Wer ohne Fahrerlaubnis fährt, riskiert nicht nur hohe Geldstrafen, sondern auch eine Freiheitsstrafe. Im thüringischen Blankenhain wurden am Wochenende zwei Männer ohne gültige Fahrerlaubnis erwischt, nachdem sie mit einem Pkw auf ein Privatgrundstück gefahren und geflüchtet waren.

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Verkehrs-Info
- Fahren Ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat.
- Es drohen Geldstrafen und Freiheitsstrafen.
- Das Fahrzeug kann beschlagnahmt werden.
- Auch der Halter des Fahrzeugs kann belangt werden.
Am Samstagabend meldete ein Anwohner aus Blankenhain der Polizei, dass zwei Männer mit einem Pkw auf sein Grundstück gefahren seien und anschließend zu Fuß die Flucht ergriffen hätten. Die alarmierten Einsatzkräfte konnten in der Nähe des Tatorts einen 32-jährigen rumänischen Staatsbürger und einen weiteren Mann stellen. Wie Presseportal berichtet, stellte sich heraus, dass keiner der beiden Männer eine gültige Fahrerlaubnis besaß.
| Verkehrsrecht | Regel/Zeichen | Bußgeld | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
|---|---|---|---|---|
| Fahren Ohne Fahrerlaubnis | § 21 StVG | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr | Keine | Nein |
Welche Konsequenzen drohen beim Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Wer erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Zusätzlich kann das Fahrzeug, mit dem die Fahrt unternommen wurde, beschlagnahmt werden. Auch der Halter des Fahrzeugs kann belangt werden, wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Informationen zum Thema bietet auch der ADAC. (Lesen Sie auch: Fahren Ohne Fahrerlaubnis Strafe: Was droht Wirklich?)
Was bedeutet das für Autofahrer?
Für Autofahrer bedeutet dieser Vorfall, dass sie sich stets vergewissern müssen, dass sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind, bevor sie sich ans Steuer setzen. Dies gilt nicht nur für Fahrten im Inland, sondern auch im Ausland. Es ist ratsam, sich vor einer Reise über die jeweiligen Bestimmungen des Gastlandes zu informieren. Besonders wichtig ist es auch, darauf zu achten, wem man sein Fahrzeug überlässt. Wer sein Auto einer Person ohne Fahrerlaubnis überlässt, macht sich unter Umständen mitschuldig.
In Österreich und der Schweiz gelten teilweise abweichende Regelungen bezüglich der Gültigkeit von Fahrerlaubnissen. Informieren Sie sich vorab!
Wie kann man sich vor dem Fahren ohne Fahrerlaubnis schützen?
Der beste Schutz vor den Konsequenzen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist natürlich, sich niemals ohne gültige Fahrerlaubnis ans Steuer zu setzen. Wer sich unsicher ist, ob seine Fahrerlaubnis noch gültig ist, sollte sich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erkundigen. Auch regelmäßige Auffrischungskurse können helfen, die Kenntnisse der Verkehrsregeln auf dem neuesten Stand zu halten. Es ist auch ratsam, vor Fahrtantritt zu prüfen, ob der Führerschein auch tatsächlich mitgeführt wird. (Lesen Sie auch: Fahren Ohne Fahrerlaubnis: Polizei Ahndet Verstöße im…)
Die Rolle der Polizei
Die Polizei führt regelmäßig Kontrollen durch, um das Fahren ohne Fahrerlaubnis zu ahnden. Dabei werden nicht nur die Fahrer selbst, sondern auch die Fahrzeuge überprüft. Ziel ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und Unfälle zu verhindern. Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, sich an die geltenden Regeln zu halten und keine unnötigen Risiken einzugehen. Weitere Informationen zur Arbeit der Polizei gibt es auf der Seite der deutschen Polizei.
Häufig gestellte Fragen
Welche Strafe droht beim Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet. Zudem kann das Fahrzeug beschlagnahmt werden.

Kann auch der Fahrzeughalter bestraft werden?
Ja, der Fahrzeughalter kann belangt werden, wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis besitzt.
Gilt die Fahrerlaubnis auch im Ausland?
Die deutsche Fahrerlaubnis gilt grundsätzlich in allen EU-Staaten. Außerhalb der EU können abweichende Regelungen gelten. Es ist ratsam, sich vor einer Reise zu informieren. (Lesen Sie auch: Fahren Ohne Fahrerlaubnis: Polizei stoppt VW bei…)
Was tun, wenn der Führerschein verloren geht?
Bei Verlust des Führerscheins muss unverzüglich ein Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.
Ist das Fahren mit einem abgelaufenen Führerschein erlaubt?
Nein, das Fahren mit einem abgelaufenen Führerschein ist nicht erlaubt und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Der Führerschein muss rechtzeitig verlängert werden.
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine ernste Angelegenheit mit weitreichenden Konsequenzen. Achten Sie daher stets darauf, dass Sie über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den zuständigen Behörden. Ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Führerschein trägt zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer bei.








