen Diebstahls gegen die 57 Jahre alte Ex-Nachbarin sind abgeschlossen. Der Fall liegt nun bei der Staatsanwaltschaft, die über eine Anklageerhebung entscheiden wird. Im Falle einer Verurteilung drohen den ehemaligen Nachbarn eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe. § 242 des Strafgesetzbuches (StGB) sieht für Diebstahl eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. (Lesen Sie auch: Elle Macpherson Bodyshaming: So reagiert das Model…)
Die Polizei weist darauf hin, dass Diebstahl kein Kavaliersdelikt ist und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Auch der Diebstahl von Haustieren wird entsprechend verfolgt.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Diebstahl und Unterschlagung?
Diebstahl liegt vor, wenn jemand eine fremde bewegliche Sache wegnimmt, um sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Unterschlagung hingegen liegt vor, wenn jemand eine fremde bewegliche Sache, die er bereits im Besitz hat, sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet.

Welche Strafe droht bei Diebstahl eines Haustieres?
Die Strafe für Diebstahl richtet sich nach § 242 StGB und sieht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Die Höhe der Strafe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, beispielsweise vom Wert des gestohlenen Tieres und den persönlichen Verhältnissen des Täters.
Wie kann ich mein Haustier vor Diebstahl schützen?
Es gibt verschiedene Maßnahmen, um Haustiere vor Diebstahl zu schützen. Dazu gehören das Chippen und Registrieren des Tieres, das Anbringen einer gut sichtbaren Marke mit Kontaktdaten, das Vermeiden von unbeaufsichtigtem Freilauf und das Aufmerksamsein auf verdächtige Personen in der Nachbarschaft. (Lesen Sie auch: Wetter Wien: Schneechaos in: Aktuelle Wetterlage)
Was soll ich tun, wenn mein Haustier gestohlen wurde?
Wenn Ihr Haustier gestohlen wurde, sollten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten. Geben Sie eine detaillierte Beschreibung des Tieres und alle relevanten Informationen an. Informieren Sie auch Tierheime, Tierärzte und Tierschutzorganisationen in der Umgebung.
Wer trägt die Kosten für die polizeiliche Ermittlung bei Diebstahl?
Die Kosten für die polizeiliche Ermittlung trägt grundsätzlich der Staat. Im Falle einer Verurteilung des Täters können die Kosten jedoch dem Täter auferlegt werden. Dies ist jedoch eine Einzelfallentscheidung des Gerichts.










