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Home Gesundheit

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 2025/2026: Rechte, Dauer & Berechnung

by Rathaus Nachrichten
Januar 2, 2026
in Gesundheit
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Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 2025/2026: Rechte, Dauer & Berechnung
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📖 Lesezeit: 8 Minuten | Zuletzt aktualisiert: 2. Januar 2026

Was ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – wer krank wird, hat in Deutschland Anspruch auf Weiterzahlung seines Gehalts durch den Arbeitgeber. Dieses wichtige Arbeitnehmerrecht ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) verankert und sichert Beschäftigte für bis zu sechs Wochen finanziell ab. Arbeitnehmer erhalten dabei 100 Prozent ihres regulären Bruttogehalts.

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In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige zur Entgeltfortzahlung: Wer hat Anspruch? Wie lange wird gezahlt? Was passiert nach sechs Wochen? Und welche aktuellen Entwicklungen gibt es in der politischen Debatte um Karenztage? Alle wichtigen Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf einen Blick.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – Das Wichtigste:

• Dauer: Maximal 6 Wochen (42 Kalendertage) pro Krankheitsfall

• Höhe: 100 % des regulären Bruttogehalts

• Wartezeit: Anspruch erst nach 4 Wochen Betriebszugehörigkeit

• Danach: Krankengeld von der Krankenkasse (70 % brutto, max. 90 % netto)

Gesetzliche Grundlage: Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist in § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) geregelt. Das Gesetz gilt seit 1994 einheitlich für alle Arbeitnehmer in Deutschland – egal ob Arbeiter, Angestellte, Vollzeit- oder Teilzeitkräfte. Auch Minijobber haben vollen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Der Gesetzestext lautet: „Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.“

Wichtig: Der Anspruch besteht ab dem ersten Krankheitstag bei voller Gehaltshöhe. Deutschland gehört damit zu den Ländern mit einer besonders arbeitnehmerfreundlichen Regelung im europäischen Vergleich.

Voraussetzungen für die Lohnfortzahlung

Nicht jeder erkrankte Arbeitnehmer hat automatisch Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

Voraussetzung Details
Bestehendes Arbeitsverhältnis Arbeitsvertrag muss zum Zeitpunkt der Erkrankung bestehen
Wartezeit erfüllt Mindestens 4 Wochen ununterbrochene Beschäftigung
Arbeitsunfähigkeit Ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit (AU-Bescheinigung)
Kein Selbstverschulden Krankheit darf nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt sein
Ordnungsgemäße Krankmeldung Unverzügliche Mitteilung an Arbeitgeber

Seit 2023 gilt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Der Arbeitgeber ruft die Daten direkt bei der Krankenkasse ab – Arbeitnehmer müssen keinen „gelben Schein“ mehr einreichen.

Dauer der Lohnfortzahlung: Die 6-Wochen-Regel

Der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht für maximal sechs Wochen (42 Kalendertage) je Erkrankung. Diese Frist beginnt am Tag nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit – vorausgesetzt, der Arbeitnehmer hat an diesem Tag noch nicht gearbeitet.

📅 Beispiel zur Fristberechnung:

Ein Arbeitnehmer erkrankt am Montag, 18.05.2026, vor Arbeitsbeginn.

• Beginn der Lohnfortzahlung: 18.05.2026

• Ende nach 6 Wochen: 28.06.2026

• Ab 29.06.2026: Krankengeld von der Krankenkasse

Besonderheiten bei mehreren Erkrankungen

Wichtig zu wissen: Bei verschiedenen Krankheiten beginnt die 6-Wochen-Frist jeweils neu. Handelt es sich jedoch um dieselbe Krankheit (Fortsetzungserkrankung), gelten besondere Regeln gemäß § 3 Abs. 1 EFZG:

  • Bei gleicher Krankheit innerhalb von 6 Monaten: Zeiten werden zusammengerechnet
  • Bei gleicher Krankheit nach 12 Monaten: Neuer Anspruch auf 6 Wochen
  • Tritt eine neue Krankheit während einer bestehenden hinzu: Keine Verlängerung der Frist

Höhe der Lohnfortzahlung: Was wird gezahlt?

Bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erhalten Arbeitnehmer 100 Prozent ihres regulären Arbeitsentgelts. Die Berechnung basiert auf dem sogenannten Lohnausfallprinzip – gezahlt wird, was der Arbeitnehmer verdient hätte, wenn er gearbeitet hätte.

Zum fortzuzahlenden Entgelt gehören:

  • Grundgehalt bzw. Stundenlohn
  • Regelmäßige Zuschläge (Nacht-, Sonntags-, Feiertagszuschläge)
  • Provisionen und Prämien (Durchschnittswert)
  • Sachbezüge wie Dienstwagen

Nicht zum fortzuzahlenden Entgelt gehören hingegen Überstundenvergütungen und einmalige Sonderzahlungen. Die Berechnung erfolgt in der Regel auf Basis des Durchschnitts der letzten 13 Wochen vor der Erkrankung. Bei Feiertagen während der Krankheit gilt ebenfalls der Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Nach 6 Wochen: Krankengeld von der Krankenkasse

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen, endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ab dem 43. Krankheitstag springt die gesetzliche Krankenkasse mit dem Krankengeld ein.

Aspekt Lohnfortzahlung Krankengeld
Zahler Arbeitgeber Krankenkasse
Dauer Max. 6 Wochen Max. 72 Wochen (nach Lohnfortzahlung)
Höhe 100 % Bruttogehalt 70 % brutto, max. 90 % netto
Obergrenze 2025 Keine Max. 120,75 € täglich (Beitragsbemessungsgrenze)

Das Krankengeld wird für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit gezahlt – abzüglich der 6 Wochen Lohnfortzahlung bleiben also 72 Wochen Krankengeld.

Aktuelle Debatte: Karenztag und Lohnfortzahlung 2025/2026

Anfang 2025 entflammte eine kontroverse Debatte um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Allianz-Chef Oliver Bäte schlug vor, einen unbezahlten Karenztag einzuführen – Arbeitnehmer sollten demnach den ersten Krankheitstag selbst tragen.

Die Argumente der Befürworter: Deutschland habe mit durchschnittlich 20 Krankheitstagen pro Jahr einen deutlich höheren Krankenstand als der EU-Durchschnitt (8 Tage). Die Kosten für Arbeitgeber belaufen sich auf rund 77 Milliarden Euro jährlich.

🔴 Politische Reaktionen zum Karenztag:

• Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD): „Die Deutschen sind keine Drückeberger und Faulenzer. Einschränkungen bei Lohnfortzahlung wird es mit mir nicht geben.“

• Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD): Warnt vor Ansteckungsgefahr, wenn kranke Mitarbeiter zur Arbeit kommen.

• DGB: Nennt den Vorschlag „zutiefst ungerecht“ und warnt vor finanzieller Belastung von Geringverdienern.

Experten wie die Bundesärztekammer führen den gestiegenen Krankenstand vor allem auf die elektronische Krankmeldung sowie verstärkte Infektionswellen zurück – nicht auf „Blaumacher“. Der Karenztag wurde bereits in den 1970er Jahren abgeschafft; eine Wiedereinführung erscheint aktuell politisch nicht mehrheitsfähig.

Lohnfortzahlung im internationalen Vergleich

Deutschland zählt bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu den arbeitnehmerfreundlichsten Ländern weltweit. Ein Vergleich:

  • Deutschland & Österreich: 100 % Lohnfortzahlung ab Tag 1
  • Schweden: Karenztag am ersten Tag, danach 80 % vom Arbeitgeber
  • Großbritannien: Statutory Sick Pay erst ab Tag 4 („Waiting Days“)
  • Dänemark: Tarifvertraglich geregelt, oft Karenztage
  • Irland: Kein gesetzlicher Anspruch auf Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber

Besondere Fälle bei der Lohnfortzahlung

Kein Anspruch bei Selbstverschulden

Die Lohnfortzahlung kann entfallen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet hat. Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu klare Kriterien entwickelt:

  • Alkohol am Steuer mit Unfall: Kein Anspruch
  • Risikosport: Grundsätzlich Anspruch (außer bei extremer Fahrlässigkeit)
  • Tätowierung mit Entzündung: Kein Anspruch (LAG Schleswig-Holstein, 2025)
  • Schönheitsoperation: Kein Anspruch

Minijobber und Teilzeitkräfte

Auch Minijobber haben vollen Anspruch auf Lohnfortzahlung – allerdings erst nach Ablauf der vierwöchigen Wartezeit. Die Berechnung erfolgt auf Basis des regelmäßigen Stundenlohns multipliziert mit den ausgefallenen Arbeitsstunden.

