Eine Unfallflucht in Lörrach ereignete sich am Samstagnachmittag an der Einmündung Clara-Immerwahr-Straße und Marie-Curie-Straße. Ein Radfahrer wurde dabei leicht verletzt, nachdem er mit einem Pkw kollidierte. Der Autofahrer entfernte sich anschließend unerlaubt vom Unfallort, weshalb die Polizei nun Zeugen sucht. Unfallflucht Lörrach steht dabei im Mittelpunkt.

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Unfallflucht in Lörrach: Was genau ist passiert?
Am 7. März 2026, gegen 14:40 Uhr, kam es an der Einmündung Clara-Immerwahr-Straße und Marie-Curie-Straße in Lörrach zu einem Zusammenstoß zwischen einem Pkw und einem Mountainbike. Der Pkw-Fahrer flüchtete nach dem Unfall, ohne sich um den verletzten Radfahrer zu kümmern. Die Polizei hat Ermittlungen aufgenommen und bittet um Mithilfe bei der Aufklärung der Unfallflucht in Lörrach. (Lesen Sie auch: Radfahrer Unfall Wietzendorf: Mann Lebensgefährlich Verletzt)
Wer wird als Zeuge gesucht?
Die Polizei Lörrach sucht dringend Zeugen, die den Unfallhergang beobachtet haben und Angaben zum flüchtigen Fahrzeug oder dessen Fahrer machen können. Besonders wichtig sind Hinweise, die zur Identifizierung des Pkw und des Fahrers führen könnten. Wer etwas gesehen hat, wird gebeten, sich mit dem Polizeirevier Lörrach in Verbindung zu setzen.
Das ist passiert
- Unfall zwischen Pkw und Mountainbike
- Ort: Einmündung Clara-Immerwahr-Straße / Marie-Curie-Straße, Lörrach
- Zeit: Samstag, 07.03.2026, ca. 14:40 Uhr
- Radfahrer leicht verletzt
- Pkw-Fahrer flüchtet vom Unfallort
Wie können Zeugen helfen?
Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Lörrach unter der Telefonnummer 07621/176-0 in Verbindung zu setzen. Auch per E-Mail an loerrach.pp.vl@polizei.bwl.de können Beobachtungen gemeldet werden. Jede Information, auch scheinbar unwichtige Details, kann zur Aufklärung der Unfallflucht in Lörrach beitragen. (Lesen Sie auch: POL-Pforzheim: (FDS) Horb am Neckar – Brennende…)
Eine Unfallflucht ist eine Straftat, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Zudem drohen Punkte in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis.
Welche Strafen drohen bei Unfallflucht?
Die Strafen für das unerlaubte Entfernen vom Unfallort sind im § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Sie reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Die Höhe der Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem entstandenen Schaden und den persönlichen Umständen des Täters. Informationen zum Thema Unfallflucht bietet auch der ADAC. (Lesen Sie auch: POL-HN: Mulfingen: Pkw durch Stein beschädigt -…)
Die Polizei setzt alles daran, den flüchtigen Autofahrer zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen. Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren. Hinweise nimmt die Polizei unter den oben genannten Kontaktdaten entgegen. Wie Presseportal berichtet, erhofft sich die Polizei durch die Mithilfe der Bevölkerung entscheidende Hinweise zur Aufklärung des Falls.
Der aktuelle Stand ist, dass die Polizei weiterhin nach dem flüchtigen Fahrer sucht und auf Zeugenhinweise angewiesen ist. Die Ermittlungen dauern an. Die Polizei appelliert nochmals an mögliche Zeugen, sich zu melden, um zur Aufklärung dieser Unfallflucht in Lörrach beizutragen. Weitere Informationen zum Thema Verkehrsrecht finden sich beispielsweise auf dem Portal Bussgeldkatalog.org. (Lesen Sie auch: Hauptzollamt Lörrach Ermittlungen: Hohe Strafe für Baufirma)












