Schlägerei in Sulgen: Polizei sucht Zeugen nach gefährlicher Körperverletzung
Nach einer gemeinschaftlich begangenen gefährlichen Körperverletzung in Schramberg-Sulgen sucht die Polizei Zeugen. Die Auseinandersetzung ereignete sich am frühen Samstagmorgen in der Sulgauer Straße vor einer Bar. Die Polizei bittet um Hinweise, um die Tat aufklären zu können.
| Datum/Uhrzeit | 21.02.2026, ca. 02:00 Uhr |
|---|---|
| Ort (genau) | Sulgauer Straße, Schramberg-Sulgen vor einer Bar |
| Art des Einsatzes | Gefährliche Körperverletzung |
| Beteiligte Kräfte | Polizei Schramberg |
| Verletzte/Tote | Unbekannt |
| Sachschaden | Unbekannt |
| Ermittlungsstand | Laufend |
| Zeugenaufruf | Ja, Tel.: 07422 2701-0 |
Chronologie der Ereignisse
– 02:00 Uhr: Körperliche Auseinandersetzung in der Sulgauer Straße
– Unbekannte Zeit: Meldung bei der Polizei
– Unbekannte Zeit: Einsatzkräfte treffen am Tatort ein
– Unbekannte Zeit: Die Polizei sichert den Tatort und beginnt mit den Ermittlungen
Was ist bisher bekannt?
Die Schlägerei in Sulgen ereignete sich am 21. Februar 2026 gegen 2 Uhr morgens vor einer Bar in der Sulgauer Straße. Mehrere Personen sollen an der Auseinandersetzung beteiligt gewesen sein. Die Hintergründe der Tat sind derzeit noch unklar und Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Ob es Verletzte gab, ist derzeit nicht bekannt. Die Polizei konnte dies bislang nicht bestätigen.
Die Polizei Schramberg bittet Zeugen, die die Auseinandersetzung beobachtet haben oder Hinweise zur Tat geben können, sich unter der Telefonnummer 07422 2701-0 zu melden. Schlägerei Sulgen steht dabei im Mittelpunkt.

Wer wird gesucht?
Die Polizei sucht Zeugen, die die Schlägerei in Sulgen beobachtet haben oder Angaben zu den beteiligten Personen machen können. Insbesondere werden Personen gesucht, die den Vorfall aus nächster Nähe beobachtet haben und detaillierte Angaben zum Tathergang machen können. Auch Beobachtungen im Vorfeld oder Nachgang der Tat können für die Ermittlungen von Bedeutung sein.
Wie können Zeugen helfen?
Zeugen können der Polizei wertvolle Hinweise zur Aufklärung der Tat liefern. Ihre Aussagen können dazu beitragen, die Täter zu identifizieren und die Hintergründe der Auseinandersetzung aufzuklären. Die Polizei sichert den Zeugen absolute Vertraulichkeit zu. Hinweise können auch anonym gegeben werden. Die Polizei betont, dass jede Information, auch wenn sie noch so unbedeutend erscheint, für die Ermittlungen von Bedeutung sein kann. Die Polizei Baden-Württemberg informiert auf ihrer Webseite über die Rechte und Pflichten von Zeugen.
Einsatz-Übersicht
- Ort: Sulgauer Straße, Schramberg-Sulgen
- Zeit: 21.02.2026, ca. 02:00 Uhr
- Hergang: Schlägerei vor einer Bar
- Ergebnis: Ermittlungen laufen, Zeugen gesucht
Was passiert nach einer Zeugenaussage?
Nachdem ein Zeuge seine Aussage bei der Polizei gemacht hat, werden die Informationen von den Ermittlern geprüft und ausgewertet. Die Aussagen der Zeugen werden mit anderen Beweismitteln, wie beispielsweise Spuren am Tatort oder Videoaufzeichnungen, abgeglichen. Die Polizei kann weitere Fragen an die Zeugen richten, um Unklarheiten zu beseitigen oder zusätzliche Informationen zu erhalten. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die weiteren Ermittlungen ein. Die Staatsanwaltschaft entscheidet auf Grundlage der Ermittlungsergebnisse über eine mögliche Anklage. § 163a der Strafprozessordnung (StPO) regelt die Befugnisse der Polizei bei der Vernehmung von Zeugen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine gefährliche Körperverletzung?
Eine gefährliche Körperverletzung liegt vor, wenn die Körperverletzung durch bestimmte gefährliche Werkzeuge oder Mittel begangen wird, beispielsweise durch den Einsatz einer Waffe oder die gemeinschaftliche Begehung der Tat. (Lesen Sie auch: Zeugenaufruf Unfall B88: Wer Sah den Vorfall…)
Welche Strafe droht bei gefährlicher Körperverletzung?
Die Strafe für gefährliche Körperverletzung ist in § 224 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Sie kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden.
Wie melde ich mich als Zeuge bei der Polizei?
Zeugen können sich telefonisch bei der Polizei Schramberg unter der Nummer 07422 2701-0 melden. Es besteht auch die Möglichkeit, sich persönlich bei der Polizeidienststelle zu melden. (Lesen Sie auch: Gebäudebrand Uder: Ermittlungen zur Brandursache Laufen)
Kann ich meine Aussage anonym machen?
Ja, Zeugen haben die Möglichkeit, ihre Aussage auch anonym zu machen. Die Polizei sichert den Zeugen absolute Vertraulichkeit zu. Wichtig ist jedoch, dass die Informationen so präzise wie möglich sind.

Was passiert, wenn ich falsche Angaben mache?
Falsche Angaben gegenüber der Polizei können strafrechtliche Konsequenzen haben. Es ist daher wichtig, dass Zeugen wahrheitsgemäße Angaben machen. Falschaussagen können mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. § 153 des Strafgesetzbuches (StGB) regelt den Strafbestand der falschen uneidlichen Aussage. (Lesen Sie auch: Lawinenabgang Zell am See: in am löst…)




