Fahrerflucht Kalefeld: In Düderode ereignete sich zwischen Freitagmorgen und Samstagvormittag eine Verkehrsunfallflucht. Ein unbekannter Fahrzeugführer beschädigte mit einem Großfahrzeug ein Objekt in der Kahlbergstraße und entfernte sich anschließend unerlaubt vom Unfallort. Die Polizei Kalefeld sucht Zeugen.
| Datum/Uhrzeit | 13.02.2026, 08:30 Uhr bis 14.02.2026, 10:30 Uhr |
|---|---|
| Ort | 37589 Kalefeld-Düderode, Kahlbergstraße |
| Art des Einsatzes | Verkehrsunfallflucht |
| Beteiligte Kräfte | Polizei Kalefeld |
| Verletzte/Tote | Keine |
| Sachschaden | Unbekannt |
| Ermittlungsstand | Ermittlungen laufen |
| Zeugenaufruf | Ja, Tel.: 37589 |
Was ist bisher bekannt?
Zwischen Freitag, dem 13. Februar 2026, 08:30 Uhr und Samstag, dem 14. Februar 2026, 10:30 Uhr kam es in der Kahlbergstraße in Kalefeld-Düderode zu einer Verkehrsunfallflucht. Ein bislang unbekannter Fahrzeugführer beschädigte mit einem Großfahrzeug ein Objekt. Nach dem Vorfall entfernte sich der Verursacher unerlaubt vom Unfallort, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern.
Zeugen gesucht nach Fahrerflucht in Kalefeld
Die Polizei Kalefeld hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Unfallhergang oder dem flüchtigen Fahrzeug geben können, sich zu melden. Besonders relevant sind Beobachtungen zu auffälligen Fahrzeugen im genannten Zeitraum in der Kahlbergstraße. Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 37589 mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
Einsatz-Übersicht
- Unfallzeitraum: 13.02.2026, 08:30 Uhr bis 14.02.2026, 10:30 Uhr
- Unfallort: Kalefeld-Düderode, Kahlbergstraße
- Fahrzeug: Großfahrzeug
- Delikt: Verkehrsunfallflucht
Wie kann man Fahrerflucht melden?
Eine Fahrerflucht sollte umgehend bei der Polizei gemeldet werden. Wichtig sind genaue Angaben zum Unfallort, -zeitpunkt, zum Verursacherfahrzeug (falls bekannt) und zum entstandenen Schaden. Zeugen können ebenfalls zur Aufklärung beitragen. Die Polizei nimmt die Anzeige auf und leitet die weiteren Ermittlungen ein. Informationen zum Thema Verkehrsunfallflucht bietet auch der ADAC.
Wer einen Unfall verursacht und sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, begeht eine Straftat. Dies kann mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsentzug geahndet werden.

Welche Strafen drohen bei Fahrerflucht?
Die Strafen für Fahrerflucht können je nach Schwere des Falls variieren. Sie reichen von Geldstrafen über Punkte in Flensburg bis hin zu Freiheitsstrafen. Zudem kann der Führerschein entzogen werden. Die genauen Strafen sind im § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Eine detaillierte Übersicht über die rechtlichen Konsequenzen bietet das Strafgesetzbuch.
Häufig gestellte Fragen
Was genau bedeutet Fahrerflucht?
Fahrerflucht, auch Unfallflucht genannt, bezeichnet das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, nachdem man einen Verkehrsunfall verursacht hat. Dies gilt als Straftat und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. (Lesen Sie auch: Unfall Schorndorf: Fahrerflucht nach Schaden am Toyota!)
Welche Pflichten hat man nach einem Verkehrsunfall?
Nach einem Verkehrsunfall ist man verpflichtet, anzuhalten, den Unfallort abzusichern und sich um eventuell verletzte Personen zu kümmern. Zudem müssen die Personalien ausgetauscht und der Schaden dokumentiert werden.
Wie verhalte ich mich, wenn ich Zeuge einer Fahrerflucht werde?
Als Zeuge einer Fahrerflucht sollten Sie sich das Kennzeichen des flüchtigen Fahrzeugs notieren, den Unfallort und -zeitpunkt merken und die Polizei informieren. Ihre Aussage kann zur Aufklärung des Falls beitragen. (Lesen Sie auch: A5 Unfall Offenburg: Porsche Kracht in Leitplanke…)
Wie lange dauert die Verjährungsfrist bei Fahrerflucht?
Die Verjährungsfrist bei Fahrerflucht beträgt in der Regel drei Jahre. Sie beginnt mit dem Tag des Unfalls. Nach Ablauf dieser Frist kann die Tat nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.

Was soll ich tun, wenn ich nachträglich einen Schaden an meinem Fahrzeug feststelle?
Wenn Sie nachträglich einen Schaden an Ihrem Fahrzeug feststellen, der auf eine Fahrerflucht zurückzuführen sein könnte, sollten Sie dies umgehend bei der Polizei melden. Eine Beweissicherung ist ebenfalls ratsam. (Lesen Sie auch: Unfall Oyten: 19-Jähriger Verunglückt – Bus Beschädigt)
Dieser Artikel basiert auf einer Meldung von: Presseportal. Informationen zu den Aufgaben der Polizei in Niedersachsen finden sich auf der Webseite der Polizei Niedersachsen.










