Zeugenaufruf Berne: Im Zeitraum vom 3. März 2026, 15:00 Uhr, bis zum 4. März 2026, 12:00 Uhr, kam es in Berne im Bereich Gansper Helmers zur Bundesstraße 212 zu einer Sachbeschädigung an einer Schrankenanlage. Die Polizei Delmenhorst sucht Zeugen, die Hinweise zu den unbekannten Tätern geben können.

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Einsatz-Übersicht
- Was: Beschädigung einer Schrankenanlage
- Wo: Berne, Gansper Helmers zur B212
- Wann: 03.03.2026, 15:00 Uhr bis 04.03.2026, 12:00 Uhr
- Wer: Unbekannte Täter
Was ist bisher bekannt?
Die Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg-Land / Wesermarsch hat den Vorfall aufgenommen und ermittelt wegen Sachbeschädigung. Bisher sind keine Täter bekannt. Die genaue Schadenshöhe wird noch ermittelt. Es wird vermutet, dass die Tat vorsätzlich begangen wurde. Die Polizei bittet um Mithilfe aus der Bevölkerung.
Wer hat etwas gesehen?
Die Polizei Delmenhorst bittet Zeugen, die im genannten Zeitraum verdächtige Beobachtungen im Bereich Gansper Helmers gemacht haben, sich zu melden. Sachdienliche Hinweise werden unter der Telefonnummer 04221-15590 entgegengenommen. Die Polizei weist darauf hin, dass auch kleinste Details bei der Aufklärung der Tat helfen können. (Lesen Sie auch: Bus Unfall Berne: PKW Kollidiert mit auf…)
Zeugen werden gebeten, sich nicht selbst in Gefahr zu bringen und verdächtige Situationen umgehend der Polizei zu melden.
Welche Strafe droht den Tätern?
Sachbeschädigung ist gemäß § 303 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Die genaue Strafhöhe hängt von den Umständen der Tat und der Schadenshöhe ab.
Wie geht die Polizei jetzt vor?
Die Polizei sichert Spuren am Tatort und wertet diese aus. Zudem werden Anwohner befragt und mögliche Videoaufzeichnungen gesichtet. Die Ermittlungen dauern an. Die Polizei hofft auf Hinweise aus der Bevölkerung, um die Täter zu identifizieren und zur Rechenschaft zu ziehen. Laut Presseportal, auf dessen Meldung dieser Artikel basiert, werden alle eingehenden Hinweise sorgfältig geprüft. (Lesen Sie auch: Verkehrsunfallflucht Elze: Silberner BMW Beschädigt – Zeugen…)
Häufig gestellte Fragen
Was genau ist unter Sachbeschädigung zu verstehen?
Sachbeschädigung liegt vor, wenn fremdes Eigentum vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt oder zerstört wird. Dies kann beispielsweise durch Zerstörung, Beschmierung oder Verunstaltung erfolgen. (Lesen Sie auch: Tacho Diebstahl in Ganzlin: Was Sie Jetzt…)
Welche Rolle spielt die Schadenshöhe bei der Strafverfolgung?
Die Schadenshöhe ist ein wichtiger Faktor bei der Strafzumessung. Je höher der Schaden, desto höher fällt in der Regel auch die Strafe aus. Bei geringem Schaden kann das Verfahren unter Umständen eingestellt werden.

Wie kann ich mich als Zeuge verhalten?
Als Zeuge sollten Sie sich an die Polizei wenden und Ihre Beobachtungen schildern. Es ist wichtig, sich an möglichst viele Details zu erinnern und diese wahrheitsgemäß wiederzugeben. Die Polizei ist auf Ihre Mithilfe angewiesen.
Was passiert, wenn die Täter gefasst werden?
Wenn die Täter gefasst werden, müssen sie sich vor Gericht verantworten. Im Falle einer Verurteilung drohen ihnen eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Zudem müssen sie in der Regel den entstandenen Schaden ersetzen. (Lesen Sie auch: Versuchtes Toetungsdelikt Hamburg: Zeugen Gesucht nach Angriff)
Wo finde ich weitere Informationen zum Thema Sachbeschädigung?
Weitere Informationen zum Thema Sachbeschädigung finden Sie beispielsweise auf der Website des Bundesministeriums der Justiz oder auf Wikipedia.
Die Polizei setzt ihre Ermittlungen fort und ist weiterhin auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen, um den Zeugenaufruf Berne erfolgreich abzuschließen und die Täter zu ermitteln. Hinweise nimmt die Polizei Delmenhorst unter der Telefonnummer 04221-15590 entgegen. Die Polizeiinspektion Delmenhorst ist auch online erreichbar.








