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Home Finanzen

USA Einreise 2026: ESTA, Visa & aktuelle Bestimmungen

by Rathaus Nachrichten
25. Februar 2026
in Finanzen
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⏱️ Lesezeit: 7 Min.
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📅 Aktualisiert: 25. Februar 2026
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✅ Faktengeprüft

Die USA Einreise für deutsche Staatsbürger erfolgt 2026 weiterhin über das Visa Waiver Program (VWP) mit einer gültigen ESTA-Genehmigung. Die Gebühr beträgt seit Herbst 2025 insgesamt 40,27 US-Dollar. Aktuell plant das US-Heimatschutzministerium eine deutliche Ausweitung der Datenerfassung bei ESTA-Anträgen, deren Kommentierungsfrist am 9. Februar 2026 endete.

Das Wichtigste in Kürze

  • ESTA-Kosten: 40,27 US-Dollar pro Person seit Herbst 2025 (Quelle: ADAC).
  • Gültigkeit: ESTA gilt zwei Jahre und erlaubt Aufenthalte von jeweils maximal 90 Tagen.
  • Reisepass: Biometrischer ePass zwingend erforderlich – vorläufige Pässe und Kinderreisepässe werden nicht akzeptiert.
  • Geschlechtseintrag: Seit Januar 2025 nur noch „männlich“ oder „weiblich“ bei der ESTA-Registrierung zulässig (Quelle: Auswärtiges Amt).
  • Kuba-Ausschluss: Wer sich nach dem 12. Januar 2021 in Kuba aufgehalten hat, kann ESTA nicht nutzen und benötigt ein Visum.
  • Geplante Verschärfung: Social-Media-Konten (5 Jahre), Telefonnummern (5 Jahre) und E-Mail-Adressen (10 Jahre) sollen künftig bei der ESTA-Beantragung angegeben werden.
  • COVID-19: Ein Impfnachweis ist seit November 2025 nicht mehr erforderlich.
📑 Inhaltsverzeichnis
+
  • Aktuelle Entwicklungen: Verschärfte ESTA-Regeln geplant
  • ESTA-Antrag 2026: Voraussetzungen und Kosten
  • Geschlechtseintrag und Kuba-Ausschluss
  • Welche Visa-Kategorien gibt es alternativ zu ESTA?
  • Häufige Gründe für eine Einreiseverweigerung
  • Einreise mit Minderjährigen
  • Zollbestimmungen für die USA Einreise
  • FAQ: Häufig gestellte Fragen zur USA Einreise

Wer 2026 eine Reise in die Vereinigten Staaten plant, sollte sich rechtzeitig mit den USA Einreise-Bestimmungen befassen. Für touristische oder geschäftliche Aufenthalte bis zu 90 Tagen können deutsche Staatsbürger das Visa Waiver Program nutzen – vorausgesetzt, alle Anforderungen sind erfüllt. Die Trump-Regierung hat allerdings neue Vorschläge vorgelegt, die den ESTA-Antragsprozess deutlich umfangreicher machen könnten.

Aktuelle Entwicklungen: Verschärfte ESTA-Regeln geplant

Das US-Heimatschutzministerium hatte im Dezember 2025 eine Anordnung veröffentlicht, die eine deutliche Ausweitung der Datenerfassung für ESTA-Anträge vorsieht. Die 60-tägige Einspruchsfrist endete am 9. Februar 2026. Sofern die Neuregelung nicht juristisch angefochten wird, könnte sie in den kommenden Monaten in Kraft treten – ein genaues Datum steht laut ZDF bisher nicht fest.

