Gilt die Zeit im Auto als Arbeitszeit, auch wenn man nicht selbst fährt? Ja, das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Wer während einer Dienstreise als Beifahrer sitzt, darf diese Zeit unter Umständen als Arbeitszeit anrechnen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer während der Fahrt Aufgaben erledigen muss oder sich bereithalten soll. Dienstreise Arbeitszeit steht dabei im Mittelpunkt.

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Zusammenfassung
- EuGH-Urteil weitet den Begriff der Arbeitszeit aus.
- Beifahrerzeit bei Dienstreisen kann als Arbeitszeit gelten.
- Unternehmen müssen Arbeitszeitnachweise genauer führen.
- Einhaltung des Arbeitsschutzes wird komplexer.
Neue Definition der Arbeitszeit
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sorgt für eine neue Betrachtung der Arbeitszeit. Bisher galt primär die Zeit als Arbeitszeit, in der ein Arbeitnehmer aktiv eine Arbeitsleistung erbringt. Nun rückt auch die Zeit in den Fokus, in der sich ein Arbeitnehmer zur Verfügung halten muss oder bestimmte Aufgaben während einer Reise erfüllt.
Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für Unternehmen. Sie müssen nun genauer dokumentieren, welche Tätigkeiten ihre Mitarbeiter während einer Dienstreise ausüben und wie lange diese dauern. Laut einer Meldung von Wiwo.de kann dies zu einem erhöhten administrativen Aufwand führen. (Lesen Sie auch: Dienstreise Arbeitszeit: Zählt Nickerchen als ?)
Was bedeutet das Urteil konkret für Dienstreisen?
Die Zeit, die ein Mitarbeiter während einer Dienstreise im Auto als Beifahrer verbringt, kann als Arbeitszeit gewertet werden, wenn der Mitarbeiter während dieser Zeit Anweisungen des Arbeitgebers befolgen muss, beispielsweise sich bereithalten soll, um Anrufe entgegenzunehmen oder E-Mails zu bearbeiten. Auch wenn der Mitarbeiter während der Fahrt arbeitet, beispielsweise Unterlagen sichtet oder Präsentationen vorbereitet, ist dies als Arbeitszeit anzurechnen.
Dies gilt unabhängig davon, ob der Mitarbeiter tatsächlich aktiv arbeitet oder sich lediglich bereithalten muss. Entscheidend ist, dass der Mitarbeiter während dieser Zeit nicht frei über seine Zeit verfügen kann.
Das Urteil des EuGH basiert auf der Auslegung der EU-Arbeitszeitrichtlinie. Diese Richtlinie soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer ausreichend Ruhezeiten haben und vor Überlastung geschützt werden. (Lesen Sie auch: Eugh Urteil Arbeitszeit: Nickerchen als Bezahlte Arbeit?)
Auswirkungen auf den Arbeitsschutz
Die großzügigere Definition der Arbeitszeit hat auch Auswirkungen auf den Arbeitsschutz. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeiten eingehalten werden, inklusive der Beifahrerzeit bei Dienstreisen. Dies kann die Planung von Dienstreisen erschweren und zu höheren Personalkosten führen.
Zudem müssen Unternehmen darauf achten, dass ihre Mitarbeiter ausreichend Pausen und Ruhezeiten haben. Wer lange im Auto sitzt, ermüdet schnell. Daher ist es wichtig, dass Unternehmen ihren Mitarbeitern ausreichend Gelegenheit zur Erholung geben.
Wie können Unternehmen reagieren?
Unternehmen sollten ihre Arbeitszeitmodelle überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Es ist ratsam, klare Regelungen für Dienstreisen zu treffen und die Arbeitszeit der Mitarbeiter während der Reise genau zu dokumentieren. Eine Möglichkeit ist die Einführung von Zeiterfassungssystemen, die auch die Beifahrerzeit berücksichtigen. (Lesen Sie auch: 1&1 Vodafone Probleme: Teure Abhängigkeit für ?)
Darüber hinaus sollten Unternehmen ihre Mitarbeiter sensibilisieren und über die neuen Regelungen informieren. Es ist wichtig, dass die Mitarbeiter wissen, welche Tätigkeiten während einer Dienstreise als Arbeitszeit gelten und wie sie diese dokumentieren können.

Haufe.de bietet einen Überblick über die wichtigsten Aspekte zum Thema Arbeitszeit bei Dienstreisen.
Die Rolle der Mitbestimmung
Bei der Umsetzung der neuen Regelungen zur Arbeitszeit spielen auch die Betriebsräte eine wichtige Rolle. Sie können mit dem Arbeitgeber Vereinbarungen treffen, wie die Arbeitszeit während Dienstreisen erfasst und vergütet wird. Auch bei der Gestaltung der Arbeitszeitmodelle haben die Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht.
Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Betriebsräte konstruktiv zusammenarbeiten, um praktikable Lösungen zu finden, die sowohl den Interessen der Arbeitnehmer als auch den betrieblichen Erfordernissen gerecht werden. Die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zum Thema Arbeitszeit können hierbei als Orientierung dienen. (Lesen Sie auch: Mitarbeiterführung Tipps: So Wird’s Kein Kuschelkurs!)
Häufig gestellte Fragen
Was zählt alles zur Arbeitszeit bei einer Dienstreise?
Zur Arbeitszeit bei einer Dienstreise zählt nicht nur die aktive Arbeitsleistung, sondern auch die Zeit, in der sich der Arbeitnehmer bereithalten muss oder Aufgaben während der Reise erledigt. Dies kann beispielsweise die Beantwortung von E-Mails oder die Vorbereitung von Präsentationen sein.
Wie müssen Unternehmen die Arbeitszeit bei Dienstreisen dokumentieren?
Unternehmen müssen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter während Dienstreisen genau dokumentieren. Dies kann beispielsweise durch Zeiterfassungssysteme oder detaillierte Tätigkeitsberichte erfolgen. Wichtig ist, dass die Dokumentation transparent und nachvollziehbar ist.
Gilt die neue Regelung auch für Minijobber und Teilzeitkräfte?
Ja, die neue Regelung zur Arbeitszeit bei Dienstreisen gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus. Auch Minijobber und Teilzeitkräfte haben Anspruch darauf, dass ihre Arbeitszeit während Dienstreisen korrekt erfasst und vergütet wird.






