Fahrerflucht Rheinfelden: Am Mittwoch, den 25. März 2026, kam es gegen 18:35 Uhr an der Einmündung der Kreisstraße 6333 zur Autobahnanschlussstelle Rheinfelden-Ost zu einer Fahrerflucht. Ein Kleintransporter überfuhr eine Verkehrsinsel und setzte seine Fahrt fort, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Die Polizei sucht Zeugen.
Einsatz-Übersicht
- Datum/Uhrzeit: 25.03.2026, 18:35 Uhr
- Ort: Rheinfelden-Ost, Einmündung K6333 zur A98
- Art des Einsatzes: Verkehrsunfall mit Fahrerflucht
- Beteiligte Kräfte: Polizei Rheinfelden
- Verletzte/Tote: Keine
- Sachschaden: Unbekannt
- Ermittlungsstand: Zeugensuche
- Zeugenaufruf: Ja, Tel.: 07623/7450
## Chronologie des Vorfalls
– 18:35 Uhr: Zeuge meldet Vorfall bei der Polizei.
– Polizei leitet Ermittlungen ein.
## Was ist bisher bekannt?
Ein Zeuge beobachtete, wie ein Kleintransporter an der Einmündung der K6333 zur A98 in Rheinfelden-Ost eine Verkehrsinsel überfuhr. Anstatt anzuhalten und den Schaden zu melden, setzte der Fahrer seine Fahrt fort. Die Höhe des entstandenen Sachschadens ist derzeit nicht bekannt. Wie Presseportal berichtet, sucht die Polizei nun nach Zeugen.
## Wer kann Hinweise geben?
Die Polizei Rheinfelden bittet Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben oder Angaben zum flüchtigen Fahrzeug oder dessen Fahrer machen können, sich unter der Telefonnummer 07623/7450 zu melden.
Die Polizei Rheinfelden bittet um Mithilfe bei der Aufklärung der Fahrerflucht. Sachdienliche Hinweise werden unter der Telefonnummer 07623/7450 entgegengenommen.

## Was droht bei Fahrerflucht?
Fahrerflucht, auch Unfallflucht genannt, ist eine Straftat. Das Strafgesetzbuch (StGB) § 142 sieht für das unerlaubte Entfernen vom Unfallort Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor. Zudem können Punkte in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis drohen.
Weitere Informationen zur Fahrerflucht finden sich auf Wikipedia.
Häufig gestellte Fragen
Was soll ich tun, wenn ich Zeuge einer Fahrerflucht werde?
Merken Sie sich das Kennzeichen des flüchtigen Fahrzeugs, notieren Sie sich Details zum Fahrzeugtyp und der Beschreibung des Fahrers, und melden Sie den Vorfall umgehend der Polizei. Ihre Beobachtungen können wesentlich zur Aufklärung beitragen. (Lesen Sie auch: Pedelec Unfall Hund: Seniorin Stürzt in Rheinfelden…)
Welche Konsequenzen hat Fahrerflucht für den Verursacher?
Dem Verursacher drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, Punkte in Flensburg sowie der Entzug der Fahrerlaubnis. Zudem muss er für den entstandenen Schaden aufkommen.
Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich selbst einen Unfall verursacht habe?
Halten Sie sofort an, sichern Sie die Unfallstelle ab und leisten Sie gegebenenfalls Erste Hilfe. Verständigen Sie die Polizei und tauschen Sie Daten mit den anderen Unfallbeteiligten aus. Bleiben Sie vor Ort, bis die Polizei den Unfall aufgenommen hat. (Lesen Sie auch: Fahrerflucht Mannheim: Unbekannter Beschädigt AUDI in Innenstadt)
Gibt es eine Bagatellgrenze bei Fahrerflucht?
Auch bei geringfügigen Schäden, wie beispielsweise einem kleinen Kratzer, ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort strafbar. Es gibt keine feste Bagatellgrenze, unterhalb derer Fahrerflucht nicht verfolgt wird.







![[ladendiebstahl altenburg]](https://rathausnachrichten.de/wp-content/uploads/ladendiebstahl-altenburg-1770474032-1-360x180.jpg)



