📖 Lesezeit: 7 Minuten | Zuletzt aktualisiert: 3. Januar 2026
Die Glättewarnung ist am 3. Januar 2026 in weiten Teilen Deutschlands aktiv. Ein Sturmtief bei Gotland bringt polare Meeresluft, Schneeschauer und gefährliche Straßenverhältnisse. Hier erfährst du alles zu den aktuellen Warnungen, deinen Pflichten als Autofahrer und Grundstückseigentümer.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine Glättewarnung?
- Aktuelle Wetterlage Januar 2026
- DWD Warnstufen bei Glätte erklärt
- Welche Arten von Glätte gibt es?
- Winterreifenpflicht in Deutschland
- Richtiges Fahrverhalten bei Glättewarnung
- Räum- und Streupflicht für Grundstückseigentümer
- Versicherungsschutz bei Glätte-Unfällen
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Fazit: Bei Glättewarnung richtig reagieren
Was ist eine Glättewarnung?
Eine Glättewarnung ist eine offizielle Mitteilung des Deutschen Wetterdienstes (DWD), die vor glatten Straßen und Gehwegen warnt. Sie wird ausgesprochen, wenn Temperaturen unter den Gefrierpunkt sinken und Feuchtigkeit auf Verkehrsflächen gefriert. Der DWD unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Glättearten wie Glatteis, Schneeglätte, Eisglätte und Reifglätte.
Aktuelle Wetterlage Januar 2026
Die Wetterlage zeigt sich Anfang Januar 2026 winterlich. Ein Sturmtief bei Gotland schickt polare Meeresluft nach Deutschland. Die Temperaturen liegen zwischen minus 7 Grad Celsius im Bergland und plus 4 Grad Celsius an der Küste. Besonders nachts und in den Morgenstunden besteht verbreitet Glättegefahr.
Im Norden Deutschlands treten Schneeschauer und Graupelgewitter auf. An der Nordsee sind schwere Sturmböen bis 100 Kilometer pro Stunde möglich. Im Süden herrscht stellenweise Dauerfrost. Mehrere Unfälle wurden bereits gemeldet, darunter eine Massenkarambolage auf der A1 in Niedersachsen mit 13 Verletzten.

DWD Warnstufen bei Glätte erklärt
Der Deutsche Wetterdienst verwendet ein vierstufiges Warnsystem. Jede Stufe signalisiert ein anderes Gefahrenniveau:
| Warnstufe | Farbe | Bedeutung | Empfehlung |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | Gelb | Wetterwarnung – Geringe Glätte | Vorsicht auf Brücken und in Waldgebieten |
| Stufe 2 | Orange | Markante Wetterwarnung – Erhöhte Glätte | Fahrten verschieben, Geschwindigkeit reduzieren |
| Stufe 3 | Rot | Unwetterwarnung – Glatteis | Nur notwendige Fahrten, Gefahr für Leib und Leben |
| Stufe 4 | Violett | Extreme Unwetterwarnung – Extremes Glatteis | Zu Hause bleiben, Notdienste meiden |
Die aktuellen Warnungen lassen sich auf der offiziellen Seite wettergefahren.de abrufen.
Welche Arten von Glätte gibt es?
Nicht jede Glätte entsteht gleich. Der DWD unterscheidet vier Haupttypen:
Glatteis entsteht durch gefrierenden Regen. Wassertropfen gefrieren beim Auftreffen auf kalte Oberflächen sofort. Diese Glätteart ist besonders gefährlich, da sie plötzlich auftritt und Straßen spiegelglatt macht.
Schneeglätte bildet sich durch festgefahrenen oder angetauten und wieder gefrorenen Schnee. Sie tritt häufig auf wenig befahrenen Straßen auf.
Eisglätte entsteht, wenn vorhandene Nässe bei sinkenden Temperaturen gefriert. Typisch für klare Nächte nach Regentagen.
Reifglätte bildet sich durch Sublimation von Wasserdampf direkt auf kalten Oberflächen. Sie tritt vor allem in den frühen Morgenstunden auf.
Winterreifenpflicht in Deutschland
Die situative Winterreifenpflicht ist in Paragraf 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte müssen Fahrzeuge mit Winterreifen ausgestattet sein.
Seit dem 1. Oktober 2024 gilt eine wichtige Änderung: Nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol (auch 3PMSF genannt) erfüllen die gesetzlichen Anforderungen. Die alte M+S-Kennzeichnung allein reicht nicht mehr aus. Wer bei winterlichen Verhältnissen ohne Winterreifen fährt, riskiert 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer steigt das Bußgeld auf 80 Euro.
Der ADAC empfiehlt, Winterreifen von Oktober bis Ostern zu nutzen.
Richtiges Fahrverhalten bei Glättewarnung
Wer bei Glätte fahren muss, sollte einige Grundregeln beachten. Die Geschwindigkeit deutlich zu reduzieren ist der wichtigste Schritt. Auf glatten Straßen verlängert sich der Bremsweg erheblich. Bei 50 Kilometern pro Stunde kann der Bremsweg auf Eis bis zu 250 Meter betragen.
