📖 Lesezeit: 8 Minuten | Zuletzt aktualisiert: 23.12.2025
Was ist der Grundfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag 2026 steigt auf 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare. Das bedeutet: Einkommen bis zu dieser Höhe bleibt komplett steuerfrei. Mit der Erhöhung um 252 Euro gegenüber 2025 sichert der Gesetzgeber das steuerfreie Existenzminimum und gleicht die kalte Progression aus.
Der Grundfreibetrag ist der wichtigste Steuerfreibetrag in Deutschland. Er stellt sicher, dass das zum Leben notwendige Einkommen nicht durch Einkommensteuer gemindert wird. Erst wenn dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt, zahlst du überhaupt Steuern – und dann auch nur auf den Teil, der den Freibetrag übersteigt. Was sich 2026 sonst noch ändert, erfährst du in unserem großen Überblick.
Grundfreibetrag 2026: Die wichtigsten Zahlen
| Kategorie | Grundfreibetrag 2025 | Grundfreibetrag 2026 | Erhöhung |
|---|---|---|---|
| Alleinstehende | 12.096 € | 12.348 € | +252 € |
| Verheiratete (Zusammenveranlagung) | 24.192 € | 24.696 € | +504 € |
Wie funktioniert der Grundfreibetrag?
Der Grundfreibetrag wird bei der Berechnung deiner Einkommensteuer automatisch berücksichtigt. Du musst nichts beantragen oder nachweisen. Der Freibetrag gilt für alle Steuerpflichtigen in Deutschland – egal ob Arbeitnehmer, Selbstständige, Rentner oder Studenten mit Nebenjob.
Die Funktionsweise ist einfach: Verdienst du als Alleinstehender 2026 beispielsweise 15.000 Euro zu versteuerndes Einkommen, zahlst du nur auf die Differenz von 2.652 Euro (15.000 € – 12.348 €) Einkommensteuer. Die ersten 12.348 Euro bleiben komplett steuerfrei.
Unterschied: Bruttoeinkommen vs. zu versteuerndes Einkommen
Wichtig: Der Grundfreibetrag bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen, nicht auf das Bruttoeinkommen. Das zu versteuernde Einkommen ist der Betrag, der nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen übrig bleibt. Bei Arbeitnehmern wird automatisch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro abgezogen.
Entwicklung des Grundfreibetrags: Tabelle 2020–2026
Der Grundfreibetrag wird jährlich an die Inflation und das Existenzminimum angepasst. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der letzten Jahre:
| Jahr | Alleinstehende | Verheiratete | Erhöhung |
|---|---|---|---|
| 2020 | 9.408 € | 18.816 € | – |
| 2021 | 9.744 € | 19.488 € | +336 € |
| 2022 | 10.347 € | 20.694 € | +603 € |
| 2023 | 10.908 € | 21.816 € | +561 € |
| 2024 | 11.784 € | 23.568 € | +876 € |
| 2025 | 12.096 € | 24.192 € | +312 € |
| 2026 | 12.348 € | 24.696 € | +252 € |
Seit 2020 ist der Grundfreibetrag um insgesamt 2.940 Euro gestiegen – das entspricht einer Erhöhung um über 31 Prozent. Diese deutlichen Anpassungen waren notwendig, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten und die Inflation auszugleichen.
Wie viel Steuern spare ich durch den höheren Grundfreibetrag 2026?
Die Steuerersparnis durch den höheren Grundfreibetrag 2026 hängt von deinem Einkommen ab. Je näher dein Einkommen am Grundfreibetrag liegt, desto stärker wirkt die Entlastung relativ gesehen. Bei höheren Einkommen fällt die absolute Ersparnis höher aus.
| Jahresbrutto | Steuerersparnis 2026 | Mehr Netto pro Monat |
|---|---|---|
| 20.000 € | ca. 35–50 € | ca. 3–4 € |
| 35.000 € | ca. 55–70 € | ca. 5–6 € |
| 50.000 € | ca. 75–95 € | ca. 6–8 € |
| 75.000 € | ca. 100–120 € | ca. 8–10 € |
Ein Single mit dem deutschen Durchschnittsgehalt von etwa 4.634 Euro brutto monatlich (55.608 Euro jährlich) kann durch den erhöhten Grundfreibetrag 2026 mit etwa 10 Euro mehr Netto pro Monat rechnen. Das klingt zunächst wenig, summiert sich aber auf rund 120 Euro im Jahr.
Grundfreibetrag 2026 für Rentner: Das musst du wissen
Für Rentner gilt der gleiche Grundfreibetrag wie für alle anderen Steuerpflichtigen: 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für Verheiratete. Es gibt keinen gesonderten Rentner-Grundfreibetrag.
Die Besonderheit bei Rentnern liegt im Besteuerungsanteil der Rente. Wer 2026 in Rente geht, muss 84 Prozent seiner Rente versteuern – der Rentenfreibetrag beträgt also 16 Prozent. Dieser Freibetrag wird einmalig bei Rentenbeginn festgelegt und bleibt dann lebenslang gleich.
Bis zu welcher Rentenhöhe zahle ich 2026 keine Steuern?
Eine pauschale Antwort ist schwierig, da viele Faktoren eine Rolle spielen: Rentenbeginnjahr, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, weitere Einkünfte und Familienstand. Als grobe Orientierung: Laut Bundesfinanzministerium liegt die steuerfreie Bruttojahresrente für Alleinstehende ohne weitere Einkünfte 2026 bei etwa 17.000–18.000 Euro.