Krankheit im Urlaub

Werden Arbeitnehmer während des Urlaubs krank, werden die Krankheitstage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet – vorausgesetzt, eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung liegt vor. Die Urlaubstage können dann zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange bekommt man Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber beträgt maximal 6 Wochen (42 Kalendertage) je Erkrankung. Bei verschiedenen Krankheiten beginnt die Frist jeweils neu. Nach 6 Wochen zahlt die Krankenkasse Krankengeld für maximal weitere 72 Wochen.
Wie hoch ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Arbeitnehmer erhalten während der Lohnfortzahlung 100 Prozent ihres regulären Bruttogehalts. Dazu gehören auch regelmäßige Zuschläge wie Nacht-, Sonntags- oder Feiertagszuschläge. Nach 6 Wochen zahlt die Krankenkasse Krankengeld in Höhe von 70 % brutto bzw. maximal 90 % netto.
Ab wann hat man Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht erst nach einer Wartezeit von 4 Wochen ununterbrochener Beschäftigung beim selben Arbeitgeber. Erkrankt ein Arbeitnehmer in den ersten vier Wochen, hat er keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Was ist ein Karenztag?
Ein Karenztag ist ein Krankheitstag, für den der Arbeitnehmer keine Lohnfortzahlung erhält. In Deutschland gibt es seit den 1970er Jahren keinen Karenztag mehr – Lohnfortzahlung erfolgt ab dem ersten Krankheitstag. In anderen Ländern wie Schweden oder Großbritannien existieren Karenztage weiterhin.
Was passiert bei einer Fortsetzungserkrankung?
Bei einer Fortsetzungserkrankung (gleiche Krankheit) innerhalb von 6 Monaten werden die Krankheitstage zusammengerechnet. Ein neuer 6-Wochen-Anspruch entsteht erst, wenn zwischen zwei Erkrankungen mindestens 12 Monate liegen oder wenn der Arbeitnehmer vor der erneuten Erkrankung mindestens 6 Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig war.
Haben Minijobber Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Ja, auch Minijobber und geringfügig Beschäftigte haben nach Ablauf der vierwöchigen Wartezeit vollen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Berechnung erfolgt auf Basis des Stundenlohns und der ausgefallenen Arbeitsstunden.
Muss ich noch einen gelben Schein beim Arbeitgeber abgeben?
Nein, seit Januar 2023 gilt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Arbeitgeber rufen die Daten direkt bei der Krankenkasse ab. Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber aber weiterhin unverzüglich über ihre Arbeitsunfähigkeit informieren und zum Arzt gehen.

Fazit: Lohnfortzahlung als wichtiger Arbeitnehmerschutz

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – das deutsche System gehört zu den arbeitnehmerfreundlichsten weltweit. Sechs Wochen volle Gehaltszahlung ab dem ersten Krankheitstag bieten finanzielle Sicherheit und ermöglichen eine ordentliche Genesung, ohne wirtschaftlichen Druck.

Trotz der aktuellen Debatte um Karenztage und den hohen Krankenstand in Deutschland ist eine Einschränkung der Lohnfortzahlung politisch derzeit nicht in Sicht. Arbeitnehmer sollten ihre Rechte kennen und im Krankheitsfall korrekt handeln: Arbeitgeber unverzüglich informieren, zum Arzt gehen und die Arbeitsunfähigkeit attestieren lassen.


Über den Autor

Maik | Redakteur bei Rathausnachrichten.de

Unser Redakteur berichtet über arbeitsrechtliche Themen und aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht. Die Informationen wurden aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), Urteilen des Bundesarbeitsgerichts und aktuellen Pressemeldungen des Bundesarbeitsministeriums zusammengestellt.

📧 redaktion@rathausnachrichten.de

Stand: 2. Januar 2026 – Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Tags: ArbeitsrechtEFZGEntgeltfortzahlungKarenztagKrankengeldKrankheit ArbeitnehmerKrankmeldungLohnfortzahlung 2026Lohnfortzahlung DauerLohnfortzahlung Krankheitsfall
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