Die geplanten Änderungen betreffen vor allem die Offenlegung persönlicher Daten. Reisende sollen bei der ESTA-Beantragung künftig ihre Nutzerkonten auf Plattformen wie X, Facebook oder Instagram der vergangenen fünf Jahre angeben müssen. Zusätzlich werden alle in den letzten fünf Jahren genutzten Telefonnummern sowie sämtliche E-Mail-Adressen der vergangenen zehn Jahre abgefragt. Auch detaillierte Angaben zu Familienmitgliedern, einschließlich Geburtsdaten, Anschriften und Telefonnummern, sollen verlangt werden. (Lesen Sie auch: Trump Olympia: verteidigt Vize Vance nach Buhrufen)

Die deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte hat die geplante Änderung des ESTA-Programms nach eigener Aussage mit Besorgnis aufgenommen. Reisende müssten sorgfältig abwägen, ob sie bereit seien, US-Behörden Daten in diesem Umfang zu geben. Zudem könne die erweiterte Datenauswertung die Fehleranfälligkeit im ESTA-Prozess erhöhen.

💡 Gut zu wissen

Bis die geplanten Verschärfungen tatsächlich in Kraft treten, gelten die bestehenden ESTA-Regeln unverändert. Das grundlegende Visa Waiver Program bleibt bestehen. Fans mit Tickets für die Fußball-WM 2026 in den USA sollen bei Visa-Terminen bevorzugt behandelt werden.

ESTA-Antrag 2026: Voraussetzungen und Kosten

Das Electronic System for Travel Authorization (ESTA) ist die Grundvoraussetzung für eine visumfreie USA Einreise im Rahmen des Visa Waiver Program. Der Antrag wird ausschließlich über die offizielle Webseite esta.cbp.dhs.gov gestellt. Drittanbieter verlangen oft deutlich höhere Gebühren, ohne einen Mehrwert zu bieten.

Die ESTA-Gebühr beträgt seit Herbst 2025 insgesamt 40,27 US-Dollar pro Person. Der ADAC weist darauf hin, dass dies auch für Minderjährige gilt – eine fünfköpfige Familie zahlt damit allein für die Einreisegenehmigung rund 170 Euro. Die Bezahlung ist per Kreditkarte oder PayPal möglich. Der Antrag kann auch über die ESTA Mobile App (verfügbar für Apple und Android) gestellt werden.

Für den ESTA-Antrag werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Biometrischer Reisepass (ePass mit Chip), der für die gesamte Reisedauer gültig ist
  • Gültige E-Mail-Adresse für den Empfang von Benachrichtigungen
  • Kreditkarte oder PayPal-Konto zur Zahlung der Gebühr
  • Kontaktdaten der ersten Unterkunft in den USA
  • Informationen zum Arbeitgeber (falls zutreffend)

Die Bearbeitungszeit für ESTA-Anträge kann 2026 bis zu 72 Stunden oder in einzelnen Fällen sogar mehrere Tage betragen. Die US-Behörden empfehlen, den Antrag mindestens 72 Stunden vor dem Abflug zu stellen. Experten raten sogar dazu, mindestens eine Woche Vorlauf einzuplanen. Eine genehmigte ESTA garantiert allerdings nicht automatisch die Einreise – die endgültige Entscheidung trifft der Grenzbeamte vor Ort. (Lesen Sie auch: Stock Market News Today: Trump scheitert mit Zöllen)

Geschlechtseintrag und Kuba-Ausschluss

Zwei wichtige Regelungen schränken die Teilnahme am Visa Waiver Program ein und sollten vor einer geplanten USA Einreise geprüft werden:

Seit Januar 2025 ist bei der ESTA-Registrierung als Geschlechtseintrag ausschließlich „männlich“ oder „weiblich“ zulässig. Maßgeblich ist dabei das bei der Geburt festgestellte Geschlecht. Reisende, deren aktueller Geschlechtseintrag den Buchstaben „X“ enthält oder vom Eintrag bei der Geburt abweicht, müssen zusätzlich die Geburtsurkunde mit dem ursprünglichen Geschlechtseintrag mitführen. Das Auswärtige Amt rät, im Zweifelsfall vorab die zuständige US-Auslandsvertretung zu kontaktieren.

