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Home Blaulicht News

Exhibitionist Stuttgart Belästigt Frau: Polizei Sucht Zeugen

by Rathaus Nachrichten
14. Februar 2026
in Blaulicht News
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📅 Aktualisiert: 14. Februar 2026
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✅ Geprüft

Ein Exhibitionist hat in Stuttgart-Zuffenhausen eine junge Frau belästigt. Der Vorfall ereignete sich am Freitag in einem Drogeriemarkt in der Unterländer Straße, als ein unbekannter Mann vor einer 17-Jährigen sein Geschlechtsteil entblößte. Die Polizei Stuttgart sucht nun nach Zeugen, die Hinweise zu dem Täter geben können. Exhibitionist Stuttgart steht dabei im Mittelpunkt.

Symbolbild zum Thema Exhibitionist Stuttgart
Symbolbild: Exhibitionist Stuttgart (Bild: Picsum)
📑 Inhaltsverzeichnis
+
  • Was wird dem Täter vorgeworfen?
  • Der Vorfall im Detail
  • Zeugen gesucht: Wer kann Hinweise geben?
  • Wie geht es weiter?
  • Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Fakten

  • Tatort: Drogeriemarkt, Unterländer Straße, Stuttgart-Zuffenhausen
  • Tatzeit: Freitag, kurz vor 14:00 Uhr
  • Opfer: 17-jährige Frau
  • Täter: Unbekannter Mann

Was wird dem Täter vorgeworfen?

Dem Exhibitionisten wird exhibitionistische Handlung vorgeworfen, gemäß § 183 StGB. Diese Straftat liegt vor, wenn jemand in der Öffentlichkeit sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich andere belästigt. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Täter eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Der Vorfall im Detail

Die 17-jährige Frau befand sich zum Zeitpunkt der Tat in dem Drogeriemarkt, um Einkäufe zu erledigen. Plötzlich näherte sich ihr der unbekannte Mann und entblößte sein Glied. Die junge Frau reagierte geschockt und wandte sich ab. Der Täter flüchtete daraufhin aus dem Geschäft. Die Polizei wurde umgehend informiert und leitete eine Fahndung ein. Bisher konnte der Täter jedoch nicht gefasst werden. (Lesen Sie auch: Schwerer Unfall Oldenburg: 20-Jähriger Verunglückt auf Osterkampsweg)

⚠️ Hintergrund

Exhibitionismus ist eine sexuelle Neigung, bei der die Erregung durch das Entblößen der Genitalien vor anderen Personen, meist Fremden, erreicht wird. Es ist wichtig zu betonen, dass Exhibitionismus nicht mit sexuellem Missbrauch gleichzusetzen ist, aber dennoch eine Form sexueller Belästigung darstellt.

Zeugen gesucht: Wer kann Hinweise geben?

Das Polizeipräsidium Stuttgart bittet Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben oder Hinweise zu dem Täter geben können, sich zu melden. Sachdienliche Hinweise werden unter der Telefonnummer +4971189905778 oder per E-Mail an stuttgart.zuffenhausen@polizei.bwl.de entgegengenommen. Die Polizei hat zudem ein Aktenzeichen unter dem der Fall geführt wird (240213-1400-S).

Die Polizei erhofft sich durch die Mithilfe der Bevölkerung, den exhibitionist in Stuttgart-Zuffenhausen schnellstmöglich zu identifizieren und zur Rechenschaft zu ziehen. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger hat oberste Priorität. Wie Presseportal berichtet, laufen die Ermittlungen auf Hochtouren. (Lesen Sie auch: Ochsenhausen Polizei: Angriff auf Beamte in der…)

Wie geht es weiter?

Die Ermittlungen der Polizei laufen weiter. Die Auswertung von Überwachungskameras und die Befragung von Zeugen sollen zur Identifizierung des Täters führen. Die Polizei verstärkt zudem ihre Präsenz in der Gegend, um weitere exhibitionistische Handlungen zu verhindern. Informationen zum Thema sexuelle Belästigung finden sich auch auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Opfer von sexueller Belästigung können sich jederzeit an die Polizei oder an Beratungsstellen wenden. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg informiert auf seiner Webseite über vorbeugende Maßnahmen gegen Kriminalität.

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📰 Redaktion
✓ Geprüfter Inhalt

Häufig gestellte Fragen

Was versteht man unter einer exhibitionistischen Handlung?

Eine exhibitionistische Handlung liegt vor, wenn eine Person in der Öffentlichkeit ihr Geschlechtsteil entblößt, um andere zu schockieren oder sexuell zu erregen. Diese Handlung ist strafbar, wenn sie eine Belästigung für andere darstellt.

Detailansicht: Exhibitionist Stuttgart
Symbolbild: Exhibitionist Stuttgart (Bild: Picsum)

Welche Strafe droht einem Exhibitionisten in Deutschland?

Ein Exhibitionist kann in Deutschland mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden. Die genaue Höhe der Strafe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Wie sollte man sich verhalten, wenn man Zeuge einer exhibitionistischen Handlung wird?

Wenn Sie Zeuge einer exhibitionistischen Handlung werden, sollten Sie umgehend die Polizei informieren und versuchen, sich Details zum Täter zu merken oder zu notieren. Vermeiden Sie eine direkte Konfrontation mit dem Täter. (Lesen Sie auch: Wohnungseinbruch Mannheim: Bargeld aus Erdgeschosswohnung Gestohlen)

Wo können sich Opfer von exhibitionistischen Handlungen Hilfe suchen?

Opfer von exhibitionistischen Handlungen können sich an die Polizei, Beratungsstellen oder an das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen wenden. Diese Stellen bieten Unterstützung und Beratung für Betroffene.

Der aktuelle Fall eines Exhibitionisten in Stuttgart zeigt, dass sexuelle Belästigung weiterhin ein Problem darstellt. Es ist wichtig, dass solche Taten konsequent verfolgt werden, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.

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Illustration zu Exhibitionist Stuttgart
Symbolbild: Exhibitionist Stuttgart (Bild: Picsum)
Tags: DrogeriemarktExhibitionismusexhibitionist stuttgartÖffentliche SicherheitPolizei StuttgartSexuelle BelästigungStraftatUnterländer StraßeZeugen GesuchtZuffenhausen
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