Ein betrunkener Radfahrer ist am späten Samstagnachmittag in Demmin aufgefallen. Der 27-jährige Mann wurde von der Polizei kontrolliert, nachdem er durch unsichere Fahrweise auffiel. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert, der strafrechtliche Konsequenzen hat.

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| Datum/Uhrzeit | 21.03.2026, 16:05 Uhr |
|---|---|
| Ort | Demmin, Goethestraße |
| Art des Einsatzes | Verkehrskontrolle, Trunkenheit im Verkehr |
| Beteiligte Kräfte | Funkstreifenwagenbesatzung des Polizeihauptrevieres Demmin |
| Verletzte/Tote | Keine |
| Sachschaden | Keiner |
| Ermittlungsstand | Ermittlungen wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet |
| Zeugenaufruf | Nein |
Auffällige Fahrweise führt zur Kontrolle
Die Beamten des Polizeihauptrevieres Demmin befanden sich in der Goethestraße, um einen anderen Sachverhalt zu klären. Dabei beobachteten sie den 27-jährigen Deutschen auf seinem Fahrrad. Seine Fahrweise ließ darauf schließen, dass er unter Alkoholeinfluss stand. (Lesen Sie auch: Aurich Fahrrad Alkohol: Betrunkener Radfahrer Gestoppt)
Was geschah nach der Kontrolle des betrunkenen Radfahrers?
Nachdem die Beamten den Radfahrer angehalten hatten, führten sie einen Atemalkoholtest durch. Dieser bestätigte den Verdacht: Der Wert lag deutlich über dem zulässigen Limit. Dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagt, und ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Die rechtlichen Konsequenzen bei Trunkenheit im Verkehr sind im Straßenverkehrsgesetz geregelt.
Einsatz-Übersicht
- Radfahrer fiel durch unsichere Fahrweise auf
- Atemalkoholtest positiv
- Weiterfahrt untersagt
- Ermittlungsverfahren eingeleitet
Ermittlungen aufgenommen
Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren gegen den 27-Jährigen wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Die Polizei Mecklenburg-Vorpommern wird den Fall weiter bearbeiten. Wie Presseportal berichtet, ereignete sich der Vorfall am 21.03.2026 gegen 16:05 Uhr. (Lesen Sie auch: Celle Verkehrsunfall Aktuell: Betrunkener Radfahrer Gestürzt)
Häufig gestellte Fragen
Welche Strafe droht bei Trunkenheit auf dem Fahrrad?
Bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall sogar der Verlust des Führerscheins, wenn man auch Inhaber einer Fahrerlaubnis ist.
Ab welchem Promillewert gilt man als fahruntüchtig auf dem Fahrrad?
Ab einem Promillewert von 1,6 gilt man auf dem Fahrrad als absolut fahruntüchtig. Bereits ab 0,3 Promille kann eine Strafanzeige erfolgen, wenn zusätzlich Ausfallerscheinungen vorliegen. (Lesen Sie auch: Unfall Radfahrer Nordhausen: Vorfahrtsfehler – Verletzt)

Kann man bei Trunkenheit auf dem Fahrrad den Führerschein verlieren?
Ja, auch wenn man „nur“ mit dem Fahrrad betrunken fährt, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, da die charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen infrage gestellt wird.