Ebenfalls wichtig: Reisende, die sich am oder nach dem 12. Januar 2021 in Kuba aufgehalten haben, können kein ESTA nutzen. Dies gilt ausnahmslos – auch für Transitreisende, Kurzaufenthalte, deutsch-kubanische Doppelstaater und Personen mit Wohnsitz in Kuba. In diesen Fällen muss ein reguläres Visum beantragt werden.

Welche Visa-Kategorien gibt es alternativ zu ESTA?

Falls ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen geplant ist oder ESTA nicht genutzt werden kann, ist ein reguläres Visum erforderlich. Die gängigsten Kategorien für deutsche Antragsteller sind:

  • B-1/B-2 Visum: Für geschäftliche und touristische Aufenthalte bis zu sechs Monaten.
  • F-1 Visum: Studentenvisum für akademische Studiengänge an US-Bildungseinrichtungen.
  • J-1 Visum: Für Austauschprogramme, Praktika oder Au-pair-Aufenthalte.
  • H-1B Visum: Arbeitsvisum für hochqualifizierte Fachkräfte in Spezialberufen.
  • L-1 Visum: Firmeninterne Versetzung zu einer US-Niederlassung.

Informationen zu Visa-Anträgen stellt die US-Botschaft in Berlin auf ihrer Website bereit.

Häufige Gründe für eine Einreiseverweigerung

Auch mit genehmigter ESTA kann die USA Einreise am Flughafen verweigert werden. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass es in jüngster Zeit vereinzelt zu Festnahmen, Abschiebehaft und Abschiebungen gekommen ist. Reisende sollten daher besonders sorgfältig auf die Einhaltung aller Vorgaben achten und gegenüber den Grenzbeamten vollständige und korrekte Auskünfte geben.

Die häufigsten Ablehnungsgründe sind: widersprüchliche oder unklare Angaben bei der Befragung, Verdacht auf unerlaubte Arbeitsaufnahme, bestehende Vorstrafen (auch geringfügige), eine Überschreitung der erlaubten Aufenthaltsdauer bei früheren Reisen, ein bestehendes Einreiseverbot sowie Zweifel an der Rückkehrabsicht.

Bei einer ESTA-Ablehnung muss ein reguläres B-Visum bei der US-Botschaft beantragt werden. Dieser Prozess erfordert ein persönliches Interview und dauert in der Regel vier bis acht Wochen. (Lesen Sie auch: Entwicklungshilfe Kritik: Verhindert sie wirklich Migration?)

Einreise mit Minderjährigen

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren benötigen einen eigenen biometrischen Reisepass (ePass) und eine eigene ESTA-Genehmigung für die USA Einreise. Alte Kinderreisepässe, die vor der Abschaffung Anfang 2024 ausgestellt wurden, können nicht für die visumfreie Einreise verwendet werden – in diesem Fall ist ein Visum nötig.

Wenn Kinder allein, mit nur einem Elternteil oder mit Dritten reisen, empfiehlt das Auswärtige Amt, eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten in englischer Sprache mitzuführen. Dieses Dokument sollte die vollständigen Namen und Reisepassnummern beider Elternteile, die genauen Reisedaten und den Zielort, den Namen der Begleitperson sowie aktuelle Kontaktdaten der Eltern enthalten.

Zollbestimmungen für die USA Einreise

Die U.S. Customs and Border Protection (CBP) setzt strenge Einfuhrregelungen durch. Die wichtigsten Bestimmungen im Überblick:

  • Bargeld: Beträge über 10.000 US-Dollar müssen bei der Einreise deklariert werden.
  • Lebensmittel: Die Einfuhr von frischem Fleisch, Obst und Gemüse ist grundsätzlich verboten.
  • Medikamente: Nur mit englischsprachigem ärztlichem Rezept in der Originalverpackung erlaubt.
  • Alkohol/Tabak: Pro Person über 21 Jahren maximal 1 Liter Alkohol und 200 Zigaretten.

