Die Feuerwehr Weinheim hatte am Freitagabend in Steinklingen einen Einsatz, nachdem ein unbeaufsichtigtes Nutzfeuer entdeckt wurde. Die Abteilung Oberflockenbach löschte das Feuer im Finkenweg, nachdem die Polizei auf die Situation aufmerksam geworden war und die Feuerwehr verständigte. Es wird nun ermittelt, wer das Feuer entzündet hat und warum es unbeaufsichtigt blieb.

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| Datum/Uhrzeit | Freitagabend, ca. 21:15 Uhr |
|---|---|
| Ort | Weinheim-Steinklingen, Finkenweg |
| Art des Einsatzes | Löschen eines unbeaufsichtigten Nutzfeuers |
| Beteiligte Kräfte | Feuerwehr Weinheim, Abteilung Oberflockenbach, Polizei |
| Verletzte/Tote | Nicht bekannt |
| Sachschaden | Nicht bekannt |
| Ermittlungsstand | Ermittlungen laufen |
| Zeugenaufruf | Nein |
Chronologie des Einsatzes
Die Polizei bemerkte das unbeaufsichtigte Nutzfeuer im Finkenweg und alarmierte die Feuerwehr.
Die Feuerwehr Weinheim, Abteilung Oberflockenbach, rückte zum Einsatzort aus. (Lesen Sie auch: Feuerwehr Weinheim Einsatz: Brandmeldeanlage in Seniorenresidenz)
Das Feuer wurde durch die Feuerwehr gelöscht.
Was ist bisher bekannt?
Die Feuerwehr Weinheim, genauer die Abteilung Oberflockenbach, wurde am Freitagabend gegen 21:15 Uhr zu einem Einsatz in den Finkenweg in Weinheim-Steinklingen gerufen. Dort hatte ein unbeaufsichtigtes Nutzfeuer gebrannt. Die Polizei hatte das Feuer entdeckt und daraufhin die Feuerwehr alarmiert. Nach Ankunft der Einsatzkräfte wurde das Feuer zügig gelöscht.
Wie kam es zu dem Feuerwehr Weinheim Einsatz?
Die Polizei entdeckte das unbeaufsichtigte Nutzfeuer während einer Streifenfahrt. Da eine potentielle Gefahr von dem Feuer ausging, wurde umgehend die Feuerwehr Weinheim alarmiert. Die genauen Umstände, wie es zu dem Feuer kam und warum es unbeaufsichtigt war, sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Die Polizei konnte bislang nicht bestätigen, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt. (Lesen Sie auch: Feuerwehr Weinheim Einsatz: Popcorn sorgt für Alarm…)
Einsatz-Übersicht
- Ort: Weinheim-Steinklingen, Finkenweg
- Zeit: Freitagabend, ca. 21:15 Uhr
- Art: Unbeaufsichtigtes Nutzfeuer
- Beteiligung: Feuerwehr Weinheim, Polizei
Weitere Ermittlungen zum Nutzfeuer
Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen, um den Verantwortlichen für das unbeaufsichtigte Feuer zu ermitteln. Es wird geprüft, ob eine Genehmigung für das Nutzfeuer vorlag und ob gegen geltende Vorschriften verstoßen wurde. Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Weinheim in Verbindung zu setzen. Informationen zum Thema Nutzfeuer finden sich auch auf der Seite des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg.
Die Ermittlungen der Polizei dauern an. Derzeit ist noch unklar, ob eine Straftat vorliegt.
FAQ zum Thema Nutzfeuer
Was ist ein Nutzfeuer?
Ein Nutzfeuer ist ein offenes Feuer, das nicht zum Zwecke der Müllverbrennung oder zur Beseitigung von Pflanzenabfällen entzündet wird. Oftmals handelt es sich um Brauchtumsfeuer, die unter bestimmten Auflagen erlaubt sind. Informationen zu den geltenden Bestimmungen bietet das Ordnungswidrigkeitengesetz.
Welche Gefahren gehen von einem unbeaufsichtigten Nutzfeuer aus?
Ein unbeaufsichtigtes Nutzfeuer kann sich unkontrolliert ausbreiten und zu einem Flächenbrand führen. Zudem besteht die Gefahr, dass Personen oder Tiere verletzt werden. Auch Sachschäden an Gebäuden oder anderen Gegenständen sind möglich. (Lesen Sie auch: Weinheim Feuerwehr Ehrt Zwei Mitglieder für 60…)
Was muss ich bei einem Nutzfeuer beachten?
Nutzfeuer müssen grundsätzlich beaufsichtigt werden. Zudem sind bestimmte Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, wie beispielsweise das Freihalten eines Sicherheitsabstandes zu brennbaren Materialien. Die örtlichen Bestimmungen der Gemeinde sind unbedingt einzuhalten. Laut Presseportal wurde der Einsatz durch die Polizei ausgelöst.
Was droht bei einem Verstoß gegen die Vorschriften für Nutzfeuer?
Wer gegen die Vorschriften für Nutzfeuer verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. In schwerwiegenden Fällen, beispielsweise wenn es durch das Feuer zu einem Schaden kommt, kann auch eine Strafanzeige erstattet werden.










