Auto ummelden 2026: Kosten, Unterlagen & Frist im Überblick
Auto ummelden – so funktioniert der Behördengang 2026 reibungslos. Alle Kosten, Fristen und benötigten Unterlagen für Umzug und Halterwechsel. Jetzt informieren →
Wer am 4. Juni 2026 den Wohnort wechselt oder ein gebrauchtes Fahrzeug kauft, muss zeitnah sein Auto ummelden. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat die Prozesse in den letzten Jahren stark digitalisiert, sodass der physische Gang zur Zulassungsstelle oft komplett entfällt. Wer die gesetzlichen Fristen verpasst, riskiert laut aktuellem Bußgeldkatalog jedoch Strafen ab 15 Euro. Eine gute Vorbereitung der Unterlagen spart Zeit, Geld und Nerven.
«Als ich letzten Monat in einen anderen Landkreis gezogen bin, habe ich die Ummeldung komplett online über das i-Kfz-Portal erledigt. Das hat mir nicht nur den halben Vormittag auf dem Amt erspart, sondern war mit knapp 15 Euro auch noch günstiger als der Termin vor Ort.»
- Frist: Die Adressänderung muss „unverzüglich“ erfolgen. Die meisten Behörden tolerieren maximal 14 Tage nach dem Umzug.
- Kosten: Eine reine Adressänderung kostet ca. 15 €, ein Halterwechsel schlägt mit bis zu 30 € zu Buche.
- Bußgeld: Wer die Frist verstreichen lässt, zahlt mindestens 15 € Strafe.
Auto ummelden nach Umzug: Fristen und Regeln 2026
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) schreibt vor, dass die Fahrzeugpapiere bei einem Wohnungswechsel aktualisiert werden müssen. Der Gesetzgeber spricht hierbei von einer „unverzüglichen“ Meldepflicht. In der Praxis bedeutet das: Sobald du deine neue Adresse beim Einwohnermeldeamt registriert hast, solltest du im gleichen Zug dein Auto ummelden. Die meisten Kommunen gewähren eine Kulanzfrist von 14 Tagen.
Ein großer Vorteil seit einigen Jahren: Das Auto ummelden bei Umzug in anderen Landkreis erfordert keinen Kennzeichenwechsel mehr. Du darfst dein bisheriges Nummernschild bundesweit behalten, was dir die Kosten für neue Schilder (ca. 30 bis 40 Euro) erspart. Dennoch muss die Adresse im Fahrzeugschein zwingend geändert werden. Wer dies vergisst, riskiert bei einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld, da die Halterdaten nicht mehr mit dem Melderegister übereinstimmen. Weitere Tipps zu Behördengängen findest du in unseren Verbraucher-News.
Welche Unterlagen brauche ich?
Damit der Besuch bei der Zulassungsstelle nicht an fehlenden Dokumenten scheitert, ist Vollständigkeit oberstes Gebot. Die benötigten Papiere unterscheiden sich leicht, je nachdem, ob du nur umziehst oder auch der Eigentümer wechselt.
| Dokument | Bei reinem Umzug | Bei Halterwechsel |
|---|---|---|
| Personalausweis / Reisepass | ✅ Zwingend erforderlich | ✅ Zwingend erforderlich |
| Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) | ✅ Zwingend erforderlich | ✅ Zwingend erforderlich |
| Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) | ❌ Nicht nötig (wenn Kennzeichen bleibt) | ✅ Zwingend erforderlich |
| Gültiger HU-Bericht (TÜV) | ✅ Zwingend erforderlich | ✅ Zwingend erforderlich |
| eVB-Nummer (Versicherung) | ❌ Nicht nötig | ✅ Zwingend erforderlich |
| SEPA-Lastschriftmandat (Kfz-Steuer) | ❌ Nicht nötig | ✅ Zwingend erforderlich |
Auto ummelden Online: So funktioniert i-Kfz
Das Auto ummelden Online ist 2026 der schnellste Weg. Über das Portal i-Kfz des Bundesministeriums kannst du dir den Weg zum Amt komplett sparen. Voraussetzung dafür ist ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), die dazugehörige PIN sowie die AusweisApp auf dem Smartphone.
Zudem müssen deine Fahrzeugpapiere über verdeckte Sicherheitscodes verfügen. Diese Codes zum Freirubbeln befinden sich auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (ausgestellt ab 2015) und Teil II (ausgestellt ab 2018). Nach der erfolgreichen Authentifizierung über die BundID gibst du die freigelegten Codes im Portal deiner örtlichen Zulassungsstelle ein. Das System prüft die Daten in Echtzeit. Die aktualisierten Dokumente sowie die neuen Plaketten (falls du das Kennzeichen wechselst) bekommst du anschließend bequem per Post nach Hause geschickt. Bis diese eintreffen, dient der digitale Bescheid als vorläufiger Nachweis für Kontrollen.
