Im vermisstenfall konstanz wurde der seit dem 20. März 2026 vermisste 85-jährige Horst F. tot aufgefunden. Die Polizei schließt Fremdverschulden aus.

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| Datum/Uhrzeit | 23.03.2026 (Abend) |
|---|---|
| Ort | Konstanz |
| Art des Einsatzes | Vermisstenfall, Leichenfund |
| Beteiligte Kräfte | Polizei Konstanz |
| Verletzte/Tote | Horst F. (tot) |
| Sachschaden | Kein |
| Ermittlungsstand | Kein Fremdverschulden |
| Zeugenaufruf | Nein |
Was ist im vermisstenfall konstanz passiert?
Das ist passiert
- 85-jähriger Mann seit 20.03.2026 vermisst
- Leiche des Vermissten am 23.03.2026 in Konstanz gefunden
- Polizei schließt Fremdverschulden aus
Ermittlungen im vermisstenfall konstanz abgeschlossen
Nach dem Fund der Leiche von Horst F. hat die Polizei die Ermittlungen zum vermisstenfall konstanz abgeschlossen. Es liegen keine Hinweise auf eine Straftat vor. Laut einer Meldung von Presseportal bittet die Polizei darum, alle Bilder des Mannes, die sich möglicherweise in den sozialen Medien befinden, zu entfernen, um die Privatsphäre des Verstorbenen zu wahren. (Lesen Sie auch: Vermisster Konstanz: Polizei Sucht 85-Jährigen Horst Furtschegger)
Wie geht es weiter?
Die Staatsanwaltschaft wird nun die näheren Umstände des Todesfalls untersuchen. Es ist üblich, dass in solchen Fällen eine Obduktion durchgeführt wird, um die genaue Todesursache festzustellen. Die Polizei Konstanz hat sich bisher nicht weiter zu dem Fall geäußert. Informationen zur Arbeit der Polizei Konstanz sind online verfügbar.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet es, wenn die Polizei Fremdverschulden ausschließt?
Wenn die Polizei Fremdverschulden ausschließt, bedeutet dies, dass die Ermittlungen bisher keine Anzeichen dafür ergeben haben, dass der Tod des Vermissten durch eine andere Person verursacht wurde. Dies kann beispielsweise auf einen Unfall, eine Krankheit oder Suizid hindeuten. (Lesen Sie auch: Vermisster Jugendlicher Sassnitz: Polizei bittet um Mithilfe)
Warum werden Fotos des Vermissten aus den Medien entfernt?
Das Entfernen von Fotos des Vermissten aus den Medien dient dem Schutz der Privatsphäre des Verstorbenen und seiner Angehörigen. Es soll verhindert werden, dass Bilder des Toten in pietätloser Weise verbreitet werden und die Trauer der Familie zusätzlich belasten.
Welche Rolle spielt die Staatsanwaltschaft in diesem Fall?
Die Staatsanwaltschaft leitet ein Todesermittlungsverfahren ein, um die genauen Umstände des Todes zu klären. Sie kann eine Obduktion anordnen, um die Todesursache festzustellen und sicherzustellen, dass keine Anzeichen für ein Verbrechen vorliegen. Weitere Informationen finden sich im Wikipedia-Artikel zur Staatsanwaltschaft. (Lesen Sie auch: Vermisste Person Lachendorf: Polizei bittet Dringend um…)

Was passiert mit dem Leichnam des Verstorbenen?
Nach Abschluss der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wird der Leichnam des Verstorbenen zur Bestattung freigegeben. Die Angehörigen können dann die Beisetzung nach ihren Wünschen gestalten.










