Schockanruf in Gera: Polizei sucht Zeugen nach Trickbetrug
Ein Schockanruf in Gera führte am 26. Juni 2025 zu einem versuchten Betrug an einer 83-jährigen Frau. Unbekannte Täter kontaktierten die Seniorin in der Lortzingstraße und versuchten, sie mit einer Notlage zu manipulieren. Die Polizei Gera bittet nun um Mithilfe bei der Aufklärung des Falles und sucht Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben.
Einsatz-Übersicht
- Datum/Uhrzeit: 26.06.2025, ca. 12:30 Uhr
- Ort: Lortzingstraße, Gera
- Art des Einsatzes: Schockanrufbetrug
- Beteiligte Kräfte: Polizei Gera
- Verletzte/Tote: Keine
- Sachschaden: Noch nicht bezifferbar
- Ermittlungsstand: Laufend, Zeugen werden gesucht
- Zeugenaufruf: Ja, Telefonnummer siehe unten
Was ist ein Schockanruf und wie funktioniert er?
Bei einem Schockanruf geben sich Betrüger oft als nahe Verwandte oder Amtspersonen aus, die sich in einer akuten Notlage befinden. Sie schildern beispielsweise einen schweren Unfall oder eine Festnahme und fordern hohe Geldbeträge, um die vermeintliche Situation zu entschärfen. Ziel ist es, die Opfer unter Druck zu setzen und zu unüberlegten Handlungen zu bewegen. Die Polizei rät dringend, misstrauisch zu sein und im Zweifelsfall Angehörige oder die Polizei zu kontaktieren.
Was ist bisher bekannt?
Am 26. Juni 2025, gegen 12:30 Uhr, erhielt eine 83-jährige Frau in der Lortzingstraße in Gera einen Anruf von unbekannten Tätern. Diese versuchten, sie mit einer erfundenen Notlage zu einem Geldbetrag zu bewegen. Die Geschädigte erkannte den Betrugsversuch glücklicherweise und informierte die Polizei. Die Ermittlungen laufen. Die Polizei konnte bislang keine weiteren Details zu den Tätern bekannt geben.
Wie können Sie helfen?
Die Polizei Gera bittet Zeugen, die am 26. Juni 2025, gegen 12:30 Uhr, verdächtige Personen oder Aktivitäten in der Lortzingstraße in Gera beobachtet haben, sich zu melden. Sachdienliche Hinweise werden unter der Telefonnummer 0365-82341 entgegengenommen. Auch wer ähnliche Anrufe erhalten hat, wird gebeten, sich zu melden. Das Aktenzeichen zu diesem Fall lautet 0165092/2025.
Seien Sie misstrauisch bei Anrufen von unbekannten Personen, insbesondere wenn diese Geldforderungen stellen. Überprüfen Sie die Angaben, indem Sie Angehörige oder die Polizei kontaktieren. Schockanruf Gera steht dabei im Mittelpunkt.

Wie die Landespolizeiinspektion Gera mitteilte, sind Schockanrufe eine gängige Betrugsmasche, die vor allem ältere Menschen betrifft. Die Dunkelziffer der nicht gemeldeten Fälle dürfte hoch sein. Die Polizei rät daher zur Vorsicht und Sensibilisierung von Angehörigen. Informationen zum Thema Betrugsprävention bietet die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes.
Die Polizei weist zudem darauf hin, dass sie niemals telefonisch Geldforderungen stellt oder die Herausgabe von Wertgegenständen verlangt. Im Zweifelsfall sollte man das Gespräch beenden und die Polizei unter der Notrufnummer 110 verständigen. Presseportal berichtete zuerst über den Vorfall.
Häufig gestellte Fragen
Was soll ich tun, wenn ich einen Schockanruf erhalte?
Beenden Sie das Gespräch sofort und notieren Sie sich die Telefonnummer des Anrufers. Kontaktieren Sie umgehend die Polizei und erstatten Sie Anzeige. Informieren Sie auch Ihre Angehörigen über den Vorfall. (Lesen Sie auch: Pforzheim Gedenkveranstaltung: Polizei Sichert den Jahrestag)
Wie erkenne ich einen Schockanruf?
Schockanrufe zeichnen sich oft durch eine dramatische Schilderung einer Notlage und die sofortige Forderung nach hohen Geldbeträgen aus. Die Anrufer setzen die Opfer unter Druck und lassen wenig Zeit zum Nachdenken.
Kann ich mich vor Schockanrufen schützen?
Seien Sie misstrauisch bei Anrufen von unbekannten Nummern. Geben Sie keine persönlichen Daten preis und überweisen Sie niemals Geld an unbekannte Personen. Informieren Sie Ihre älteren Angehörigen über die Gefahren von Schockanrufen. (Lesen Sie auch: Polizei Ravensburg Aktuell: Was Geschah Heute im…)
Was macht die Polizei gegen Schockanrufe?
Die Polizei führt Aufklärungskampagnen durch und ermittelt gegen die Täter. Sie ist auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen und bittet um die Meldung verdächtiger Anrufe.

Welche Strafe droht Betrügern bei Schockanrufen?
Betrug wird in Deutschland mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen, wie bandenmäßigem Betrug, kann die Strafe höher ausfallen. Informationen zum Thema Strafrecht finden Sie hier. (Lesen Sie auch: LPI-SHL: Vorsicht vor Betrugsanrufen)









