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Eigenmietwert Aufschub: Bergkantone Fordern Mehr Zeit bis 2030

by Maik
7. Februar 2026
in Schweiz
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Der Eigenmietwert Aufschub wird von einigen Bergkantonen gefordert, die eine Abschaffung der Eigenmietwerte erst nach 2030 anstreben. Sie benötigen mehr Zeit, um die wegfallenden Einnahmen zu kompensieren und eine geeignete Ersatzsteuer zu entwickeln. Dies betrifft vor allem Kantone, die stark von den Einnahmen aus der Eigenmietwertbesteuerung abhängig sind.

Symbolbild zum Thema Eigenmietwert Aufschub
Symbolbild: Eigenmietwert Aufschub (Bild: Picsum)

Zusammenfassung

  • Bergkantone fordern Aufschub der Abschaffung des Eigenmietwerts bis nach 2030.
  • Grund ist der Bedarf an mehr Zeit zur Kompensation fehlender Einnahmen.
  • Ersatzsteuer soll entwickelt werden, um finanzielle Lücke zu schließen.
  • Volksentscheid zur Abschaffung des Eigenmietwerts führte zu dieser Debatte.

Warum fordern Bergkantone einen Aufschub der Abschaffung des Eigenmietwerts?

Die Bergkantone sehen sich mit erheblichen finanziellen Herausforderungen konfrontiert, wenn der Eigenmietwert abgeschafft wird. Diese Kantone sind in besonderem Maße auf die Einnahmen aus der Eigenmietwertbesteuerung angewiesen. Ein rascher Wegfall dieser Einnahmen würde zu erheblichen Budgetlücken führen, die kurzfristig nicht kompensiert werden könnten. Daher plädieren sie für einen Eigenmietwert Aufschub, um ausreichend Zeit für die Entwicklung und Implementierung einer alternativen Steuerquelle zu gewinnen.

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Die aktuelle Situation rund um den Eigenmietwert

Der Eigenmietwert, eine Besteuerung des fiktiven Mietertrags von selbstgenutztem Wohneigentum, steht seit längerem in der Kritik. Ein Volksentscheid hatte das Ziel, diese Steuer abzuschaffen. Die Umsetzung gestaltet sich jedoch komplex, da die Kantone unterschiedliche finanzielle Auswirkungen zu erwarten haben. Wie SRF berichtet, sind besonders Bergkantone betroffen.

Die Abschaffung des Eigenmietwerts würde für viele Hauseigentümer eine steuerliche Entlastung bedeuten, da sie keine Einkommenssteuer mehr auf den fiktiven Mietwert ihrer eigenen Immobilie zahlen müssten. Gleichzeitig würden jedoch die Steuereinnahmen der Kantone sinken, was insbesondere für finanzschwächere Kantone ein Problem darstellt. (Lesen Sie auch: Uri Initiative Lohn: Sechs Monate – Wirklich…)

Welche Alternativen zur Eigenmietwertbesteuerung werden diskutiert?

Um die wegfallenden Einnahmen aus der Eigenmietwertbesteuerung zu kompensieren, werden verschiedene Alternativen diskutiert. Eine Möglichkeit wäre die Erhöhung anderer Steuern, wie beispielsweise der Grundstücksteuer oder der Einkommenssteuer. Eine andere Option ist die Einführung einer neuen Steuer, die speziell auf Wohneigentum zugeschnitten ist. Die Kantone prüfen derzeit verschiedene Modelle, um eine tragfähige Lösung zu finden. Es ist wichtig, dass die neue Steuer fair und ausgewogen ist und die unterschiedlichen Interessen der Hauseigentümer und der Kantone berücksichtigt.

Die Entwicklung einer solchen Ersatzsteuer ist jedoch ein komplexer Prozess, der Zeit und sorgfältige Planung erfordert. Die Bergkantone argumentieren daher, dass ein Eigenmietwert Aufschub notwendig ist, um eine gut durchdachte und nachhaltige Lösung zu gewährleisten.

📌 Hintergrund

Der Eigenmietwert wurde ursprünglich eingeführt, um die Gleichbehandlung von Mietern und Eigentümern zu gewährleisten. Mieter zahlen Miete, die sie aus ihrem versteuerten Einkommen finanzieren, während Eigentümer den Vorteil des mietfreien Wohnens genießen. Der Eigenmietwert soll diesen Vorteil ausgleichen.

