Schwarzarbeit in der Gastronomie ist kein Kavaliersdelikt. Finanzkontrolleure des Hauptzollamts Landshut führten verstärkte Kontrollen im Raum Deggendorf durch, um illegale Beschäftigung aufzudecken und faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Schwarzarbeit Gastronomie steht dabei im Mittelpunkt.

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Fahrzeug-Daten
- Kontrollaktion der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Plattling
- Raum Deggendorf im Fokus
- Gastronomiebetriebe im Visier
- Behördenübergreifende Zusammenarbeit
Was bedeutet das für Gastronomen?
Die Kontrollen zielen darauf ab, unlauteren Wettbewerb durch Schwarzarbeit zu verhindern. Gastronomen, die gegen geltendes Arbeitsrecht verstoßen, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen. Dies betrifft sowohl die Beschäftigung von nicht angemeldeten Mitarbeitern als auch die Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen. (Lesen Sie auch: Hza Dresden Schwarzarbeit: Über 3.500 Strafverfahren 2025!)
Wie werden Schwarzarbeitskontrollen durchgeführt?
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) arbeitet eng mit anderen Behörden zusammen, um ein umfassendes Bild der Beschäftigungsverhältnisse zu erhalten. Dabei werden sowohl die Personalunterlagen der Betriebe als auch die Arbeitsbedingungen vor Ort geprüft. Der Zoll geht Hinweisen auf Schwarzarbeit konsequent nach.
Welche Konsequenzen drohen bei Schwarzarbeit in der Gastronomie?
Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Zusätzlich können strafrechtliche Konsequenzen folgen, insbesondere bei Hinterziehung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Die Bekämpfung von Schwarzarbeit in der Gastronomie dient dem Schutz der Arbeitnehmer und der Sicherung der Sozialsysteme, wie WKO berichtet. (Lesen Sie auch: HZA-HB: Zoll durchsucht Wohnungen und Geschäftsräume im…)
Gastronomen sollten stets darauf achten, alle Mitarbeiter ordnungsgemäß anzumelden und die geltenden Arbeitszeitbestimmungen einzuhalten. Eine transparente Buchführung hilft, Unregelmäßigkeiten zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen
Was genau versteht man unter Schwarzarbeit in der Gastronomie?
Schwarzarbeit in der Gastronomie umfasst illegale Beschäftigung von Mitarbeitern ohne Anmeldung bei den Sozialversicherungen und ohne Entrichtung von Steuern. Dies führt zu unlauterem Wettbewerb und gefährdet die soziale Sicherheit. (Lesen Sie auch: Hamburg Zoll Schwarzarbeit: Erfolge bei Kontrollen 2025)
Wie kann ich als Arbeitnehmer Schwarzarbeit melden?
Arbeitnehmer können Schwarzarbeit anonym bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) oder der zuständigen Behörde melden. Die Informationen werden vertraulich behandelt und können zur Aufdeckung illegaler Beschäftigung beitragen.

Welche Rolle spielt die Behördenübergreifende Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit?
Die Behördenübergreifende Zusammenarbeit ermöglicht einen umfassenden Informationsaustausch und eine effektivere Bekämpfung von Schwarzarbeit. Durch die Bündelung von Ressourcen können Kontrollen gezielter durchgeführt werden. (Lesen Sie auch: Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Bremer Zoll mit Top-Bilanz)
Wie oft finden Kontrollen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit statt?
Die Häufigkeit der Kontrollen variiert und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise Risikobewertungen und Hinweisen auf illegale Beschäftigung. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt regelmäßig unangekündigte Kontrollen durch.








