Nach einer Verkehrskontrolle in Sömmerda flüchtete am Sonntagmorgen ein Audi-Fahrer vor der Polizei. Der Mann ignorierte die Anhaltezeichen und entkam zunächst. Die Polizei leitete umgehend eine Verfolgung ein, verlor das Fahrzeug aber kurzzeitig aus den Augen. Ob der Fahrer unter Einfluss von Drogen stand und ob dies der Grund für die Fahrerflucht war, ist Gegenstand der Ermittlungen. Fahrerflucht Drogen steht dabei im Mittelpunkt.

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Fahrzeug-Daten
- Fahrzeug: Pkw Audi
- Ort: Sömmerda
- Zeit: Sonntagmorgen
- Delikt: Fahrerflucht, Verdacht auf Drogenkonsum
Was bedeutet das für Autofahrer?
Wer sich einer Verkehrskontrolle entzieht und flieht, begeht eine Straftat. Kommt noch Drogenkonsum hinzu, drohen empfindliche Strafen. Dies betrifft nicht nur den Fahrer selbst, sondern gefährdet auch andere Verkehrsteilnehmer. Die Fahrerflucht in Verbindung mit Drogenkonsum ist kein Kavaliersdelikt. (Lesen Sie auch: Drogendealer Nuernberg Gefasst: Polizei stellt Drogen Sicher)
Wie hoch sind die Strafen bei Fahrerflucht und Drogenkonsum?
Fahrerflucht kann gemäß § 142 StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Wer zusätzlich unter Drogeneinfluss steht, riskiert den Entzug der Fahrerlaubnis und weitere rechtliche Konsequenzen. Die genaue Strafe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, beispielsweise von der Höhe des entstandenen Schadens und der Gefährdung anderer.
Bei einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Straßenverkehr drohen hohe Geldstrafen, Punkte in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis. Im schlimmsten Fall kann es sogar zu einer Freiheitsstrafe kommen. (Lesen Sie auch: Fahrerflucht Stadthagen: Polizei Sucht Zeugen nach Unfall)
Was tun bei einer Verkehrskontrolle?
Befolgen Sie die Anweisungen der Polizeibeamten. Bleiben Sie ruhig und kooperativ. Verweigern Sie keine Tests, aber bestehen Sie auf Ihr Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen.
Praxis-Tipp: Führen Sie niemals ein Fahrzeug unter Einfluss von Alkohol oder Drogen. Schützen Sie sich und andere Verkehrsteilnehmer. (Lesen Sie auch: Marihuana Fund Nordhausen: Sack mit Drogen über…)

§ 142 StGB Fahrerflucht.
Bußgeldkatalog Fahrerflucht.
Presseportal berichtet über den Vorfall.






