Die Musikerin FKA Twigs, 38, bürgerlich Tahliah Barnett, hat Shia LaBeouf, 39, erneut rechtlich ins Visier genommen. Wie das Branchenmagazin „Variety“ berichtet, richtet sich die neue Klage gegen eine Verschwiegenheitsklausel, die Teil des außergerichtlichen Vergleichs war, den die Sängerin 2025 nach ihrer Klage wegen sexueller Körperverletzung und Zufügung emotionalen Leids mit dem Schauspieler geschlossen hatte. Die ursprüngliche Klage war bereits im Dezember 2020 eingereicht worden.
Barnetts Anwalt Mathew Rosengart schreibt laut „People“ in der Klageschrift: „In diesem Fall geht es um Gerechtigkeit und Recht, nicht um Geld.“ Barnett handle nicht nur für sich selbst, sondern auch für Frauen, die nicht die Mittel hätten, sich gegen Übergriffe zu wehren und ihre Stimme zu erheben. Die Klage wurde am Mittwoch beim Superior Court of Los Angeles eingereicht.
Barnetts Anwälte argumentieren in der Klageschrift, die „Variety“ vorliegt, dass LaBeouf im Zuge des damaligen Vergleichs Bedingungen durchgesetzt habe, die gegen Kaliforniens STAND Act (Stand Together Against Non-Disclosure Act) verstoßen. Das Gesetz erklärt Teile von Geheimhaltungsvereinbarungen in Fällen sexuellen Missbrauchs für nichtig und soll Betroffenen ermöglichen, ihre Geschichte erzählen zu können.
Hinzu kommt ein weiterer Vorwurf: Laut der Klage soll LaBeouf im Jahr 2025 ein nicht öffentliches Schiedsverfahren angestrengt haben, um von Barnett einen hohen Geldbetrag einzufordern – angeblich wegen einer Verletzung des Vergleichs. Konkret soll es um Statements gegangen sein, die Barnett im Oktober 2025 dem „Hollywood Reporter“ gegeben hatte. Dabei war sie gefragt worden, ob sie sich nach dem Ende der Beziehung zu LaBeouf sicher fühle. Sie antwortete, sie würde das nicht so formulieren – vielmehr liege ihr die Arbeit mit Organisationen wie Sistah Space und No More am Herzen, um Betroffenen von Missbrauch beizustehen.
Das Wichtigste zu Fka Twigs
Barnetts Anwälte halten diese Äußerungen für durch keinerlei Verschwiegenheitserklärung einschränkbar – selbst wenn die fraglichen Klauseln rechtsgültig wären, seien die Aussagen ihrer Mandantin „lobenswert, allgemein gehalten und harmlos“ gewesen und damit geschützt.
Barnett: „Missbrauch des Rechtssystems“
In der Klageschrift heißt es weiter, LaBeouf betreibe eine „Einschüchterungskampagne“ und missbrauche das Rechtssystem – zum Schaden nicht nur Barnetts, sondern aller Überlebenden sexueller Gewalt in Kalifornien. Das Gesetz gebe Betroffenen das Recht, ihre Erfahrungen zu schildern, ohne Angst vor Schweigeklauseln haben zu müssen.
Besonders brisant: LaBeouf soll nach Einschätzung von Barnetts Anwälten versucht haben, den STAND Act mit der Begründung zu umgehen, er sei in der ursprünglichen Klage lediglich wegen sexueller „Körperverletzung“ und nicht wegen sexueller „Nötigung“ verklagt worden, und das Gesetz erfasse ihn daher nicht. Eine Argumentation, die die Anwälte als abwegig zurückweisen: Nach gesundem Menschenverstand wie auch nach geltendem Recht decke der STAND Act beide Tatbestände ab.
Im Dezember 2020 hatte Barnett LaBeouf vor dem Superior Court of California verklagt und ihm körperlichen, sexuellen und psychischen Missbrauch über mehrere Monate hinweg während ihrer Beziehung vorgeworfen.
LaBeouf hatte kürzlich auch anderweitig mit der Justiz zu tun: Er wurde Anfang des Jahres im Zuge einer Auseinandersetzung in New Orleans festgenommen und wegen zweier Vergehen angeklagt. Bei einer Anhörung im Februar wurde er zu einer Drogentherapie verpflichtet, muss sich regelmäßigen Tests unterziehen und hinterlegte eine Kaution von 100.000 Dollar.
Quelle: Gala







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