Verstöße können Geldstrafen von bis zu 10.000 USD und ein Einreiseverbot nach sich ziehen. Weitere Informationen bietet die offizielle CBP-Website.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur USA Einreise

Wie viel kostet der ESTA-Antrag 2026?

Die ESTA-Gebühr beträgt seit Herbst 2025 insgesamt 40,27 US-Dollar pro Person. Auch Minderjährige müssen den vollen Betrag zahlen. Die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte oder PayPal über die offizielle Webseite esta.cbp.dhs.gov.

Kann ich mit einem vorläufigen Reisepass in die USA einreisen?

Nein, für die visumfreie USA Einreise über das Visa Waiver Program wird ausschließlich ein biometrischer Reisepass (ePass mit Chip) akzeptiert. Wer nur einen vorläufigen Reisepass oder einen alten Kinderreisepass besitzt, muss ein reguläres Visum bei der US-Botschaft beantragen.

Kann ich mit ESTA in den USA arbeiten?

Nein. ESTA erlaubt ausschließlich touristische Aktivitäten und geschäftliche Besprechungen ohne aktives Arbeitsverhältnis. Jede Form der Erwerbstätigkeit erfordert ein spezifisches Arbeitsvisum wie das H-1B oder L-1. Verstöße können zur sofortigen Ausweisung und einem mehrjährigen Einreiseverbot führen.

Was passiert, wenn ich die 90-Tage-Frist überschreite?

Eine Überschreitung der erlaubten Aufenthaltsdauer führt automatisch zum Entzug der ESTA-Genehmigung und zu einem mehrjährigen Einreiseverbot. Der Verstoß wird dauerhaft gespeichert, und künftige Einreisen sind nur noch mit einem regulären Visum möglich.

Benötige ich eine Reisekrankenversicherung für die USA?

Eine Reisekrankenversicherung ist für die USA zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen. Das US-Gesundheitssystem ist extrem teuer – ein Notfall kann Kosten von 50.000 bis 200.000 USD verursachen, die ohne Versicherung selbst getragen werden müssen.

Was muss ich bei der Einreise am Flughafen vorzeigen?

Bei der Einreise werden der gültige biometrische Reisepass und die ESTA-Bestätigung (digital oder ausgedruckt) verlangt. Zudem werden biometrische Daten erfasst (digitales Foto und Fingerabdrücke). Die Grenzbeamten können weitere Nachweise verlangen, etwa Rückflugticket, Hotelbuchungen oder Kontoauszüge als Beleg für ausreichende finanzielle Mittel.

Darf ich mit ESTA auf dem Landweg über Kanada in die USA einreisen?

Ja, die Einreise auf dem Landweg über Kanada oder Mexiko ist seit einiger Zeit ebenfalls nur mit einer gültigen ESTA-Genehmigung oder einem US-Visum möglich. Dies gilt laut Auswärtigem Amt auch für Zugreisen, etwa von Vancouver nach Seattle.

Die USA Einreise bleibt 2026 für deutsche Staatsbürger unkompliziert, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Reisende sollten vor allem auf den korrekten ESTA-Antrag über die offizielle Website, einen gültigen biometrischen Reisepass und die rechtzeitige Beantragung achten. Die geplanten Verschärfungen bei der Datenerfassung sind noch nicht in Kraft, könnten den Antragsprozess aber in den kommenden Monaten deutlich erweitern. Wer sich frühzeitig informiert und vorbereitet, reist entspannt.

Quellen: Auswärtiges Amt, ADAC, ZDF, U.S. Customs and Border Protection. Stand: 25.02.2026.

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Online-Redakteur

Dieser Artikel wurde von der Redaktion Rathausnachrichten.de unter Verwendung aktueller Daten des Auswärtigen Amtes, der U.S. Customs and Border Protection, des ADAC und des ZDF erstellt und faktengeprüft.

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