Sanftes Bremsen und Lenken verhindern das Ausbrechen des Fahrzeugs. Ruckartige Bewegungen führen schnell zum Kontrollverlust. Der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sollte mindestens verdoppelt werden. Brücken, Waldschneisen und Schattenbereiche sind besonders glättegefährdet.
Räum- und Streupflicht für Grundstückseigentümer
Die Räumpflicht bei Glättewarnung betrifft nicht nur den Winterdienst der Gemeinden. Grundstückseigentümer sind für die angrenzenden Gehwege verantwortlich. Diese Verkehrssicherungspflicht ergibt sich aus Paragraf 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Die Räumzeiten sind gesetzlich festgelegt. Werktags muss zwischen 7 und 20 Uhr geräumt und gestreut werden. An Sonn- und Feiertagen beginnt die Pflicht um 8 oder 9 Uhr je nach Gemeindesatzung. Die Gehwege müssen auf einer Breite von mindestens 1 bis 1,2 Metern frei sein, damit zwei Personen aneinander vorbeigehen können.
Als Streumittel sind Sand, Splitt, Asche oder spezielles Granulat erlaubt. Streusalz ist in vielen Kommunen verboten oder nur in Ausnahmefällen gestattet. Verstöße gegen das Salzverbot können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Vermieter können die Räumpflicht auf Mieter übertragen. Dafür ist eine schriftliche Vereinbarung im Mietvertrag erforderlich. Der Vermieter behält jedoch die Kontrollpflicht und muss sicherstellen, dass die Pflichten erfüllt werden.
Versicherungsschutz bei Glätte-Unfällen
Wer seiner Räumpflicht nicht nachkommt und dadurch einen Unfall verursacht, haftet für den entstandenen Schaden. Eine private Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die auf dem eigenen Grundstück entstehen. Vermieter benötigen zusätzlich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Bei Autounfällen wegen Glätte greift die Kfz-Versicherung. Allerdings kann grobe Fahrlässigkeit, etwa das Fahren mit Sommerreifen bei Schnee, zu Leistungskürzungen führen.
💡 Tipp: Prüfe vor der Fahrt die aktuellen DWD-Warnungen und plane mehr Zeit ein. Bei Warnstufe 3 oder höher solltest du Fahrten nach Möglichkeit verschieben.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie lange gilt eine Glättewarnung?
Eine Glättewarnung des DWD gilt für den im Warnzeitraum angegebenen Zeitraum. Typischerweise werden Warnungen für 12 bis 24 Stunden ausgesprochen und bei Bedarf verlängert oder aufgehoben. Die Warnungen werden ständig aktualisiert.
Muss ich bei Glättewarnung zur Arbeit fahren?
Grundsätzlich ja. Das Wegerisiko liegt beim Arbeitnehmer. Bei extremen Wetterbedingungen solltest du jedoch mit deinem Arbeitgeber sprechen. Wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht fahren und die Straßen gesperrt sind, kann eine Ausnahme gelten. Kläre solche Situationen vorab mit deinem Arbeitgeber.
Wer haftet bei einem Sturz auf glattem Gehweg?
Der räumpflichtige Grundstückseigentümer haftet, wenn er seiner Pflicht nicht nachgekommen ist. Voraussetzung ist, dass die Räumzeit bereits begonnen hat und zumutbare Maßnahmen nicht ergriffen wurden. Bei Mitwirkung des Verletzten, etwa ungeeignetem Schuhwerk, kann eine Mithaftung bestehen.
Welche Strafe droht ohne Winterreifen bei Glätte?
Das Fahren ohne Winterreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen kostet 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Bei Behinderung anderer steigt das Bußgeld auf 80 Euro, bei einem Unfall auf 120 Euro. Die Versicherung kann zudem Leistungen kürzen.
Wo finde ich aktuelle Glätte-Warnungen?
Der Deutsche Wetterdienst veröffentlicht Warnungen auf wettergefahren.de und in der DWD-WarnWetter-App. Auch Verkehrsnachrichten im Radio und Navigationsgeräte mit Echtzeit-Verkehrsdaten informieren über aktuelle Straßenverhältnisse.
Fazit: Bei Glättewarnung richtig reagieren
Eine Glättewarnung signalisiert erhöhte Unfallgefahr auf Straßen und Gehwegen. Der DWD informiert rechtzeitig über Gefahrenlagen in vier Warnstufen. Autofahrer sollten bei winterlichen Verhältnissen ausschließlich mit Winterreifen mit Alpine-Symbol fahren, die Geschwindigkeit anpassen und größeren Abstand halten. Grundstückseigentümer müssen ihre Räum- und Streupflicht erfüllen, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Mit den richtigen Vorkehrungen lässt sich die Winterzeit sicher überstehen.
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Redaktion Rathausnachrichten | Lokalnachrichten & Ratgeber
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