Bei einer Geschwindigkeitskontrolle belm auf der B51 am vergangenen Freitag wurde nicht nur eine deutliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit festgestellt, sondern auch ein Fall von Fahren ohne Fahrerlaubnis aufgedeckt. Die Polizei leitete entsprechende Verfahren ein.

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Das ist passiert
- Geschwindigkeitsüberschreitung auf der B51 festgestellt.
- Fahren ohne Fahrerlaubnis aufgedeckt.
- Strafverfahren eingeleitet.
Welche Konsequenzen hat die Geschwindigkeitskontrolle Belm?
Die Geschwindigkeitskontrolle in Belm zog neben dem Bußgeld für den Fahrer auch rechtliche Konsequenzen für den Beifahrer nach sich. Da dieser keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen konnte, wurde gegen ihn ein separates Strafverfahren eingeleitet. Die genauen Details werden nun von den Behörden geprüft. (Lesen Sie auch: POL-AUR: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Aurich/Wittmund für Sonntag,…)
Details der Verkehrskontrolle
Die Beamten der Polizeiinspektion Osnabrück führten die Verkehrskontrolle auf der B51 durch. Dabei wurde ein Fahrzeugführer mit überhöhter Geschwindigkeit gemessen. Im Zuge der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Beifahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. (Lesen Sie auch: Vor 26 Jahren machte sie ihre ersten…)
Wie geht es weiter?
Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Sowohl der Fahrer wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung als auch der Beifahrer wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis müssen sich nun vor Gericht verantworten. Der ADAC informiert über die rechtlichen Folgen.

Presseportal berichtet, dass die Polizeiinspektion Osnabrück weitere Kontrollen durchführen wird. Die Polizeiinspektion Osnabrück ist für die Sicherheit im Straßenverkehr zuständig. Die Bußgelder bei Geschwindigkeitsübertretungen sind im Bußgeldkatalog festgelegt.








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