Der Doppelname ist wieder möglich: Nach jahrelanger Debatte hat das Parlament in der Schweiz entschieden, dass Ehepaare künftig wieder einen Doppelnamen wählen können. Diese Regelung gilt sowohl mit als auch ohne Bindestrich. Das neue Namensrecht soll Paaren mehr Freiheit bei der Wahl ihres Familiennamens geben. Doppelname Wieder Möglich steht dabei im Mittelpunkt.

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Welche Änderungen bringt das neue Namensrecht?
Das neue Namensrecht ermöglicht es Ehepaaren, einen Doppelnamen zu führen, der aus den Nachnamen beider Partner besteht. Diese Option stand bisher nicht zur Verfügung. Paare können selbst entscheiden, ob sie einen Bindestrich zwischen den beiden Namen wünschen oder nicht. Diese Entscheidung soll die Tradition wahren und gleichzeitig moderne Bedürfnisse berücksichtigen. (Lesen Sie auch: Evp AFD Chatgruppe: Empörung über neue Mehrheiten…)
Die wichtigsten Fakten
- Ehepaare können wieder einen Doppelnamen wählen.
- Die Wahl des Doppelnamens ist mit oder ohne Bindestrich möglich.
- Das neue Namensrecht soll mehr Freiheit bei der Namenswahl bieten.
- Das Parlament hat die Änderung nach jahrelanger Debatte beschlossen.
Was bedeutet das für bestehende Ehen?
Für Paare, die bereits verheiratet sind, bietet das neue Gesetz die Möglichkeit, ihren Namen nachträglich zu ändern. Sie können beim zuständigen Amt einen Antrag stellen, um einen Doppelnamen anzunehmen. Dies gilt auch für Paare, die bisher einen gemeinsamen Familiennamen tragen. Die genauen Modalitäten und Fristen für die Antragsstellung werden noch bekannt gegeben.
Hintergrund der Entscheidung
Die Wiedereinführung des Doppelnamens ist das Ergebnis einer langen politischen Auseinandersetzung. Befürworter argumentierten, dass die bisherige Regelung die Wahlfreiheit der Paare einschränke. Gegner befürchteten eine Zunahme von Doppelnamen und eine damit verbundene Komplizierung des Namenswesens. SRF berichtet, dass die Entscheidung im Parlament letztlich mit breiter Mehrheit getroffen wurde. (Lesen Sie auch: Bei Oscar-Party: Liebescomeback bei Al Pacino?)
In der Schweiz wurde der Doppelname für Ehepaare vor einigen Jahren abgeschafft. Ziel war es, die Verwaltung zu vereinfachen und die Vielfalt der Nachnamen zu reduzieren. Die nun beschlossene Änderung soll den Wunsch vieler Paare nach einer individuelleren Namensgebung berücksichtigen.
Auswirkungen auf Kinder
Das neue Namensrecht hat auch Auswirkungen auf die Namensgebung von Kindern. Wenn sich die Eltern für einen Doppelnamen entscheiden, muss auch der Nachname des Kindes entsprechend gewählt werden. Hierbei gelten die üblichen Regelungen zur Bestimmung des Familiennamens des Kindes, die je nach Kanton variieren können. Es ist ratsam, sich frühzeitig bei den zuständigen Behörden zu informieren, um mögliche Komplikationen zu vermeiden. (Lesen Sie auch: Wiwo Jubiläum: 100 Jahre WirtschaftsWoche – Feiern…)
Die Anpassung des Namensrechts könnte auch Auswirkungen auf andere Lebensbereiche haben. So müssen beispielsweise Ausweisdokumente und Verträge entsprechend angepasst werden. Es ist ratsam, sich nach der Namensänderung umgehend um die Aktualisierung aller relevanten Dokumente zu kümmern. Informationen zu behördlichen Prozessen sind auf dem Schweizer Behördenportal zu finden.

Die Wiedereinführung des Doppelnamens in der Schweiz ist ein Schritt hin zu mehr Individualität und Wahlfreiheit bei der Namensgebung. Es bleibt abzuwarten, wie stark diese Möglichkeit von den Paaren tatsächlich genutzt wird und welche Auswirkungen dies auf die Gesellschaft haben wird. Wie die NZZ berichtet, wird die Umsetzung des neuen Gesetzes nun von den Kantonen vorbereitet. (Lesen Sie auch: SharkNinja: „Wir wollen bei jedem unserer Produkte…)











