Nach einer Unfallflucht in Sande, bei der ein unbekannter Fahrzeugführer widerrechtlich in ein Wohngebiet einfuhr und einen Schaden verursachte, sucht die Polizei Zeugen. Der Vorfall ereignete sich am 25. Februar 2026 zwischen 11:45 Uhr und 12:20 Uhr in der Straße An der Lehmbalje. Die Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland bittet um Mithilfe bei der Aufklärung der Unfallflucht in Sande. Unfallflucht Sande steht dabei im Mittelpunkt.

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| Datum/Uhrzeit | 25.02.2026, 11:45 Uhr – 12:20 Uhr |
|---|---|
| Ort | Sande, An der Lehmbalje |
| Art des Einsatzes | Verkehrsunfallflucht |
| Beteiligte Kräfte | Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland |
| Verletzte/Tote | Keine Angaben |
| Sachschaden | Unbekannt |
| Ermittlungsstand | Zeugen werden gesucht |
| Zeugenaufruf | Ja, Tel.: 04421/942-0 |
Chronologie des Einsatzes
Die Polizei wird über die Unfallflucht informiert.
Die Polizei beginnt mit den Ermittlungen und sichert Spuren. (Lesen Sie auch: Verdacht auf Verkehrsunfallflucht (Fürstenwalde/Spree ))
Unfallflucht in Sande: Was ist bisher bekannt?
Am 25. Februar 2026 kam es zwischen 11:45 Uhr und 12:20 Uhr in der Straße An der Lehmbalje in Sande zu einer Unfallflucht. Ein unbekannter Fahrzeugführer befuhr widerrechtlich ein Wohngebiet und verursachte dabei einen Schaden. Anschließend entfernte sich der Verursacher unerlaubt vom Unfallort, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern. Die genaue Höhe des entstandenen Sachschadens ist derzeit noch unbekannt.
Das ist passiert
- Unbekannter Fahrzeugführer befuhr widerrechtlich ein Wohngebiet.
- Es kam zu einem Verkehrsunfall in der Straße An der Lehmbalje in Sande.
- Der Unfallverursacher flüchtete vom Unfallort.
- Die Polizei sucht Zeugen des Vorfalls.
Wie können Zeugen helfen, die Unfallflucht in Sande aufzuklären?
Die Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland ist auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen, um den Vorfall aufzuklären. Zeugen, die den Unfall beobachtet haben oder Angaben zum flüchtigen Fahrzeug oder dessen Fahrer machen können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 04421/942-0 zu melden. Jede Information, auch vermeintlich unwichtige Details, kann zur Aufklärung der Unfallflucht beitragen. Hinweise können auch per E-Mail an die Polizei gesendet werden.
Die Polizei wertet Spuren am Unfallort aus und befragt Anwohner. Die Ermittlungen dauern an. (Lesen Sie auch: Verkehrsunfall Sande: Glätte Führte zu Unfall auf…)
Welche Strafe droht bei Unfallflucht?
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die gemäß § 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann. Das Strafgesetzbuch sieht zudem vor, dass dem Täter der Führerschein entzogen werden kann.
Presseportal berichtet, dass die Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland intensiv an der Aufklärung des Falls arbeitet.
Häufig gestellte Fragen
Was ist unter Unfallflucht zu verstehen?
Unfallflucht, auch als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bezeichnet, liegt vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt, ohne die Feststellung seiner Personalien und Beteiligung zu ermöglichen. Dies ist eine Straftat.
Welche Konsequenzen hat eine Verurteilung wegen Unfallflucht?
Eine Verurteilung wegen Unfallflucht kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen. Zudem droht der Entzug der Fahrerlaubnis und Punkte in Flensburg. Der Bußgeldkatalog listet die Strafen detailliert auf.
Was soll ich tun, wenn ich Zeuge einer Unfallflucht werde?
Als Zeuge einer Unfallflucht sollten Sie sich das Kennzeichen des flüchtigen Fahrzeugs, eine Beschreibung des Fahrzeugs und des Fahrers merken und umgehend die Polizei informieren. Ihre Aussage kann maßgeblich zur Aufklärung beitragen. (Lesen Sie auch: Kind Angefahren: 9-Jähriger bei Unfall in Schwerin…)
Wie lange habe ich Zeit, mich nach einem Unfall bei der Polizei zu melden, wenn ich mich unerlaubt entfernt habe?
Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hat, kann sich innerhalb von 24 Stunden straffrei bei der Polizei melden, wenn der Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs stattgefunden hat und nur geringer Sachschaden entstanden ist. Dies gilt als tätige Reue.
Sande in Friesland ist eine Gemeinde, in der die Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland für die Sicherheit zuständig ist.










