Ein betrunkener Fahrradfahrer fiel am frühen Morgen des 21. März der Polizei in Jena auf. Bei einer Verkehrskontrolle im Bereich der Theobald-Renner-Straße wurde ein Atemalkoholwert von 1,92 Promille festgestellt. Betrunken Fahrrad steht dabei im Mittelpunkt.

+
Betrunken auf dem Fahrrad in Jena erwischt
Einem Radfahrer wurde in Jena zum Verhängnis, dass er mit einem Atemalkoholwert von 1,92 Promille unterwegs war. Die Polizei unterzog ihn einer Verkehrskontrolle, nachdem er im Bereich der Theobald-Renner-Straße aufgefallen war. Wie Presseportal berichtet, ereignete sich der Vorfall in den frühen Morgenstunden. (Lesen Sie auch: Aurich Fahrrad Alkohol: Betrunkener Radfahrer Gestoppt)
Welche Konsequenzen hat das Fahren unter Alkoholeinfluss?
Das Fahren unter Alkoholeinfluss, egal ob mit dem Auto oder dem Fahrrad, ist kein Kavaliersdelikt. Ab einem Wert von 1,6 Promille gilt man als fahruntüchtig. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis hin zum Führerscheinentzug, wie auf dem Portal Bussgeldkatalog nachzulesen ist.
Vorname Nachname privat: Was ist aktuell über [sie/ihn] bekannt?
Da der Name des betroffenen Radfahrers nicht bekannt ist, gibt es keine Informationen über sein Privatleben. Es bleibt zu hoffen, dass er aus dem Vorfall lernt und zukünftig auf Alkoholkonsum vor dem Radfahren verzichtet. (Lesen Sie auch: Fahrrad Promille Grenze: Lpi-G: (LK ABG) Promillegrenze)
Häufig gestellte Fragen
Welche Strafe droht bei 1,92 Promille auf dem Fahrrad?
Bei einem Atemalkoholwert von 1,92 Promille auf dem Fahrrad drohen eine Geldstrafe und möglicherweise ein Führerscheinentzug, auch wenn man keinen Führerschein besitzt.
Warum ist Alkohol am Steuer oder Lenker so gefährlich?
Alkohol beeinträchtigt die Reaktionsfähigkeit und die Koordination, was zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr führen kann. Auch die Risikobereitschaft steigt unter Alkoholeinfluss. (Lesen Sie auch: Unfall Radfahrer Nordhausen: Vorfahrtsfehler – Verletzt)

Gibt es eine Promillegrenze für Fahrradfahrer?
Ja, auch für Fahrradfahrer gibt es eine Promillegrenze. Ab 1,6 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig, auch wenn kein auffälliges Fahrverhalten vorliegt. Der ADFC informiert umfassend.