Ummeldung Kfz-Halterwechsel: Wenn das Fahrzeug den Besitzer wechselt
Kaufst du einen Gebrauchtwagen oder überschreibst ein Fahrzeug innerhalb der Familie, handelt es sich um eine Ummeldung Kfz-Halterwechsel. Hierbei ändern sich nicht nur die Adressdaten, sondern die gesamte steuerliche und versicherungstechnische Zuordnung. Bevor du das Auto ummelden kannst, musst du zwingend eine neue Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Die Versicherung übermittelt dir daraufhin eine siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).
Diese Nummer weist bei der Zulassungsstelle nach, dass das Fahrzeug ab dem Moment der Umschreibung versichert ist. Aus eigener Erfahrung weiß ich: Ohne gültige eVB-Nummer und das ausgefüllte SEPA-Mandat für den Zoll (Kfz-Steuer) schickt dich der Sachbearbeiter sofort wieder nach Hause. Achte bei einem privaten Autokauf auch auf die rechtlichen Rahmenbedingungen im Kaufvertrag.
Kosten 2026 im Überblick
Die Gebühren für die Kfz-Ummeldung sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) geregelt, können aber je nach Kommune leicht variieren. Wer beispielsweise in Berlin sein Auto ummelden möchte, zahlt oft geringfügig andere Beträge als in einem ländlichen Landkreis in Bayern. Laut dem ServicePortal Berlin und ähnlichen kommunalen Seiten gelten für 2026 folgende Richtwerte:
- Reine Adressänderung (gleicher Halter, gleicher Zulassungsbezirk): ca. 15,00 €
- Adressänderung mit Kennzeichenmitnahme (anderer Bezirk): ca. 17,50 €
- Halterwechsel (ohne neues Kennzeichen): ca. 20,00 € bis 25,00 €
- Halterwechsel (mit Wunschkennzeichen): ca. 30,00 € zzgl. 10,20 € für das Wunschkennzeichen und ca. 35,00 € für die Schilderprägung
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was brauche ich, um ein Auto umzumelden?
Für eine erfolgreiche Ummeldung nach einem Umzug benötigst du deinen gültigen Personalausweis (oder Reisepass mit Meldebescheinigung), die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie den Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (TÜV-Bericht). Findet zusätzlich ein Halterwechsel statt, sind auch der Fahrzeugbrief, eine eVB-Nummer der Versicherung und ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer Pflicht.
Was muss man bei einem Halterwechsel machen?
Bei einem Halterwechsel musst du das Auto ummelden und dabei die Eigentumsverhältnisse neu ordnen. Der neue Halter muss vorab eine Kfz-Versicherung abschließen, um die eVB-Nummer zu erhalten. Mit dieser Nummer, beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung, Ausweis, TÜV-Bericht und dem SEPA-Mandat für die Steuer geht der neue Besitzer dann zur Zulassungsstelle oder nutzt das Online-Portal.
Wie meldet man ein Auto auf eine andere Person um?
Die Umschreibung auf eine andere Person (z. B. ein Familienmitglied) funktioniert exakt wie bei einem normalen Autokauf. Die Zielperson benötigt eine eigene eVB-Nummer und muss die kompletten Fahrzeugpapiere (Teil I und II) bei der Behörde vorlegen. Wenn die andere Person nicht selbst zur Behörde gehen kann, musst du eine schriftliche Vollmacht sowie deren Original-Ausweis mitbringen.
Kann man im Bürgerbüro ein Auto ummelden?
Einige Kreise oder Gemeinden nehmen eine Ummeldung auch direkt im Einwohnermeldeamt – oft auch Bürgeramt oder Bürgerbüro genannt – vor. In diesem Fall werden die Fahrzeugpapiere bei der Anmeldung deines neuen Wohnsitzes direkt mit aktualisiert. Dies gilt jedoch meist nur für reine Adressänderungen innerhalb desselben Zulassungsbezirks. Bei einem Halterwechsel ist in der Regel die Kfz-Zulassungsstelle zuständig.
Kann ich beim Umzug in einen anderen Landkreis mein Kennzeichen behalten?
Ja, seit 2015 gilt die bundesweite Kennzeichenmitnahme. Wenn du beispielsweise von München nach Hamburg ziehst, darfst du dein Münchner Kennzeichen behalten. Du musst dein Auto ummelden, damit die Adresse im Fahrzeugschein stimmt, sparst dir aber die Kosten für neue Schilder. Meldest du das Fahrzeug später ab und kaufst ein neues, brauchst du für das neue Auto allerdings ein Hamburger Kennzeichen.