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Home Schweiz

MillionenErbschaft für Gemeinde: Wenn Verstorbene keine

by Michelle Möhring
17. März 2026
in Schweiz
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erbschaft
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Eine unerwartete Erbschaft beschert der Gemeinde Bergdietikon im Kanton Aargau einen unverhofften Geldsegen. Wie die „Aargauer Zeitung“ berichtet, hinterlässt ein 91-jähriger Einwohner, der keine Erben hatte, der Gemeinde ein Vermögen von 1,582 Millionen Franken. Dieser Fall wirft ein Schlaglicht auf die Frage, was passiert, wenn Menschen ohne Testament und ohne nahestehende Angehörige versterben.

Symbolbild zum Thema Erbschaft
Symbolbild: Erbschaft (Bild: Picsum)

Hintergrund: Was geschieht mit einem Nachlass ohne Erben?

In der Schweiz ist die gesetzliche Erbfolge klar geregelt. Wenn eine Person stirbt, ohne ein Testament oder einen Erbvertrag hinterlassen zu haben, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese sieht vor, dass zuerst die Nachkommen des Verstorbenen erben. Sind keine Kinder vorhanden, erben die Eltern und deren Nachkommen, also die Geschwister des Verstorbenen. Gibt es auch keine Geschwister oder Eltern mehr, erben die Grosseltern und deren Nachkommen. Sind keine Erben der genannten Stämme vorhanden, so erbt der Kanton, in dem der letzte Wohnsitz des Verstorbenen lag. Die Schweizer Behörden informieren umfassend über diese Regelungen. (Lesen Sie auch: Die ersten Bilder zu "Dune 3" sind…)

Aktuelle Entwicklung: Millionen für Aargauer Gemeinde

Der Fall in Bergdietikon ist ein Beispiel dafür, wie diese Regelung in der Praxis aussieht. Der 91-jährige Verstorbene hinterliess weder ein Testament noch nahe Angehörige. Gemäss der „Aargauer Zeitung“ erhält die Gemeinde Bergdietikon nun 1,582 Millionen Franken. Ein Drittel davon geht an die Gemeinde, zwei Drittel an den Kanton Aargau. Wie Blick berichtet, sind solche Erbschaften nicht alltäglich, kommen aber regelmässig vor. Im Jahr 2025 gab es im Kanton Aargau neun solcher Fälle, wobei die Beträge stark variierten.

Die Gemeindeschreiberin von Bergdietikon, Jenny Jaun, bedauert laut „20 Minuten“, dass der Verstorbene seinen Nachlass nicht geregelt hat. Sie merkt an, dass die Gemeinde den gesamten Aufwand für die Abwicklung trägt, aber nur zu einem Drittel am Nachlass beteiligt wird. Zuvor wurde im Amtsblatt ein Erbenruf publiziert, doch meldete sich niemand. (Lesen Sie auch: Insta360 X5 Angebot: Amazon senkt Preis Massiv!)

Reaktionen und Einordnung

Die unverhoffte Erbschaft führt in Bergdietikon zu einem positiven Finanzergebnis für das Jahr 2025. Solche Zusatzeinnahmen können für Gemeinden von grosser Bedeutung sein, um Projekte zu finanzieren oder den Steuerfuss zu senken. Gleichzeitig wirft der Fall Fragen nach der Bedeutung der Nachlassplanung auf. Ein Testament oder ein Erbvertrag ermöglicht es, den eigenen Nachlass nach den eigenen Wünschen zu verteilen und Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden. Es gibt zahlreiche Informationen und Merkblätter zum Erbrecht, die bei der Nachlassplanung helfen.

Was bedeutet das für die Gemeinde?

