Die Frage nach der Aufklärungspflicht Operation stellt sich, wenn ein Patient im Nachhinein Zweifel an der Angemessenheit der erhaltenen Informationen äußert. Konkret geht es um den Fall eines Patienten, dem ein Teil der Lunge entfernt wurde, obwohl sich der Krebsverdacht später als unbegründet herausstellte. Der Patient zweifelt nun, ob er vor dem Eingriff ausreichend informiert wurde.

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Die wichtigsten Fakten
- Patient zweifelt an ausreichender Aufklärung vor Lungen-OP.
- Spitalsbetreiber bestreitet mangelnde Aufklärung.
- Patientenanwalt prüft den Fall und sieht Diskussionsbedarf.
- Es geht um die Frage, welche Informationen Patienten vor einer Operation erhalten müssen.
Welche Informationen müssen Patienten vor einer Operation erhalten?
Vor einer Operation müssen Patienten verständlich über Art, Umfang, Durchführung, Risiken und mögliche Alternativen des Eingriffs aufgeklärt werden. Dies beinhaltet auch die Wahrscheinlichkeit des Erfolgs oder Misserfolgs sowie mögliche Folgen, wenn der Eingriff nicht durchgeführt wird. Die Aufklärung muss rechtzeitig vor dem Eingriff erfolgen, damit der Patient eine informierte Entscheidung treffen kann.
Der konkrete Fall: Zweifel an der Aufklärungspflicht Operation
Wie Der Standard berichtet, hegt ein Patient den Verdacht, vor einer Operation, bei der ihm ein Teil der Lunge entfernt wurde, nicht ausreichend über die Risiken und Alternativen aufgeklärt worden zu sein. Dieser Eingriff erfolgte aufgrund eines Krebsverdachts, der sich im Nachhinein jedoch als falsch herausstellte. (Lesen Sie auch: Nicole Kidman: Nicole Kidman macht IHM bei…)
Der betroffene Patient stellt nun die Frage, ob die Operation tatsächlich notwendig gewesen wäre, wenn er umfassender über alle Umstände und Unsicherheiten des Verdachts informiert worden wäre. Er zweifelt daran, dass er eine wirklich freie und informierte Entscheidung treffen konnte.
Die Aufklärungspflicht des Arztes ist im Patientenrechtegesetz (§ 630e BGB) geregelt. Sie soll sicherstellen, dass Patienten in der Lage sind, selbstbestimmt über ihre medizinische Behandlung zu entscheiden.
Die Position des Spitalsbetreibers
Der Spitalsbetreiber weist die Vorwürfe des Patienten zurück. Er argumentiert, dass der Patient umfassend über den Eingriff und die damit verbundenen Risiken aufgeklärt worden sei. Die Entscheidung zur Operation sei gemeinsam mit dem Patienten getroffen worden, basierend auf den damals vorliegenden medizinischen Erkenntnissen. (Lesen Sie auch: Jennifer Meyer Schwanger: Babybauch-Premiere auf Oscar-Party)
Die Rolle des Patientenanwalts
Ein Patientenanwalt hat sich des Falls angenommen und prüft nun die Sachlage. Er sieht Diskussionsbedarf hinsichtlich der Frage, ob die Aufklärung des Patienten den rechtlichen Anforderungen entsprochen hat. Dabei wird insbesondere zu prüfen sein, ob der Patient verständlich über die Unsicherheiten des Krebsverdachts und die möglichen Konsequenzen der Operation aufgeklärt wurde.
Die Prüfung durch den Patientenanwalt könnte auch die Frage aufwerfen, ob alternative Diagnosemethoden in Betracht gezogen wurden, um den Krebsverdacht vor der Operation sicherer zu bestätigen oder auszuräumen.
Wie geht es weiter?
Der Fall wird nun juristisch geprüft. Es bleibt abzuwarten, ob es zu einer außergerichtlichen Einigung zwischen dem Patienten und dem Spitalsbetreiber kommt oder ob der Fall vor Gericht verhandelt wird. Für den Patienten geht es darum, Klarheit über die Rechtmäßigkeit der Behandlung zu erlangen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Bundesbeauftragte für Patientenrechte bietet hierzu weiterführende Informationen. (Lesen Sie auch: Bei Oscar-Party: Liebescomeback bei Al Pacino?)
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet Aufklärungspflicht bei einer Operation konkret?
Die Aufklärungspflicht bedeutet, dass der Arzt den Patienten vor einer Operation umfassend über die Art des Eingriffs, mögliche Risiken, Alternativen und Erfolgsaussichten informieren muss. Der Patient soll dadurch in die Lage versetzt werden, eine informierte Entscheidung zu treffen.

Welche Rechte habe ich als Patient, wenn ich mich nicht ausreichend aufgeklärt fühle?
Wenn Sie sich als Patient nicht ausreichend aufgeklärt fühlen, haben Sie das Recht, Einsicht in Ihre Patientenakte zu nehmen und eine zweite Meinung von einem anderen Arzt einzuholen. Zudem können Sie sich an eine Patientenberatungsstelle wenden oder rechtliche Schritte prüfen lassen.
Kann ich Schadensersatz fordern, wenn ich aufgrund mangelnder Aufklärung geschädigt wurde?
Ja, wenn Sie aufgrund einer mangelhaften Aufklärung einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben, können Sie unter Umständen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen. Dies setzt jedoch voraus, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Fehler und dem Schaden besteht. Ein Anwalt für Medizinrecht kann Sie hierbei beraten. (Lesen Sie auch: Seit fast 10 Jahren warten Fans auf…)
Wie lange habe ich Zeit, um Ansprüche wegen mangelnder Aufklärung geltend zu machen?
Ansprüche wegen mangelnder Aufklärung verjähren in der Regel drei Jahre nachdem der Patient von dem Schaden und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt hat. Es ist jedoch ratsam, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen, da die Verjährung auch von anderen Faktoren abhängen kann.
Wo finde ich eine unabhängige Patientenberatung?
Unabhängige Patientenberatung finden Sie beispielsweise bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Diese bietet kostenlose Beratung zu medizinischen und rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Behandlung an.