💡 Wichtig für Rentner:
👉 Auch wenn du keine Steuern zahlst, kann eine Steuererklärungspflicht bestehen! Diese richtet sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte, nicht nach dem zu versteuernden Einkommen.
Aktivrente 2026: Bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen
Neu ab 2026: Die Aktivrente ermöglicht Rentnern, die das Rentenalter erreicht haben und freiwillig weiterarbeiten, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuzuverdienen. Dieser Betrag kommt zum Grundfreibetrag hinzu. Voraussetzung ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
Weitere Steuerfreibeträge 2026 im Überblick
Neben dem Grundfreibetrag gibt es weitere wichtige Freibeträge, die 2026 angepasst werden:
| Freibetrag | Betrag 2026 | Änderung zu 2025 |
|---|---|---|
| Kinderfreibetrag | 6.828 € (3.414 € je Elternteil) | +156 € |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 € | unverändert |
| Sparerpauschbetrag | 1.000 € (2.000 € Verheiratete) | unverändert |
| Entfernungspauschale | 38 Cent ab km 1 | Vereinfachung |
Die Pendlerpauschale wurde 2026 deutlich vereinfacht: Statt 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und 38 Cent ab Kilometer 21 gilt nun einheitlich ein Satz von 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Das entlastet besonders Arbeitnehmer mit kurzen Arbeitswegen.
Warum wird der Grundfreibetrag erhöht?
Die regelmäßige Erhöhung des Grundfreibetrags hat zwei Hauptgründe:
1. Sicherung des Existenzminimums
Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass das zum Leben notwendige Existenzminimum steuerfrei bleiben muss. Der Existenzminimumbericht der Bundesregierung ermittelt regelmäßig, wie hoch dieser Betrag sein muss. Der Grundfreibetrag wird entsprechend angepasst.
2. Ausgleich der kalten Progression
Die kalte Progression beschreibt das Phänomen, dass Gehaltserhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, zu einer höheren Steuerlast führen können – obwohl die Kaufkraft gleich bleibt. Durch die Anpassung des Grundfreibetrags und der Steuertarife wird dieser Effekt abgemildert.
💡 Tipp: Nutze deine Steuererklärung optimal!
👉 Durch die Kombination aus höherem Grundfreibetrag und der vereinfachten Pendlerpauschale lohnt sich die Steuererklärung 2026 besonders. Vergiss nicht, alle absetzbaren Kosten anzugeben – von Werbungskosten über Handwerkerleistungen bis zu Gesundheitsausgaben.
Grundfreibetrag für Selbstständige und Freiberufler
Auch Selbstständige und Freiberufler profitieren vom Grundfreibetrag 2026. Der Freibetrag gilt unabhängig von der Art der Einkünfte. Liegt dein Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit unter 12.348 Euro, zahlst du keine Einkommensteuer.
Wichtig: Auch wenn du keine Einkommensteuer zahlst, bist du möglicherweise zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet – etwa wenn du Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit hattest. Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 endet am 31. Juli 2026 (ohne Steuerberater) bzw. am 1. März 2027 (mit Steuerberater).
Häufig gestellte Fragen zum Grundfreibetrag 2026
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag beträgt 2026 für Alleinstehende 12.348 Euro und für zusammen veranlagte Ehepaare oder Lebenspartner 24.696 Euro. Gegenüber 2025 (12.096 Euro) ist das eine Erhöhung um 252 Euro pro Person.
Muss ich den Grundfreibetrag beantragen?
Nein, der Grundfreibetrag wird automatisch bei der Berechnung der Einkommensteuer berücksichtigt. Du musst nichts beantragen. Bei Arbeitnehmern wird der Freibetrag bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Gilt der Grundfreibetrag auch für Rentner?
Ja, für Rentner gilt der gleiche Grundfreibetrag wie für alle Steuerpflichtigen: 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für Verheiratete. Zusätzlich gibt es den Rentenfreibetrag, der sich nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet.
Wie viel Steuern spare ich durch den höheren Grundfreibetrag?
Die Steuerersparnis hängt von deinem Einkommen ab. Bei einem durchschnittlichen Einkommen von etwa 55.000 Euro brutto jährlich kannst du mit etwa 10 Euro mehr Netto pro Monat rechnen – das sind rund 120 Euro im Jahr.
Warum wird der Grundfreibetrag jedes Jahr erhöht?
Der Grundfreibetrag sichert das steuerfreie Existenzminimum und wird jährlich an steigende Lebenshaltungskosten angepasst. Zusätzlich gleicht die Erhöhung die sogenannte kalte Progression aus – also den Effekt, dass inflationsbedingte Lohnerhöhungen zu höheren Steuern führen würden.
Fazit: Grundfreibetrag 2026 bringt moderate Entlastung
Der Grundfreibetrag 2026 von 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für Verheiratete bringt eine moderate steuerliche Entlastung. Die Erhöhung um 252 Euro gegenüber 2025 sichert das steuerfreie Existenzminimum und gleicht die kalte Progression teilweise aus.
Besonders profitieren Steuerzahler mit Einkommen nahe dem Grundfreibetrag sowie Rentner, die durch die Kombination aus Grundfreibetrag, Rentenfreibetrag und der neuen Aktivrente mehr steuerfreie Spielräume haben. In Verbindung mit der nachhaltigen Gesundheitsvorsorge lässt sich auch finanziell vorausschauend planen.
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Redaktion Rathausnachrichten | Steuern & Finanzen
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