Die Gürtelrose Impfung wird in Deutschland für einen erweiterten Personenkreis zur Kassenleistung. Menschen mit einem erhöhten Risiko für die Entwicklung einer Gürtelrose können sich bereits ab 18 Jahren impfen lassen, wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen hat. Zuvor wurde die Impfung hauptsächlich für Personen ab 60 Jahren empfohlen.

Hintergrund zur Gürtelrose-Impfung
Gürtelrose, auch Herpes Zoster genannt, wird durch das Varizella-Zoster-Virus verursacht. Dieses Virus ist auch für Windpocken verantwortlich. Wer einmal Windpocken hatte, trägt das Virus lebenslang in sich. Es schlummert in den Nervenzellen und kann bei einer Schwächung des Immunsystems reaktiviert werden. Dies führt dann zu Gürtelrose, einer schmerzhaften Erkrankung, die sich durch einen bläschenartigen Hautausschlag äußert. Das Robert Koch-Institut (RKI) bietet detaillierte Informationen zu Gürtelrose und Impfempfehlungen. (Lesen Sie auch: Valentine's Day: Lokale Unternehmen profitieren)
Die Gürtelrose-Impfung zielt darauf ab, die Reaktivierung des Virus zu verhindern und somit einen Ausbruch der Krankheit zu vermeiden. Gerade für ältere Menschen und Menschen mit geschwächtem Immunsystem kann eine Gürtelrose schwerwiegende Folgen haben. Dazu gehören langanhaltende Nervenschmerzen (Post-Zoster-Neuralgie), Sehkraft- oder Hörminderungen sowie Lähmungen.
Gürtelrose Impfung: Aktuelle Entwicklung
Der Beschluss des G-BA, die Impfempfehlung auf Risikogruppen ab 18 Jahren auszuweiten, trat am Freitag in Kraft, wie Spektrum der Wissenschaft berichtet. Demnach zählen zu den Risikogruppen Personen mit schwer ausgeprägten chronischen Grunderkrankungen. Dazu gehören beispielsweise: (Lesen Sie auch: Celebrini führt Kanada zu Olympia-Debüt: Was steckt)
- Diabetes
- Niereninsuffizienz
- Arthritis
- Entzündliche Darmerkrankungen
- Asthma
- Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)
- Immunschwäche
Die Deutsche Apotheker Zeitung (DAZ) thematisiert ebenfalls den G-BA-Beschluss zur Herpes-Zoster-Impfung ab 18 Jahren. Demnach wird eine zweimalige Impfung im Abstand von mindestens zwei bis maximal sechs Monaten mit einem Totimpfstoff empfohlen. Als Standardimpfung gilt die Impfung weiterhin für alle Menschen ab 60 Jahren.
Bedeutung der erweiterten Impfempfehlung
Die Erweiterung der Impfempfehlung ist ein wichtiger Schritt, um besonders gefährdete Personen frühzeitig vor Gürtelrose zu schützen. Chronische Erkrankungen und Immunschwächen können das Risiko einer Reaktivierung des Varizella-Zoster-Virus deutlich erhöhen. Durch die Impfung bereits in jüngeren Jahren kann das Immunsystem gestärkt und das Risiko einer Erkrankung reduziert werden. Die Pharmazeutische Zeitung hebt hervor, dass die Gürtelrose-Impfung ab 18 Jahren nun Kassenleistung bei Risikofaktoren ist. (Lesen Sie auch: Mikhail Shaidorov: Vogue kürt Olympia-Outfit)
Was bedeutet das für Betroffene?
Für Menschen mit entsprechenden Risikofaktoren bedeutet die neue Regelung, dass die Kosten für die Gürtelrose-Impfung von ihrer Krankenkasse übernommen werden. Es ist ratsam, sich von einem Arzt beraten zu lassen, um zu klären, ob eine Impfung sinnvoll ist. Der Arzt kann das individuelle Risikoprofil beurteilen und eine entsprechende Empfehlung aussprechen. Die Impfung selbst ist in der Regel gut verträglich, es können jedoch vorübergehend leichte Nebenwirkungen wie Rötungen oder Schwellungen an der Einstichstelle auftreten.

Gürtelrose Impfung: Ausblick
Die Ausweitung der Impfempfehlung auf Risikogruppen ab 18 Jahren ist ein wichtiger Schritt zur Prävention von Gürtelrose. Es bleibt zu hoffen, dass dadurch die Zahl der Erkrankungen und die damit verbundenen Komplikationen reduziert werden können. Es ist wichtig, dass Betroffene sich umfassend informieren und die Möglichkeit der Impfung in Betracht ziehen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) wird die Entwicklung weiterhin beobachten und gegebenenfalls weitere Empfehlungen aussprechen. Auf impfen-info.de finden Sie weitere Informationen zu Impfungen gegen Gürtelrose. (Lesen Sie auch: Oliver Mommsen: Darum verließ er den Bremer…)
Häufig gestellte Fragen zu gürtelrose impfung
Wer sollte sich gegen Gürtelrose impfen lassen?
Die Impfung wird standardmäßig allen Personen ab 60 Jahren empfohlen. Zusätzlich wird sie Menschen ab 18 Jahren mit einem erhöhten Risiko für Gürtelrose empfohlen, beispielsweise aufgrund von chronischen Erkrankungen oder Immunschwäche.
Welche Risiken birgt eine Gürtelrose-Erkrankung?
Gürtelrose kann sehr schmerzhaft sein und zu Komplikationen wie langanhaltenden Nervenschmerzen führen. In seltenen Fällen kann es auch zu Sehkraft- oder Hörminderungen sowie Lähmungen kommen, besonders bei älteren oder immungeschwächten Personen.
Wie oft muss man sich gegen Gürtelrose impfen lassen?
Die Impfung gegen Gürtelrose erfolgt in der Regel zweimalig im Abstand von mindestens zwei bis maximal sechs Monaten. Es wird ein Totimpfstoff verwendet, um das Immunsystem optimal auf die mögliche Reaktivierung des Virus vorzubereiten.
Übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Gürtelrose-Impfung?
Ja, die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Gürtelrose-Impfung für alle Personen ab 60 Jahren sowie für Risikogruppen ab 18 Jahren. Es ist ratsam, sich vorab bei der Krankenkasse über die genauen Bedingungen zu informieren.
Welche Nebenwirkungen können nach der Gürtelrose-Impfung auftreten?
Nach der Impfung können vorübergehend leichte Nebenwirkungen wie Rötungen, Schwellungen oder Schmerzen an der Einstichstelle auftreten. In seltenen Fällen kann es auch zu leichten Allgemeinreaktionen wie Müdigkeit oder Kopfschmerzen kommen.
| Zielgruppe | Empfehlung | Impfstoff |
|---|---|---|
| Personen ab 60 Jahren | Standardimpfung | Totimpfstoff (Shingrix) |
| Personen ab 18 Jahren mit Risikofaktoren | Indikationsimpfung | Totimpfstoff (Shingrix) |