Die Rolle der Kantone bei der Steuergesetzgebung

In der Schweiz haben die Kantone eine hohe Autonomie in Steuerfragen. Sie können ihre eigenen Steuersätze festlegen und eigene Steuergesetze erlassen, solange diese nicht gegen das Bundesrecht verstoßen. Dies bedeutet, dass die Kantone bei der Abschaffung des Eigenmietwerts und der Einführung einer Ersatzsteuer eine wichtige Rolle spielen. Sie müssen sich untereinander abstimmen und eine Lösung finden, die für alle Kantone tragbar ist. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) unterstützt die Kantone bei diesem Prozess und koordiniert die verschiedenen Interessen. (Lesen Sie auch: Olympia 2026 Italien: Politischer Schatten über den…)

Welche Konsequenzen hätte ein zu schneller Wegfall des Eigenmietwerts?

Ein zu schneller Wegfall des Eigenmietwerts ohne eine adäquate Ersatzsteuer könnte schwerwiegende finanzielle Konsequenzen für die betroffenen Kantone haben. Es drohen Budgetdefizite, die zu Einsparungen in anderen Bereichen führen könnten, wie beispielsweise im Bildungs- oder Gesundheitswesen. Dies würde die Lebensqualität der Bevölkerung beeinträchtigen und die Attraktivität der Kantone als Wohn- und Wirtschaftsstandort gefährden. Ein sorgfältiger Übergang ist daher unerlässlich.

Die Bergkantone betonen, dass sie nicht gegen die Abschaffung des Eigenmietwerts sind, sondern lediglich mehr Zeit für die Vorbereitung und Umsetzung benötigen. Sie wollen sicherstellen, dass die finanziellen Auswirkungen für ihre Kantone tragbar sind und dass die Bevölkerung weiterhin von einer hohen Lebensqualität profitieren kann.

Wie geht es weiter mit der Abschaffung des Eigenmietwerts?

Die Debatte um die Abschaffung des Eigenmietwerts und die Einführung einer Ersatzsteuer wird in den kommenden Monaten und Jahren weitergehen. Die Kantone werden ihre Vorschläge ausarbeiten und mit dem Bund und anderen Interessengruppen diskutieren. Es ist zu erwarten, dass es zu Kompromissen und Anpassungen kommen wird, um eine für alle Seiten akzeptable Lösung zu finden. Die aktuellen Forderungen nach einem Eigenmietwert Aufschub zeigen die Komplexität der Thematik.

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Häufig gestellte Fragen

Warum ist die Abschaffung des Eigenmietwerts umstritten?

Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist umstritten, weil sie zwar Hauseigentümer entlastet, aber gleichzeitig zu Mindereinnahmen bei den Kantonen führt. Besonders Bergkantone sind stark von diesen Einnahmen abhängig, was die Suche nach einer tragfähigen Lösung erschwert.

Welche Vorteile hätte die Abschaffung des Eigenmietwerts für Hauseigentümer?

Die Abschaffung des Eigenmietwerts würde Hauseigentümer steuerlich entlasten, da sie keine Einkommenssteuer mehr auf den fiktiven Mietwert ihrer eigenen Immobilie zahlen müssten. Dies könnte die Attraktivität von Wohneigentum erhöhen.

Wie könnten die Kantone die wegfallenden Einnahmen kompensieren?

Die Kantone könnten die wegfallenden Einnahmen durch die Erhöhung anderer Steuern oder die Einführung einer neuen Steuer auf Wohneigentum kompensieren. Es werden verschiedene Modelle geprüft, um eine faire und ausgewogene Lösung zu finden. (Lesen Sie auch: Mehrwertsteuer Erhöhung: Mitte fordert Soziale Lösung)

Was bedeutet der geforderte Aufschub konkret für die Umsetzung?

Der geforderte Eigenmietwert Aufschub bedeutet, dass die Abschaffung des Eigenmietwerts nicht wie ursprünglich geplant umgesetzt wird, sondern erst nach 2030 erfolgen soll. Dies gibt den Kantonen mehr Zeit, um sich auf die finanziellen Auswirkungen vorzubereiten.

Welche Rolle spielt der Bund bei der Abschaffung des Eigenmietwerts?

Der Bund unterstützt die Kantone bei der Abschaffung des Eigenmietwerts und koordiniert die verschiedenen Interessen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) spielt dabei eine wichtige Rolle.

Fazit

Die Forderung nach einem Eigenmietwert Aufschub durch Bergkantone verdeutlicht die komplexen Herausforderungen bei der Abschaffung des Eigenmietwerts. Die Kantone benötigen ausreichend Zeit, um die finanziellen Auswirkungen zu bewältigen und eine tragfähige Ersatzsteuer zu entwickeln. Die Debatte wird in den kommenden Monaten und Jahren weitergehen, und es ist zu erwarten, dass es zu Kompromissen und Anpassungen kommen wird.

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Symbolbild: Eigenmietwert Aufschub (Bild: Picsum)
Tags: Eigenmietwert Abschaffungeigenmietwert aufschubErsatzsteuerGebirgskantoneImmobilien SchweizKantoneSteuer EinnahmenVolksentscheidWohneigentum
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