Ein aufmerksamer Zeuge verhinderte in Demmin einen Einbruchsversuch in das dortige Amt in der Goethestraße. Der Zeuge alarmierte in der Nacht die Polizei, die daraufhin drei Personen stellte. Ob es sich tatsächlich um einen versuchten Einbruch handelte, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Einbruchsversuch Demmin steht dabei im Mittelpunkt.

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Chronologie des Einsatzes
Ein Zeuge beobachtet verdächtige Personen am Amt in der Goethestraße und informiert die Polizei.
Die Polizei trifft am Amt ein und stellt drei Personen.
Die Polizei sichert den Bereich und beginnt mit den Ermittlungen. (Lesen Sie auch: POL-Bremerhaven: Falsche Polizisten bestehlen 69-Jährige)
Was ist bisher bekannt?
Nach derzeitigem Kenntnisstand hat ein Zeuge in der Nacht verdächtige Aktivitäten am Amt in Demmin bemerkt und die Polizei alarmiert. Die Beamten konnten daraufhin drei Personen stellen. Ob es sich bei den Handlungen der Personen tatsächlich um einen Einbruchsversuch handelte, wird derzeit ermittelt. Die Polizei konnte dies bislang nicht bestätigen.
Das ist passiert
- Ein Zeuge bemerkte verdächtige Personen am Amt in Demmin.
- Die Polizei wurde alarmiert und traf am Tatort ein.
- Drei Personen wurden von der Polizei gestellt.
- Die Ermittlungen zum Verdacht eines Einbruchsversuchs laufen.
Wie geht es jetzt weiter?
Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Im Fokus steht die Klärung, ob die drei gestellten Personen tatsächlich einen Einbruch in das Amt in Demmin beabsichtigten oder ob ein anderer Grund für ihre Anwesenheit vorlag. Die Spurensicherung am Tatort wurde durchgeführt. Die Vernehmung der drei Personen steht noch aus.
Die Ermittlungen der Polizei dauern an. Weitere Informationen werden voraussichtlich nach Abschluss der ersten Vernehmungen bekannt gegeben.
Was bedeutet ein Einbruchsversuch rechtlich?
Ein Einbruchsversuch ist strafbar, auch wenn der Einbruch selbst nicht vollendet wurde. Das Strafgesetzbuch sieht für den Versuch eines Einbruchs ebenfalls eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor. Die genaue Strafhöhe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. (Lesen Sie auch: BPOLI EBB: Schleusung aufgedeckt)
Dieser Artikel basiert auf einer Meldung von: Presseportal
Häufig gestellte Fragen
Was genau wird als Einbruchsversuch gewertet?
Ein Einbruchsversuch liegt vor, wenn eine Person Handlungen vornimmt, die darauf abzielen, in ein Gebäude einzudringen, um beispielsweise etwas zu entwenden, aber aus verschiedenen Gründen nicht erfolgreich ist. Dies kann das Aufhebeln eines Fensters oder das Manipulieren eines Schlosses umfassen. (Lesen Sie auch: Feuerwehreinsatz ölspur in Reichenau: Ursache & Details!)
Welche Strafe droht bei einem versuchten Einbruch in Demmin?
Die Strafe für einen versuchten Einbruch richtet sich nach dem Strafgesetzbuch und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem entstandenen Schaden und den persönlichen Umständen des Täters. Es können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen verhängt werden.
Wie kann man sich vor Einbrüchen schützen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich vor Einbrüchen zu schützen. Dazu gehören beispielsweise der Einbau von einbruchhemmenden Fenstern und Türen, die Installation einer Alarmanlage, die Anwesenheitssimulation während der Abwesenheit und die Aufmerksamkeit in der Nachbarschaft.
Was soll ich tun, wenn ich einen Einbruchsversuch beobachte?
Wenn Sie einen Einbruchsversuch beobachten, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen und dabei möglichst genaue Angaben zum Ort, den beteiligten Personen und deren Handlungen machen. Achten Sie dabei auf Ihre eigene Sicherheit und bringen Sie sich nicht in Gefahr.
Wo finde ich weitere Informationen zur Kriminalprävention?
Weitere Informationen zur Kriminalprävention erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle, bei Beratungsstellen oder auf den Webseiten der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Dort finden Sie hilfreiche Tipps und Ratschläge zum Schutz vor Einbrüchen und anderen Straftaten. (Lesen Sie auch: Wohnhausbrand Berlin: Feuerwehr Rettet viele Menschenleben)