Die Gemeinde Bergdietikon kann die unverhoffte Finanzspritze gut gebrauchen. Wie die Gelder konkret eingesetzt werden, ist noch nicht entschieden. Denkbar ist, dass sie in die Infrastruktur investiert werden oder zur Entlastung des Gemeindehaushaltes beitragen. Für die Einwohner von Bergdietikon bedeutet die Erbschaft möglicherweise eine Stabilisierung oder sogar Senkung der Steuern. Es zeigt auch, wie wichtig es ist, sich mit dem Thema Nachlassplanung auseinanderzusetzen, um sicherzustellen, dass das eigene Vermögen im Sinne der eigenen Wünsche verteilt wird. (Lesen Sie auch: Spritpreise Aktuell: Iran-Krieg Lässt Tanken Teurer Werden)

FAQ zum Thema Erbschaft

Häufig gestellte Fragen zu erbschaft

Was passiert mit meinem Vermögen, wenn ich keine Erben habe und kein Testament hinterlasse?

Wenn Sie keine Erben haben und kein Testament hinterlassen, erbt in der Schweiz der Kanton, in dem Sie zuletzt gewohnt haben. Ihr Vermögen fällt somit an den Staat, der es für öffentliche Zwecke verwendet.

Detailansicht: Erbschaft
Symbolbild: Erbschaft (Bild: Picsum)

Kann ich mein Testament auch handschriftlich verfassen?

Ja, in der Schweiz ist es möglich, ein Testament handschriftlich zu verfassen. Es muss jedoch vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein, um gültig zu sein. Es empfiehlt sich, das Testament beim zuständigen Amt zu hinterlegen. (Lesen Sie auch: Marktunsicherheit öl: Asiens Anleger in Sorge?)

Welche Rolle spielt ein Erbvertrag bei der Nachlassplanung?

Ein Erbvertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem Erblasser und seinen Erben, in der die Verteilung des Nachlasses geregelt wird. Im Gegensatz zum Testament bedarf der Erbvertrag der Zustimmung aller beteiligten Parteien und bietet somit eine höhere Sicherheit.

Was ist der Unterschied zwischen einem Testament und einem Erbvertrag?

Ein Testament ist eine einseitige Verfügung des Erblassers, während ein Erbvertrag eine zweiseitige Vereinbarung zwischen dem Erblasser und seinen Erben darstellt. Der Erbvertrag bedarf der Zustimmung aller Parteien, während das Testament vom Erblasser jederzeit widerrufen werden kann.

Wie hoch sind die Erbschaftssteuern in der Schweiz?

Die Erbschaftssteuern sind in der Schweiz kantonal geregelt. In den meisten Kantonen sind Erbschaften an Ehepartner und direkte Nachkommen steuerfrei. Für andere Erben können je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Nachlasses Steuern anfallen.

Die Bedeutung der Nachlassplanung

Der Fall der Gemeinde Bergdietikon zeigt, wie wichtig es ist, sich frühzeitig mit der Nachlassplanung auseinanderzusetzen. Ein Testament oder ein Erbvertrag gibt Ihnen die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, wer Ihr Vermögen erhalten soll. Ohne eine solche Regelung greift die gesetzliche Erbfolge, die möglicherweise nicht Ihren Wünschen entspricht. Es ist ratsam, sich von einem Notar oder einem Anwalt beraten zu lassen, um die optimale Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.

Illustration zu Erbschaft
Symbolbild: Erbschaft (Bild: Picsum)
MM
Autor dieses Beitrags

Michelle Möhring

Redakteurin

Michelle Möhring ist Redakteurin bei Rathausnachrichten.de und berichtet über gesellschaftliche Themen, Kulturereignisse und lokale Veranstaltungen. Ihr Fokus liegt auf menschennahen Geschichten aus der Region.

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Tags: AargauErbenErbschaftFinanzenGemeindeNachlassTestament
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Michelle Möhring Redakteurin

Michelle Möhring ist Redakteurin bei Rathausnachrichten.de und berichtet über gesellschaftliche Themen, Kulturereignisse und lokale Veranstaltungen. Ihr Fokus liegt auf menschennahen Geschichten aus der Region.

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