Ein 15-jähriger E-Bike-Fahrer verursachte in Schmölln einen Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss. Der Jugendliche kollidierte mit einem geparkten PKW und leistete anschließend Widerstand gegen die Polizei. Der Unfall ereignete sich in den frühen Morgenstunden des 18. März 2026 in der Lohsenstraße.

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| Datum/Uhrzeit | 18.03.2026, 02:20 Uhr |
|---|---|
| Ort | Lohsenstraße, Schmölln |
| Art des Einsatzes | Verkehrsunfall mit Widerstand |
| Beteiligte Kräfte | Polizei Altenburg |
| Verletzte/Tote | Keine |
| Sachschaden | Wird ermittelt |
| Ermittlungsstand | Ermittlungen laufen |
| Zeugenaufruf | Nein |
Chronologie des Einsatzes
Erste Meldung über den Unfall in der Lohsenstraße geht bei der Polizei ein. (Lesen Sie auch: Fahrt unter Alkoholeinfluss: Unfall in Waldachtal Gemeldet)
Die Polizei trifft am Unfallort ein und stellt den alkoholisierten Zustand des Jugendlichen fest.
Was ist bisher bekannt?
Der 15-jährige E-Bike-Fahrer befuhr die Lohsenstraße in Schmölln, als er mit einem geparkten PKW kollidierte. Dabei entstand Sachschaden. Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten fest, dass der Jugendliche unter Alkoholeinfluss stand. Gegen die polizeilichen Maßnahmen leistete er Widerstand. Die genaue Höhe des Sachschadens ist noch unbekannt. (Lesen Sie auch: Unfall Heidelberg Ziegelhausen: Alkoholisierter Fahrer Flüchtet)
Die Landespolizeiinspektion Gera hat die Ermittlungen aufgenommen.
Welche rechtlichen Konsequenzen drohen?
Dem Jugendlichen drohen nun Anzeigen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge von Alkohol und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. §316 StGB sieht für Trunkenheit im Verkehr eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor. (Lesen Sie auch: Teterow Unfall: Alkoholisierter Fahrer Verunglückt auf B104)
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch war der Alkoholisierungsgrad des Jugendlichen?
Der genaue Wert der Alkoholisierung wird derzeit noch ermittelt und ist nicht öffentlich bekannt. Die Polizei hat entsprechende Tests durchgeführt, um den Wert zu bestimmen.

Welche Strafe erwartet den Jugendlichen für den Widerstand gegen die Polizei?
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte kann gemäß §113 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden. (Lesen Sie auch: Nürnberg Unfall Alkohol: Betrunkener Fahrer Verursacht Crashs)
Dieser Artikel basiert auf einer Meldung von: Presseportal










