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Home Panorama

Alpinismus: Tod am Berg – selbstloser Akt oder fahrlässige Tötung?

by Maik
19. Februar 2026
in Panorama
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erfrieren großglockner
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Emotionale Worte, aber kein Schuldbekenntnis: Was passierte wirklich in jener Nacht am höchsten Gipfel Österreichs? Ist der Freund der Toten für ihr Erfrieren verantwortlich?

Im Prozess um eine erfrorene Bergsteigerin auf dem Großglockner in Österreich hat ihr angeklagter Partner die Verantwortung für den Tod von sich gewiesen. Während die Staatsanwaltschaft und der Richter des Innsbrucker Landesgerichts auf mutmaßliche Fehler des 37-Jährigen hinwiesen, stellte er selbst die Stunden vor dem Tod seiner Freundin auf dem höchsten Berg Österreichs anders dar.

An einem Wintermorgen im Januar 2025 war das Paar gemeinsam zu der Bergtour aufgebrochen. Nach Mitternacht starb die junge Frau in schlechtem Wetter alleine knapp unterhalb des 3.798 Meter hohen Gipfels. Ihr Freund habe sie „schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert“ zurückgelassen, sagte der Staatsanwalt.

„Geh jetzt, geh!“ 

„Geh jetzt, geh!“ – Mit diesen Worten habe die Frau ihren Freund selbst gebeten, sie in der für beiden gefährlichen Situation alleine zu lassen und Hilfe zu holen, schilderte hingegen der Angeklagte. „Sie hat mir dadurch das Leben gerettet“, meinte er. Er betonte, „dass es mir unendlich leid tut, was passiert ist, und wie es passiert ist.“ Schuldig bekannte er sich aber nicht.

Der Mann ist wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt. Ihm drohen bis zu drei Jahre Haft. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft agierte er faktisch als Bergführer seiner weniger erfahrenen Freundin und beging dabei viele schwere Fehler.

Die Anklagebehörde meint, dass er die mangelnde Erfahrung seiner Freundin nicht berücksichtigt und nicht für die nötige Ausrüstung gesorgt habe.

Tod im Überblick

Auch habe er nicht rechtzeitig am letzten möglichen Umkehr-Punkt auf der Route kehrt gemacht, obwohl ein starker Wind für eine Fühltemperatur von minus 20 Grad gesorgt habe.

„Tour immer gemeinsam geplant“

Als ein Polizeihubschrauber spätabends in der Dunkelheit zu dem Paar am Berg aufstieg, setzte der Mann keinen Notruf ab. Erst nach Mitternacht habe er die Alpinpolizei kontaktiert, aber nicht mehr auf Anrufe der Einsatzkräfte reagiert. 

Der Angeklagte betonte hingegen, dass seine Freundin ebenfalls begeisterte Bergsteigerin und sehr sportlich gewesen sei. „Wir haben die Tour immer gemeinsam geplant und die Entscheidungen gemeinsam getroffen“, sagte er – entgegen seinen früheren Aussagen, in denen er sich als der Verantwortliche der Gipfelbesteigung beschrieben hatte.Vor Gericht erklärte der Mann, dass er sich seine Bergsteiger-Kenntnisse selbst in der Praxis und mit Online-Videos beigebracht habe. Kurse habe er nie belegt. Die Eltern der Verstorbenen schilderten ihre Tochter vor Gericht als äußerst willensstark.

Der auf Alpin-Fälle spezialisierte Richter ist selbst ein erfahrener Bergretter. Er wies darauf hin, dass die Verstorbene offenbar wenig oder keine Erfahrung im hochalpinen Gelände im Winter gehabt habe. Winter-Besteigungen seien im Vergleich zum Sommer „eine andere Galaxie“, sagte er. 

„Das müssen Sie als Bergsteiger wissen“

Der Jurist stellte auch viele Fragen zu Seiltechniken und Notfallmaßnahmen, die der Angeklagte nicht angewendet hatte. „Das müssen Sie als Bergsteiger wissen“, sagte der Richter etwa zur Tatsache, dass der 37-Jährige die Einsatzkräfte nicht richtig über die totale Erschöpfung seiner Freundin informiert habe.In den Bergen Österreichs passieren pro Jahr durchschnittlich rund 8.400 Unfälle, und knapp 300 Menschen sterben, wie das Kuratorium für alpine Sicherheit berechnet hat. Viele der Todesfälle passieren wegen Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Stürzen. Tod durch Erfrierung oder Erschöpfung scheint in der Statistik äußerst selten auf.

Hintergründe zu Tod

Nur wenige Bergunfälle landen vor Gericht. Denn die Justiz betone die Eigenverantwortung beim Bergsteigen, erklärte der Alpin-Experte Robert Wallner der Deutschen Presse-Agentur. Der Jurist hat früher jahrelang als Staatsanwalt in Innsbruck solche Fälle bearbeitet.

Doch in diesem Prozess argumentiert die Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte aufgrund seiner größeren Erfahrung faktisch als Bergführer agiert und deshalb besondere Sorgfaltspflichten gehabt habe.

Verunsicherung in der Alpin-Szene

Dies sorge für Aufsehen in der Bergsteiger-Szene, sagte Wallner. „Viele sind jetzt verunsichert und glauben, dass sie immer für die ganze Gruppe Verantwortung tragen und unter Umständen sogar alleine deshalb haften, weil sie besser qualifiziert sind“, sagte er. Das sei aber nicht der Fall. Denn laut österreichischer Rechtssprechung müsste der höher Qualifizierte auch wirklich am Berg die Leitung übernehmen, um juristisch als „faktischer Führer“ eingestuft zu werden.Der Richter wollte am Abend ein Urteil fällen – trotz mehr als einem Dutzend Zeugen, die am Nachmittag befragt werden sollten.

Quelle: Stern

Tags: Alpen UnglückAlpinismus GefahrBergrettungBergsteigen UnfallBergsteigerin Erfrorenerfrieren großglocknerFahrlässige TötungGroßglockner TodProzess Innsbruck
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