Beim Leergut Diebstahl in Sindelfingen-Maichingen entwendeten unbekannte Täter 18 Kisten Leergut von einem Getränkefachmarkt. Der Vorfall ereignete sich am Donnerstag gegen 02:00 Uhr in der Stuttgarter Straße. Die Polizei Ludwigsburg hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Hinweise.

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Das ist passiert
- Unbekannte Täter entwendeten 18 Kisten Leergut.
- Der Diebstahl ereignete sich in Sindelfingen-Maichingen.
- Tatzeit war am Donnerstag gegen 02:00 Uhr.
- Die Polizei Ludwigsburg ermittelt.
| Datum/Uhrzeit | Donnerstag, 12.02.2026, ca. 02:00 Uhr |
|---|---|
| Ort | Stuttgarter Straße, Sindelfingen-Maichingen |
| Art des Einsatzes | Leergut Diebstahl |
| Beteiligte Kräfte | Polizeipräsidium Ludwigsburg |
| Verletzte/Tote | Nicht bekannt |
| Sachschaden | Wird ermittelt |
| Ermittlungsstand | Ermittlungen laufen |
| Zeugenaufruf | Ja, Telefonnummer siehe unten |
Chronologie des Einsatzes
Einbruch in den Getränkefachmarkt gemeldet.
Polizei nimmt die Ermittlungen auf. (Lesen Sie auch: Wohnungseinbruch Sindelfingen: Täter Suchten Wertgegenstände)
Was ist bisher bekannt?
Bisher ist bekannt, dass die unbekannten Täter insgesamt 18 Kisten Leergut von dem Gelände des Getränkefachmarkts entwendet haben. Der genaue Wert des Diebesguts wird noch ermittelt. Die Polizei sicherte Spuren am Tatort und hat eine Fahndung eingeleitet. Wie Presseportal berichtet, sucht die Polizei nun nach Zeugen.
Die Polizei bittet Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben, sich zu melden.
Wie können Zeugen helfen?
Zeugen, die Hinweise zu dem Leergut Diebstahl geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Sindelfingen unter der Telefonnummer 07031 697-0 in Verbindung zu setzen. Auch sachdienliche Hinweise können über die Online-Hinweisplattform der Polizei Baden-Württemberg abgegeben werden. (Lesen Sie auch: Motorradfahrer Attacke Lahr: Polizei Sucht Zeugen nach…)
Welche Strafe droht bei Leergut Diebstahl?
Der Diebstahl von Leergut kann gemäß § 242 des Strafgesetzbuches (StGB) mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Die genaue Strafhöhe hängt von den Umständen der Tat und dem Wert des gestohlenen Leerguts ab. Bei bandenmäßigem Diebstahl können die Strafen höher ausfallen, wie das Bundesministerium der Justiz ausführt.
Häufig gestellte Fragen
Was genau wurde bei dem Leergut Diebstahl entwendet?
Entwendet wurden insgesamt 18 Kisten Leergut von dem Gelände eines Getränkefachmarkts in Sindelfingen-Maichingen. Die genaue Zusammensetzung des Leerguts (z.B. Art der Flaschen) ist derzeit nicht bekannt.

Wann hat der Leergut Diebstahl stattgefunden?
Der Diebstahl ereignete sich am Donnerstag, den 12. Februar 2026, gegen 02:00 Uhr in der Stuttgarter Straße in Sindelfingen-Maichingen.
Wer ist für die Ermittlungen zuständig?
Das Polizeipräsidium Ludwigsburg ist für die Ermittlungen in diesem Fall zuständig. Zeugenhinweise können an das Polizeirevier Sindelfingen gerichtet werden. (Lesen Sie auch: Verfolgungsfahrt Wallenhorst: PKW Rast vor Kontrolle Davon)
Welche Konsequenzen drohen den Tätern bei Leergut Diebstahl?
Den Tätern droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe gemäß § 242 StGB. Bei bandenmäßigem Diebstahl können die Strafen höher sein.
Wie kann ich der Polizei Hinweise geben?
Hinweise können telefonisch unter 07031 697-0 an das Polizeirevier Sindelfingen gerichtet werden. Alternativ können Sie die Online-Hinweisplattform der Polizei Baden-Württemberg nutzen. Sindelfingen ist eine Stadt mit über 60.000 Einwohnern.










