Wer ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs ist, muss mit Konsequenzen rechnen. In einer Nacht vollstreckte die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf gleich drei Haftbefehle, die allesamt auf das Fahren ohne Fahrerlaubnis zurückzuführen sind. Die betroffenen Personen erwartet nun ein Strafverfahren.

Kontrollen in Görlitz, Krauschwitz und Weißwasser
Die Kontrollen, die zur Festnahme der Personen führten, fanden in den frühen Morgenstunden statt. Beamte der Bundespolizei waren in den Gebieten von Görlitz, Krauschwitz und Weißwasser im Einsatz. Bei der Überprüfung der Verkehrsteilnehmer stellten sie fest, dass gegen drei von ihnen Haftbefehle vorlagen. Alle drei betrafen das Delikt des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. (Lesen Sie auch: Ohne Fahrerlaubnis (Ahrensfelde))
Zusammenfassung
- Drei Haftbefehle wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vollstreckt
- Kontrollen in Görlitz, Krauschwitz und Weißwasser
- Betroffene erwartet Strafverfahren
- Bundespolizei verstärkt Kontrollen
Wie wird Fahren ohne Fahrerlaubnis geahndet?
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Wer ohne die erforderliche Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe rechnen. Das Strafgesetzbuch sieht hier empfindliche Strafen vor.
Haftbefehle vollstreckt: Was bedeutet das?
Ein Haftbefehl wird von einem Gericht erlassen, wenn ein dringender Tatverdacht besteht und bestimmte Haftgründe vorliegen. Im Fall des Fahrens ohne Fahrerlaubnis kann ein Haftbefehl erlassen werden, wenn beispielsweise die betroffene Person bereits einschlägig vorbestraft ist oder Fluchtgefahr besteht. Die Vollstreckung eines Haftbefehls bedeutet, dass die Person festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt gebracht wird. (Lesen Sie auch: PKW Diebstahl Achern: PKW Achern: Jugendlicher Verursacht…)
Die Informationen in diesem Artikel dienen nur der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Im konkreten Fall sollte immer ein Rechtsanwalt konsultiert werden.
Bundespolizei verstärkt Kontrollen
Die Bundespolizei hat angekündigt, die Kontrollen zur Bekämpfung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in der Region weiter zu verstärken. Ziel ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und Straftaten zu verhindern. Die Beamten appellieren an alle Verkehrsteilnehmer, sich stets an die geltenden Gesetze und Vorschriften zu halten. (Lesen Sie auch: Polizei Peine: Pol-Sz: Pressemitteilung der Polizei Peine)
Ausblick
Die drei Personen, gegen die Haftbefehle vollstreckt wurden, werden sich nun vor Gericht verantworten müssen. Ihnen drohen empfindliche Strafen. Die Bundespolizei wird auch weiterhin konsequent gegen das Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgehen. Wie Presseportal berichtet, sollen die Kontrollen intensiviert werden. Die Polizei bittet Zeugen, sich zu melden. Hinweise nimmt die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf entgegen.








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