Ein Exhibitionist in Eberbach belästigte am Montagnachmittag zwei neunjährige Mädchen in der Steigestraße. Der unbekannte Mann zeigte sich den Kindern auf einer Grünfläche in unsittlicher Weise. Die Polizei sucht nun nach Zeugen, die Hinweise zu dem Täter geben können. Exhibitionist Eberbach steht dabei im Mittelpunkt.

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Einsatz-Übersicht
- Datum/Uhrzeit: Montagnachmittag, ca. 16:50 Uhr
- Ort: Eberbach, Steigestraße
- Art des Einsatzes: Exhibitionistische Handlung
- Beteiligte Kräfte: Polizei Eberbach
- Verletzte/Tote: Keine
- Sachschaden: Nicht bekannt
- Ermittlungsstand: Zeugenaufruf
- Zeugenaufruf: Ja, Telefonnummer siehe unten
Was ist bisher bekannt?
Am Montagnachmittag, gegen 16:50 Uhr, ereignete sich in der Steigestraße in Eberbach ein exhibitionistischer Vorfall. Ein bislang unbekannter Mann belästigte zwei neunjährige Mädchen, indem er sich ihnen auf einer Grünfläche in schamverletzender Weise zeigte. Die Mädchen blieben unverletzt. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. (Lesen Sie auch: POL-OG: Muggensturm, L607 – Größerer Sachschaden nach…)
Wie können Zeugen helfen?
Die Polizei Eberbach bittet Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben oder Hinweise zur Identität des Täters geben können, sich zu melden. Sachdienliche Hinweise nimmt das Polizeirevier Eberbach unter der Telefonnummer 06271/92100 entgegen.
Wer hat am Montagnachmittag gegen 16:50 Uhr in der Steigestraße in Eberbach etwas Verdächtiges beobachtet, das mit der Tat in Verbindung stehen könnte? Ihre Beobachtungen können für die Aufklärung des Falls entscheidend sein. (Lesen Sie auch: Verkehrsunfall Wittmund: Vorfahrtsmissachtung und Unfallflucht)
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet exhibitionistische Handlung?
Eine exhibitionistische Handlung liegt vor, wenn sich eine Person in der Öffentlichkeit entblößt oder sexuelle Handlungen vornimmt, um andere zu schockieren oder sexuell zu erregen. Solche Handlungen sind in Deutschland strafbar.
Wie sollten sich Kinder bei einer exhibitionistischen Handlung verhalten?
Kinder sollten in einer solchen Situation sofort den Kontakt abbrechen, sich entfernen und einer vertrauten Person (Eltern, Lehrer, etc.) oder der Polizei von dem Vorfall berichten. Es ist wichtig, dass Kinder wissen, dass sie keine Schuld an der Situation tragen. (Lesen Sie auch: Unfall Bakum A1: PKW Kracht in Baustellenfahrzeug)
Welche Strafe droht einem Exhibitionisten?
Exhibitionistische Handlungen können in Deutschland mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Die genaue Strafe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Wo kann ich mich melden, wenn ich Opfer einer exhibitionistischen Handlung geworden bin?
Opfer einer exhibitionistischen Handlung können sich an die Polizei, eine Beratungsstelle oder eine Opferschutzorganisation wenden. Dort erhalten sie Unterstützung und Informationen über ihre Rechte. (Lesen Sie auch: Farbschmierereien Bremen: Vandalismus in Burglesum!)
Dieser Artikel basiert auf einer Meldung von: Presseportal. Die Polizei bittet um Mithilfe bei der Aufklärung der Tat. Informationen zum Polizeirevier Eberbach finden sich auf der Webseite der Polizei Baden-Württemberg. Allgemeine Informationen zum Thema Exhibitionismus bietet Wikipedia.











