Im Fall von Kindesmissbrauch in Braunschweig wurde ein ehemaliger Bundestagsabgeordneter zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Das Landgericht Braunschweig sah es als erwiesen an, dass der 69-jährige Hartmut Ebbing sexuelle Handlungen an einem damals siebenjährigen Kind vorgenommen hat.

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Auf einen Blick
- Ehemaliger Bundestagsabgeordneter Hartmut Ebbing wegen Kindesmissbrauchs verurteilt.
- Mitangeklagte Lehrerin erhielt Bewährungsstrafe.
- Ebbing bestreitet die Vorwürfe.
- Ausgangspunkt der Ermittlungen war ein Verfahren in Berlin.
Kindesmissbrauch Braunschweig: Haftstrafe für Ex-Bundestagsabgeordneten
Das Landgericht Braunschweig verurteilte den ehemaligen FDP-Politiker Hartmut Ebbing zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Eine mitangeklagte Lehrerin aus Niedersachsen erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Laut Gericht hat sich der Vorfall im Jahr 2021 zugetragen. (Lesen Sie auch: Kindesmissbrauch Prozess: Ex-Politiker Schweigt, Lehrerin Gesteht)
Die 52-jährige Lehrerin hatte gestanden, sexuelle Handlungen an dem Sohn vorgenommen und Bilder davon an den Angeklagten geschickt zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision ist möglich.
Wie fielen die Urteile im Detail aus?
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten für Ebbing gefordert, sowie eine Bewährungsstrafe von einem Jahr für die Lehrerin. Das Gericht ging mit seinem Urteil über diese Forderungen hinaus. Der Verteidiger des ehemaligen Bundestagsabgeordneten hatte einen Freispruch beantragt, während die Verteidigung der Lehrerin eine Bewährungsstrafe von elf Monaten forderte. (Lesen Sie auch: Danielaklette Prozess: Verhandlung nach Fund Unterbrochen)
Welche Rolle spielte das Berliner Verfahren?
Ausgangspunkt für die Ermittlungen war ein Verfahren gegen Ebbing in Berlin. Dort wurde er im Februar 2023 wegen Verbreitung und Besitzes kinderpornografischer Inhalte zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Dieses Urteil ist rechtskräftig und wurde in das jetzige Urteil einbezogen.
Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte Ebbing bereits im Februar 2023 wegen Besitzes kinderpornografischer Inhalte. Diese Strafe floss in das aktuelle Urteil mit ein. (Lesen Sie auch: Korrupter Staatsanwalt Prozess: Hohe Haftstrafe Gefordert)
Wie geht es für die Lehrerin weiter?
Für die suspendierte Lehrerin stehen nach dem Strafprozess weitere juristische Auseinandersetzungen an. Es geht um das Sorgerecht für ihre Kinder und ein Disziplinarverfahren. Informationen zum sexuellen Missbrauch an Kindern bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Welche Konsequenzen hat der Schuldspruch für das Sorgerecht?
Nach einem Schuldspruch in einem Strafprozess prüft das Familiengericht, ob das Kindeswohl gefährdet ist. Dies kann Auswirkungen auf das Sorgerecht haben. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Gerichts und hängt von den konkreten Umständen des Falles ab. (Lesen Sie auch: Lasse Stolley Zugführer: Vom Bahn-Nomaden zum Lokführer?)
Wie reagierte die FDP auf die Vorwürfe?
Die FDP hat sich bislang nicht öffentlich zu dem Fall geäußert. Ebbing war früher Mitglied der Partei, ist es aber nicht mehr. Politisch äußern sich Parteien in solchen Fällen oft zurückhaltend, solange das Verfahren läuft. Die FDP hat sich in der Vergangenheit für einen besseren Kinder- und Jugendschutz eingesetzt.









