Elektroschocker in Schlüsselanhängerform sind im Umlauf und stellen eine Gefahr dar. Diese Geräte, getarnt als harmlose Accessoires, können bei unachtsamer Verwendung erhebliche Verletzungen verursachen. Die Polizei warnt eindringlich vor dem Besitz und Gebrauch dieser getarnten Waffen.
Die wichtigsten Fakten
- Elektroschocker in Schlüsselanhängerform gefunden
- Warnung vor Verletzungsgefahr
- Besitz und Gebrauch strafbar
- Polizei ermittelt
Was sind Elektroschocker-Schlüsselanhänger und warum sind sie gefährlich?
Elektroschocker-Schlüsselanhänger sind kleine, oft unauffällige Geräte, die als Schlüsselanhänger getarnt sind. Sie geben bei Betätigung einen elektrischen Impuls ab, der Angreifer außer Gefecht setzen soll. Allerdings bergen sie auch Risiken für den Benutzer und Unbeteiligte, insbesondere bei unsachgemäßer Anwendung.
Der Besitz und das Führen von Elektroschockgeräten, die nicht von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen sind, sind in Deutschland illegal. Zuwiderhandlungen können strafrechtliche Konsequenzen haben. Elektroschocker Schlüsselanhänger steht dabei im Mittelpunkt.

Fund in Wiesloch: Wie kam es zu dem Fund der Elektroschocker-Schlüsselanhänger?
Ein Mitarbeiter einer Schule in Wiesloch informierte die Polizei am Donnerstagvormittag über den Fund mehrerer Elektroimpulsgeräte. Ein Lehrer hatte ein solches Gerät entdeckt, was zur Meldung bei den Behörden führte. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen, um die Herkunft der Geräte zu klären.
Wie geht es weiter?
Die Polizei appelliert an die Bevölkerung, wachsam zu sein und verdächtige Gegenstände oder Angebote zu melden. Die Ermittlungen dauern an. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Polizeidirektion Mannheim.
Sollten Sie im Besitz eines solchen Gerätes sein, informieren Sie sich über die rechtliche Lage und geben Sie es gegebenenfalls bei der Polizei ab, um Strafverfolgung zu vermeiden. (Lesen Sie auch: POL-KN: (Engen L 191 / Lkr. Konstanz)…)
Das Waffengesetz regelt den Umgang mit Waffen und gefährlichen Gegenständen in Deutschland. Weitere Informationen bietet das Bundeskriminalamt.
Ursprünglich berichtet von: Presseportal











